Brüssel. „Die Internetplattform VroniPlag versteht sich zunehmend als aufklärerische Instanz im Internet. Vornehmlich Doktorarbeiten von Politikern der CDU/CSU und FDP sind im Visier der selbsternannten Plagiatsjäger, wobei die Aktivisten sich nicht an den eigenen Ansprüchen transparenter Arbeit messen lassen wollen.“ Weiter…
ALVARO: Wer steckt hinter VroniPlag?
Dienstag, 17. Mai 2011ALVARO: Ungarns Verfassung ist eine Gefahr für die gesamte Europäische Union
Mittwoch, 20. April 2011Anlässlich der Annahme der neuen Verfassung im ungarischen Parlament, erklärt Alexander Alvaro, innenpolitischer und haushaltspolitischer Sprecher der FDP im Europäischen Parlament:
„Wer heute Gott, König und Krone als rechtsverbindliche Maßstäbe verankert, scheint nicht in der Realität des 21. Jahrhunderts angekommen zu sein. Doch nicht alleine die ideologisch rückwärtsgewandte Geschichtsdeutung, die mögliche Beschränkung der Grundrechte oder das reaktionäre Gesellschaftsbild werden der Europäischen Union in den kommenden Jahren Kopfzerbrechen bereiten. Viel schwerwiegender für die Zukunft der Union ist die mit der Verfassung beschlossene de facto Lahmlegung der zukünftigen Budgetpolitik in Ungarn.
Durch die neuen Budgetregeln wird jede zukünftige Regierung der Möglichkeit einer gezielten Budgetpolitik beraubt. Mit dem auf neun Jahre gewählten Budgetrat, der jedes Haushaltsgesetz zurückweisen kann und der Bestimmung, wonach der Präsident im Falle eines nicht rechtzeitigen Haushaltbeschlusses, das Parlament auflösen kann, hat sich Ungarn für Jahrzehnte eine gefährliche Blockadestruktur geschaffen. Hierdurch entsteht die Gefahr, dass Ungarn zukünftig nicht mehr in der Lage sein könnte, seinen Beitrag zum Gesamthaushalt der EU zu leisten.
Die Liberalen in Europa appellieren deshalb an den ungarischen Präsidenten, Pál Schmitt, der noch vor wenigen Monaten als Abgeordneter im Europäischen Parlament saß, diese geistig reaktionäre und demokratiepolitisch gefährliche Verfassung nächsten Montag nicht zu unterzeichnen und Verbesserungen zu verlangen. Gleichzeitig muss die Kommission noch vor dem Inkrafttreten 2012 prüfen, ob die Verfassung mit den Grundwerten der EU vereinbar ist und ebenfalls Änderungen einfordern.“
Beitrag für das Programmforum „Digitale Gesellschaft“ Unterkapitel: Grenzüberschreitende Zusammenarbeit
Donnerstag, 14. April 2011Beitrag für das Programmforum „Digitale Gesellschaft“
Unterkapitel: Grenzüberschreitende Zusammenarbeit
Jedwede Information kann im 21. Jahrhundert an jedem beliebigen Ort abgerufen, verändert, verbreitet und jedermann zur Verfügung gestellt werden. So ist die Allgemeinheit der Information verwirklicht worden, ein Quantensprung, der ungeahnte gesellschaftliche Teilhabe ermöglicht – der Übergang von der analogen zur digitalen Gesellschaft hat dies ermöglicht. Mit dieser Veränderung sind vielfältige Vorteile verbunden, die zum Nutzen unserer Bürger gereichen. Die Annahme, dass diese Veränderung jedoch ohne Risiken für den Schutz etablierter Grundrechte unserer Bürger einhergehen würde, ist naiv.
