Parlamentarische Anfragen
26. Oktober 2010
E-8802/2010
Anfrage zur schriftlichen Beantwortung
an die Kommission
Artikel 117 der Geschäftsordnung
Marietje Schaake (ALDE) , Sophia in ‘t Veld (ALDE) , Alexander Alvaro (ALDE) und Nadja Hirsch (ALDE)
Betrifft: Internetsperren und Kinderpornografie
Die Kommission finanziert das CIRCAMP (COSPOL Internet Related Child Abusive Material Project). Das Ziel von CIRCAMP besteht in der Bekämpfung des organisierten kommerziellen Vertriebs von Material über nachweislichen Kindesmissbrauch, oft als „Kinderpornografie“ bezeichnet. Es wirbt für die Einführung und den Einsatz von Internetsperren in ganz Europa. Die Sperre setzt auf der „Domain“-Ebene an, so dass beispielsweise Domainnamen (wie www.yahoo.com) wegen einer einzigen Seite mit einem verbotenen Bild gesperrt werden könnten. Auf seiner Website rühmt sich das CIRCAMP der seiner Ansicht nach positiven Auswirkungen willkürlicher Seitensperrungen auf Domain-Ebene: „Legt ein/e Domaininhaber/in versehentlich oder bewusst Material über Kindesmissbrauch unter seinem/seiner Domain ab und wird diese von der Polizei gesperrt, so wird die Sperre nicht aufgehoben, bis das Material entfernt worden ist. Unserer Ansicht nach motiviert das die Anbieter von Netzinhalten dazu, Material über Kindesmissbrauch von ihren Systemen/Diensten fernzuhalten.“ (http://circamp.eu/index.php?option=com_content&view=article&id=11:circamp-overview&catid=1:project&I).
Hierzu sei darauf hingewiesen, dass die Anbieter von Inhalten und die Domaininhaber sehr oft nicht dieselben Personen/Unternehmen sind — zum Beispiel ist ein Blog-Anbieter Besitzer einer Domain, während die Blogger selbst „Inhaltsanbieter“ sind.
Alle Anbieter von Diensten, mittels derer Inhalte öffentlich angeboten werden können, sehen sich daher mit der Situation konfrontiert, dass ihre Dienste ohne Warnung oder ordnungsgemäßes Verfahren gesperrt werden können. Außerdem kann diese Sperrung ohne irgendwelche Einspruchsmöglichkeiten oder klare Kompetenzabgrenzungen erfolgen. Daher besteht für Unternehmen, die sich das aufgrund ihrer Größenordnung leisten können, die einzige sichere Lösung darin, diese Androhung als generelle Pflicht zur Überwachung anzusehen — nicht nur im Falle von illegalem Material, für dessen Beurteilung ihnen die Ausbildung fehlt, sondern von jedwedem Material, bei dem eine Gefahr besteht, dass es für rechtswidrig erklärt werden könnte.
1. Kann die Kommission erklären, weshalb sie diese „generelle [De-facto-]Pflicht zur Überwachung“, die dem Sinn der Richtlinie 2000/31/EG(1) über den elektronischen Geschäftsverkehr widerspricht, finanziell unterstützt?
2. Darüber hinaus führt die Sperrung ganzer Domains unweigerlich zur Sperrung legaler Inhalte. Freilich wird dies im vorstehenden Zitat von der CIRCAMP-Website offenbar als Vorzug ausgelegt. Könnte Kommissarin Malmström erläutern, wie diese vorsätzliche Sperrung legalen Materials durch willkürliche Domainsperrungen mit ihrer Aussage in Einklang zu bringen ist, sie würde allen Sperrungen von Inhalten anderer Art als Material über Kindesmissbrauch „persönlich entschieden entgegentreten“ (http://ec.europa.eu/commission_2010-2014/malmstrom/archive/Speech%20%20Malmstrom%20-%20Combating%20sexual%20abuse%2006_05_2010.pdf)?
(1) ABl. L 178 vom 17.7.2000, S. 1.
Originalsprache der Anfrage: EN
Antwort:
E-8802/10DE
Antwort von Frau Kroes
im Namen der Kommission
(17.1.2011)
Die Kommission hat im Zeitraum 1.11.2008 bis 31.10.2010 für das CIRCAMP-Projekt Mittel aus dem Programm „Mehr Sicherheit im Internet“ bereitgestellt.
Mit diesem Projekt sollte der organisierte und umfassende grenzübergreifende Austausch vorbildlicher Praktiken zwischen den Strafverfolgungsbehörden bei der Bekämpfung von Herstellung und Online-Verbreitung von sowie Zugang zu Material über Kindesmissbrauch gefördert werden. Vor allem war die gemeinsame Nutzung eines Filtersystems geplant. In jedem Land, in dem das Instrument eingeführt wird, wird von den nationalen Polizeibehörden gemäß den nationalen Rechtsvorschriften ein Verzeichnis der Websites erstellt, die Bilder von Kindesmissbrauch hosten.
Mit dem CIRCAMP-Projekt wurde nicht festgelegt, welche Ebene für die Sperrung zu bevorzugen ist; darüber wird im betreffenden Land entschieden, in einigen Ländern erfolgt die Sperrung auf Domänenebene, in anderen Ländern wird eine Kombination von Domänen- und URL-Sperrung angewandt. Das Ziel des Projekts bestand nicht darin, eine allgemeine Pflicht zur Überwachung einzuführen, noch haben sich Unternehmen als Ergebnis der Arbeit des Projekts verpflichtet gefühlt, ein solches System einzuführen. Die Kommission ist nicht für die CIRCAMP-Website verantwortlich. Ein Kommentar der Kommission zu ihren Inhalten wäre somit unangemessen.
Die Kommission hat am 29. März 2010 einen Vorschlag für eine Richtlinie zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung von Kindern sowie der Kinderpornografie vorgelegt. Kinderpornografie ist zuallererst die bildliche Darstellung eines an einem Kind begangenen schrecklichen Verbrechens, und die Verbreitung von Bildern von Kindesmissbrauch im Internet stellt eine schwere Verletzung der Privatsphäre des Kindes dar. Im Rahmen einer Reihe von Maßnahmen, mit denen diese Verbreitung bekämpft und unterbunden werden soll, hat die Kommission vorgeschlagen, dass die Mitgliedstaaten vorbehaltlich entsprechender rechtlicher Vorkehrungen Maßnahmen ergreifen sollten, um den Zugang von Internetnutzern zu Webseiten mit kinderpornografischem Inhalt in ihrem Hoheitsgebiet zu sperren. Die zur Erfüllung dieser Verpflichtung eingesetzten technischen Instrumente können die Mitgliedstaaten frei wählen.