Brüssel. „Die Internetplattform VroniPlag versteht sich zunehmend als aufklärerische Instanz im Internet. Vornehmlich Doktorarbeiten von Politikern der CDU/CSU und FDP sind im Visier der selbsternannten Plagiatsjäger, wobei die Aktivisten sich nicht an den eigenen Ansprüchen transparenter Arbeit messen lassen wollen.“ Weiter…
ALVARO: Wer steckt hinter VroniPlag?
Dienstag, 17. Mai 2011Alexander Alvaro, MdEP kandidiert für den Vorsitz der FDP im Europäischen Parlament
Freitag, 13. Mai 2011Alexander Alvaro, MdEP kandidiert für den Vorsitz der FDP im Europäischen Parlament.
Hier finden Sie aktuelle Presseartikel:
Donnerstag, 12. Mai 2011 n-tv.de: Duell um Koch-Mehrins NachfolgeAlvaro will FDP im EP führen
Donnerstag, 12. Mai 2011 FTD.de: Kampfkandidatur um Koch-Mehrins Nachfolge
Donnerstag, 12. Mai 2011 mz-web.de: FDP – Kampfabstimmung über Koch-Mehrin-Nachfolge
Bericht zum WerkhallenTalk in Bielefeld am 6.5.2011
Dienstag, 10. Mai 2011Am 6.5.2011 habe ich an der Veranstaltung WerkhallenTalk in Bielefeld teilgenommen. Anbei finden Sie einige Bilder und einen Presseartikel zur Veranstaltung.
Hier finden Sie einen Artikel zur Veranstaltung:
ALVARO: Ungarns Verfassung ist eine Gefahr für die gesamte Europäische Union
Mittwoch, 20. April 2011Anlässlich der Annahme der neuen Verfassung im ungarischen Parlament, erklärt Alexander Alvaro, innenpolitischer und haushaltspolitischer Sprecher der FDP im Europäischen Parlament:
„Wer heute Gott, König und Krone als rechtsverbindliche Maßstäbe verankert, scheint nicht in der Realität des 21. Jahrhunderts angekommen zu sein. Doch nicht alleine die ideologisch rückwärtsgewandte Geschichtsdeutung, die mögliche Beschränkung der Grundrechte oder das reaktionäre Gesellschaftsbild werden der Europäischen Union in den kommenden Jahren Kopfzerbrechen bereiten. Viel schwerwiegender für die Zukunft der Union ist die mit der Verfassung beschlossene de facto Lahmlegung der zukünftigen Budgetpolitik in Ungarn.
Durch die neuen Budgetregeln wird jede zukünftige Regierung der Möglichkeit einer gezielten Budgetpolitik beraubt. Mit dem auf neun Jahre gewählten Budgetrat, der jedes Haushaltsgesetz zurückweisen kann und der Bestimmung, wonach der Präsident im Falle eines nicht rechtzeitigen Haushaltbeschlusses, das Parlament auflösen kann, hat sich Ungarn für Jahrzehnte eine gefährliche Blockadestruktur geschaffen. Hierdurch entsteht die Gefahr, dass Ungarn zukünftig nicht mehr in der Lage sein könnte, seinen Beitrag zum Gesamthaushalt der EU zu leisten.
Die Liberalen in Europa appellieren deshalb an den ungarischen Präsidenten, Pál Schmitt, der noch vor wenigen Monaten als Abgeordneter im Europäischen Parlament saß, diese geistig reaktionäre und demokratiepolitisch gefährliche Verfassung nächsten Montag nicht zu unterzeichnen und Verbesserungen zu verlangen. Gleichzeitig muss die Kommission noch vor dem Inkrafttreten 2012 prüfen, ob die Verfassung mit den Grundwerten der EU vereinbar ist und ebenfalls Änderungen einfordern.“
Schriftliche Anfrage E-010029/2010 Ersuchen um Auskunft über das Abkommen mit Libyen
Mittwoch, 16. März 2011Anfrage zur schriftlichen Beantwortung E-010029/2010
an die Kommission
Artikel 117 der Geschäftsordnung
Renate Weber (ALDE), Marietje Schaake (ALDE), Sonia Alfano (ALDE), Louis Michel (ALDE), Cecilia Wikström (ALDE), Alexander Alvaro (ALDE), Nathalie Griesbeck (ALDE) und Baroness Sarah Ludford (ALDE)
Betrifft: Ersuchen um Auskunft über das Abkommen mit Libyen
Die Verhandlungen zwischen der EU und Libyen über ein Rahmenabkommen auch zu migrationspolitischen Fragen wurden im November 2008 aufgenommen. Am 5. Oktober 2010 gab die Kommission bekannt, dass sie Libyen für den Zeitraum 2011-2013 bis zu 60 Mio. EUR an Hilfsgeldern angeboten habe, die dazu dienen sollen, den Strom illegaler Einwanderer nach Europa zu stoppen, Flüchtlinge zu schützen und Initiativen zur Überwachung der Grenzen zu finanzieren.