Das Territoriale spielt im Lichte der digitalen Gesellschaft mehr und mehr eine untergeordnete Rolle. Datenströme fliessen grenzenlos und lassen sich nicht mehr alleine im Wege der klassischen, staatenbezogenen Rechtssysteme regulieren. Die globale digitale Gesellschaft trennt den Rechtsraum des Datensubjekts von dem des Datenverarbeiters; nicht notwendiger Weise, aber zunehmend häufiger. Und im Wege dieses Auseinanderfallens wird es für unsere Bürger zunehmend schwieriger die Komplexität der zugrunde liegenden Vorgänge zu erfassen – einerseits, weil der scheinbar mühelose Umgang mit modernen Kommunikationstechnologien die im Hintergrund stattfindenden technischen Prozesses kaschiert, andererseits, weil das Wissen um die gegenwärtigen Möglichkeiten innerhalb unserer Bevölkerung vielfach noch unterentwickelt ist. Die digitale Gesellschaft besteht auch heute noch mehrheitlich aus digitalen Analphabeten – diesen Zustand gilt es zu änderen. Unsere Aufgabe als Liberale muss darin liegen, unsere Bürger in die Lage zu versetzen als aufgeklärte Bürger einen verantwortungsvollen Umgang mit modernen Informations- und Kommunikationstechnologien zu entwickeln. Dies kann und wird nicht durch paternalisierende Maßnahmen erfolgen, sondern nur durch die Schaffung von Transparenz und die Durchsetzbarkeit von Ansprüchen. Bevormundung des Bürgers und eine aufgeklärte Gesellschaft stehen zueinander im Widerspruch; dies erkannt zu haben, ist Merkmal liberaler Politik und Kernüberzeugung der FDP. Vor diesem Hintergrund trifft die FDP ihre programmatischen Entscheidungen.
Die verstärkte Zusammenarbeit über nationale Grenzen hinweg, ist durch den Einsatz moderner Informations- und Kommunikationstechnologien effektiver und effizienter geworden. Wertvolle gesellschaftliche Beiträge können im Wege eines kontrollierten und den höchsten Standards des Datenschutzes entsprechenden Datenaustausches zur Steigerung von Wohlstand, Sicherheit und Bildung geleistet werden. So kann etwa durch grenzüberschreitende Zusammenarbeit im polizeilichen und justiziellen Bereich eine verbesserte Kriminalitätsbekämpfung erreicht werden, indem die wechselseitige Auskunft über erfasste Informationen erleichtert wird. Gleichzeitig trägt der Austausch von Informationen dazu bei, dass sich aus der Summe der vorhandenen Daten dort ein Gesamtbild erstellen lässt, wo vorher nur Fragmente existerten. Auch im Privaten kann die Verfügbarkeit von Daten wesentlich sein, etwa in Fragen der Gesundheitsbehandlung im Ausland, sei es im Falle des Notfalls und der daraus resultierenden Notwendigkeit Patientendaten rasch und unmittelbar abrufen zu müssen oder der klassischen ärztlichen Behandlung.
Andererseits entstehen zunehmend mehr und mehr Geschäftsmodelle, die die Verarbeitung, Auswertung und Bereitstellung persönlicher Daten zur Grundlage haben. In einer globalisierten digitalen Gesellschaft ist es für den Bürger inzwischen nicht mehr erkennbar, ob die Nutzung der von ihm angegebenen Daten in seinem eigenen Land oder an einem gänzlich anderen Ort erfolgt, mit der Konsequenz, dass die Art und Weise des Umgangs mit seinen Daten sich zunehmend seiner Kenntnis entzieht. In anderen Fällen ist es womöglich eine bewusste Entscheidung des Bürgers, dass seine Daten ausserhalb seines eigenen Landes verwaltet und verarbeitet werden sollen, dann z.B. wenn Daten auf Servern im Ausland hinterlegt werden. Eine dritte Variante wäre, dass Unternehmen ihre Daten, inklusive Kundendaten, auf ausländische Server auslagern, sei es aus ökonomischen Gründen, sei es aus technischen.