Das Parlament bedauert, dass es weder von der Kommission noch vom Rat über das Verhandlungsmandat für das Abkommen mit Libyen, insbesondere dessen Rechtsgrundlage, das Protokoll und die Berichte der Verhandlungsrunden, sowie über den konkreten Inhalt der Verhandlungen, vor allem zu Menschenrechten, Flüchtlingsrechten, zur Unterzeichnung der Genfer Konvention und zur Achtung des Status des UNHCR eingehend unterrichtet wurde. Stimmt die Kommission zu, dass das Parlament Zugang zu den genannten Dokumenten erhalten sollte? Wenn nicht, warum nicht?
Darüber hinaus erklärten die libyschen Behörden, der finanzielle Beitrag, den sie von der EU für die Unterbindung der illegalen Einwanderung nach Europa erwarteten, sei viel höher als 60 Mio. EUR. Kann die Kommission die tatsächliche Gesamthöhe der Beiträge angeben, die zugewiesen werden sollen? Wie wird das Geld ausgegeben werden? Ist in dem Abkommen beispielsweise eine Zusammenarbeit zwischen den Polizeidiensten der EU und Libyens vorgesehen? Welche Auflagen in Sachen Menschenrechte sind aufgeführt? Sollten keine enthalten seien, warum nicht?
Das Parlament ist außerdem über die Begründung besorgt, die Libyen für die Ausweisung des UNHCR angab. Kann die Kommission dem Parlament nähere Einzelheiten über die Wiedereröffnung des UNHCR-Büros und über die Absichten Libyens im Hinblick auf die Unterzeichnung der Genfer Konvention und die Anerkennung des Flüchtlingsstatus mitteilen? Wen nicht, warum nicht?
Am 29./30. November 2010 wird in Tripolis ein Gipfeltreffen EU-Afrika stattfinden. Hat die Kommission die Absicht, auf diesem Gipfeltreffen migrationspolitische Fragen zu erörtern, und wie gedenkt sie das Parlament über die Angelegenheit auf dem Laufenden zu halten?
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E-10029/10DE
Antwort der Hohen Vertreterin/Vizepräsidentin Ashton
im Namen der Kommission
(2.3.2011)
Bezüglich der Einsichtnahme in Schriftstücke betreffend das Rahmenabkommen der EU mit Libyen zum Zeitpunkt der Aufnahme der Verhandlungen teilt die Kommission mit, dass sie entsprechend der 2008 geltenden Rahmenvereinbarung über die Beziehungen zwischen dem Europäischen Parlament und der Kommission aus dem Jahr 20001 “[i]n Bezug auf internationale Übereinkommen, darunter auch Handelsabkommen (Phase der Vorbereitung dieser Abkommen, Entwurf von Verhandlungsleitlinien und angenommene Verhandlungsleitlinien), […] das Europäische Parlament frühzeitig und eindeutig [unterrichtet], um im Rahmen des Möglichen den Standpunkten des Europäischen Parlaments gebührend Rechnung tragen zu können”2. Was die Verhandlungsleitlinien zum Rahmenabkommen der EU mit Libyen im Besonderen anbelangt, so hat der Rat einer Freigabe zugestimmt. Was die anderen Schriftstücke betrifft, muss sich die Kommission an die Bestimmungen der im Oktober 2010 geschlossenen Rahmenvereinbarung über die Beziehungen zwischen dem Europäischen Parlament und der Kommission halten3.