Hinzu kommt, dass die Frequenz zunimmt, in der staatliche Akteuere aus verschiedensten Gründen den Zugriff auf Daten fordern, die in ihrem territorialen Zugriffsbereich liegen, unabhängig davon ob es sich um Daten ihrer eigenen Bürger oder anderer Staatsanghöriger handelt und unabhängig davon, ob dies den jeweiligen Betroffenen bewusst war oder ist.
Moderne Informations- und Kommunikationstechnologien und der verstärkte Austausch von Daten spielen somit eine wesentliche Rolle in folgenden Verhältnissen:
des Bürgers zu seinem eigenen Staat
des Bürgers zu einem anderen Staat
des Bürgers zu einem Unternehmen in seinem eigenen Staat
des Bürgers zu einem Unternehmen in einem anderen Staat
Unternehmen untereinander
Staaten untereinander
Vor diesem Hintergrund müssen wir anerkennen, dass es im Zuge der digitalen Gesellschaft zunehmend unüberschaubarer geworden ist, welche Akteure versuchen einen Nutzen aus den persönlichen Daten unserer Bürger zu ziehen und aus welcher Motivation heraus.
Tatsächliche Freiheit lässt sich indes nur verwirklichen, wenn der Einzelne in die Lage versetzt worden ist, auf Grundlage und im Verständnis aller relevanten Fakten und der sich hieraus ergebenenden Konsequenzen, eine selbstbestimmte Entscheidung zu treffen. Dies ist sowohl in der „physischen“ wie auch in der „virtuellen“ Gesellschaft gültig. Im Zuge der Evolution der digitalen Gesellschaft ist es für viele Menschen jedoch um ein vielfaches schwieriger geworden, die notwendige Voraussetzung dieser Entscheidungsfreiheit, nämlich die zugrunde liegenden Fakten und Konsequenzen ihres Handelns, gänzlich verstehen und bewerten zu können.
Die Aufgabe der FDP ist es daher, dafür Sorge zu tragen, dass die Voraussetzungen geschaffen werden, unter denen unsere Bürger auch und gerade in der digitalen Gesellschaft in der Lage sind ihre Freiheitsrechte durchzusetzen – die FDP will die Qualität der Freiheit in der digitalen Gesellschaft erhöhen. Das liberale Leitbild des aufgeklärten und mündigen Bürgers darf insbesondere in der digitalen Gesellschaft nicht in Vergessenheit geraten. Um dies auch und insbesondere wegen der grenzüberschreitenden Natur der digitalen Gesellschaft zu erreichen, müssen aus liberaler Sicht folgende Mindestanforderungen erfüllt werden:
Rechtsangleichungen der wesentlichen Datenschutzbestimmungen und dort, wo dies nicht möglich ist, zumindest die gegenseitige Rechtsanerkennung und Unterstützung bei der Rechtsdurchsetzung; sowohl innerhalb der Europäischen Union, als auch auf globaler Ebene.
Private und öffentliche Gestalter der digitalen Gesellschaft sollen vor möglichen gesetzlichen Maßnahmen im Wege der Selbstregulierung Lösungen für spezifisch grenzüberschreitende Sachverhalte erarbeiten. Die einvernehmliche Entwicklung allgemeiner Standards durch Beteiligte und Betroffene ist für Liberale immer dem gesetzgeberischen Eingriff vorzuziehen.
Der Bürger muss „Herr des Verfahrens“ bleiben, indem er durch ein Höchstmaß an Transparenz jederzeit in der Lage ist, die weitere Verarbeitung und Nutzung seiner persönlichen Daten zu unterbinden. Im Umkehrschluss ergibt sich hieraus natürlich auch, dass der Bürger eine vollumfängliche Verarbeitung und Nutzung seiner Daten durchaus auch ermöglichen kann.