Zur Finanzhilfe der Kommission im Bereich Migration ist darauf hinzuweisen, dass das Maßnahmenpaket, das sie mit Libyen erörtert, Initiativen in den Bereichen Grenzschutz, Mobilität, Migration und Asyl vorsieht, die auch EU-Mittel für die technische Zusammenarbeit beinhalten. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt sind hierfür 50 Mio. EUR eingeplant, wovon 30 Mio. EUR für Migrationsvorhaben im Rahmen des nationalen Richtprogramms für Libyen im Zeitraum 2011–2013 vorgesehen sind. Ende 2010 hat die Kommission zudem 10 Mio. EUR für eine Sondermaßnahme im Bereich Migration gebunden. Darüber hinaus sollen weitere Instrumente zum Einsatz kommen.
Die genauen Modalitäten für die Umsetzung der Anfang Oktober vereinbarten Maßnahmen sind derzeit noch offen und werden entsprechend den EU-Finanzvorschriften gemeinsam mit der libyschen Regierung festgelegt. In Bezug auf die Risiken im Zusammenhang mit der Umsetzung der EU-Hilfsmaßnahmen verweist die Kommission auf den von ihr im Strategiepapier und dem Nationalen Richtprogramm für Libyen für den Zeitraum 2011-2013 formulierten Standpunkt (siehe insbesondere Ziffer 5.4). Die Zusammenarbeit mit Libyen in Migrationsfragen ist vor allem deshalb nicht an bestimmte Menschenrechtsklauseln gebunden, weil die Kommission auf der Grundlage eines politischen Mandats des Rates handelt, insbesondere aufgrund der Schlussfolgerungen des Rates vom Juni bzw. Oktober 20094, in denen eine intensivere Zusammenarbeit mit allen Ländern des Mittelmeerraums gefordert wurde.
Der Kommission ist bekannt, dass der Hohe Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen (UNHCR) und die libysche Regierung Verhandlungen im Hinblick auf den Abschluss eines Abkommens aufgenommen haben, das die Präsenz des UNHCR in Libyen langfristig sichern und ihm die Erfüllung seines Mandats ermöglichen würde. Die Kommission erinnert die libysche Regierung regelmäßig daran, wie wichtig ihr die Anwesenheit des UNHCR in Libyen ist, etwa vor Kurzem bei der ersten Sitzung der aus hochrangigen Beamten der EU und Libyens bestehenden informellen Arbeitsgruppe, die die Umsetzung der Maßnahmen verfolgen soll. Bei dieser Gelegenheit teilten die Vertreter der libyschen Regierung den Vertretern der EU, des Europäischen Auswärtigen Dienstes (EAD) und der Mitgliedstaaten mit, dass die libysche Regierung ein Flüchtlingsgesetz ausarbeitet, das die Präsenz des UNHCR in Libyen regelt.
Themen wie Investitionsmaßnahmen, Wirtschaftswachstum und Schaffung von Arbeitsplätzen bildeten den Schwerpunkt auf dem dritten EU-Afrika-Gipfel in Tripolis am 29. und 30. November 2010. Bei dieser Gelegenheit wurden auch andere Themen von beiderseitigem Interesse erörtert, u.a. Migrationsfragen. Des Weiteren wurden die Erklärung von Tripolis und ein neuer Aktionsplan für den Zeitraum 2011-2013 angenommen. Hierzu gehört auch die EU-Afrika-Partnerschaft für Migration, Mobilität und Beschäftigung, in deren Rahmen der politische Dialog der beiden Kontinente in Migrationsfragen einen höheren Stellenwert erhält.
1 ABl. C 121 vom 24.4.2001.
2 Anhang 2, Ziff. 2.
3 ABl. L 304 vom 20.11.2010, S. 47.
4 Nr. 15265/09 vom 30.10.2009 und Nr. 11225/09 vom 19.6.2009.






