Die Informationspflichten derjenigen, die Daten erfassen und verarbeiten, müssen gegenüber denjenigen, deren Daten sie erfassen und verarbeiten, deutlich erhöht werden. Dies betrifft im Wesentlichen die eindeutige und klar verständliche Information darüber, welche Tragweite die Einwilligung zur Verarbeitung der eigenen Daten hat und welche mögliche Verbreitung der verarbeitetenden Daten damit einhergeht.
Die Sicherheit persönlicher Daten ist in einem grenzüberschreitenden Kontext von besonderer Bedeutung. Erfolgt die Speicherung oder Verarbeitung persönlicher Daten, sei es durch private oder öffentliche Teilnehmer, ausserhalb des jeweiligen Rechtsraumes des Bürgers, muss gewährleistet sein, dass derjenige, der dies vornimmt, für die Sicherheit der Daten haftbar gemacht werden kann. Die Qualität der Freiheit muss in einer digitalen Gesellschaft dort gesichert werden, wo sie Gefahr läuft eingeschränkt zu werden.
ALVARO/HIRSCH: Regierung muss Internetsperren auch auf EU-Ebene verhindern
Mittwoch, 6. April 2011„Die Entscheidung der deutschen Bundesregierung, keine Internetsperren in Deutschland einzuführen, ist äußert begrüßenswert. Wir sind froh, dass die FDP innerhalb der Bundesregierung erfolgreich für ein rationales Vorgehen in dieser Frage werben konnte. Weiter…
Schriftliche Anfrage E-010962/2010 Anti-Umgehungsbestimmungen des ACTA-Abkommens
Mittwoch, 16. März 2011Anfrage zur schriftlichen Beantwortung E-010962/2010
an die Kommission
Artikel 117 der Geschäftsordnung
Alexander Alvaro (ALDE)
Betrifft: Anti-Umgehungsbestimmungen des ACTA-Abkommens
In der Richtlinie 91/250/EWG (die „Softwarerichtlinie“) und der Richtlinie 2001/29/EG (die „Informationsgesellschafts-Richtlinie“) wird klar und ausdrücklich zwischen Anti-Umgehungsbestimmungen für Computerprogramme, bei denen die Vorschriften der Softwarerichtlinie zur Rückentwicklung ausdrücklich beachtet werden, und Anti-Umgehungsbestimmungen für andere urheberrechtlich geschützte Werke unterschieden.
Die Ziffern 5 und 8 des Artikels 2.18 des Abkommens zur Bekämpfung von Produkt- und Markenpiraterie (ACTA) vom 3. Dezember 2010 bieten der Kommission offenbar eine hinreichende Grundlage für die Beibehaltung des Besitzstands. Dies würde auch den wiederholten und ausdrücklichen Versprechen der Europäischen Kommission entsprechen und insbesondere dem Schutz der Sonderregelung in der Softwarerichtlinie zum Erhalt der Bestimmungen zur Rückentwicklung und Umgehung dienen.
Könnte die Kommission in Anbetracht der vorstehenden Ausführungen sowie der Tatsache, dass die Rückentwicklungsregelung von grundlegender Bedeutung für EU-Schlüsselpolitiken in den Bereichen Interoperabilität, Wettbewerb und Innovation ist, ausdrücklich bestätigen, dass die Anti-Umgehungsbestimmungen des ACTA-Abkommens nicht die besondere Anti-Umgehungsregelung der Softwarerichtlinie berühren und somit die Rückentwicklungsvorschriften dieser Richtlinie bestehen bleiben? Kann sie insbesondere bekräftigen, dass das ACTA-Abkommen keine Änderungen an den Anti-Umgehungsbestimmungen der Softwarerichtlinie und der Informationsgesellschafts-Richtlinie oder den entsprechenden Umsetzungsgesetzen der Mitgliedstaaten erforderlich machen wird?
E-10962/10DE
Antwort von Herrn De Gucht
im Namen der Kommission
(22.2.2011)
Die Kommission bestätigt die Auffassung des Herrn Abgeordneten, wonach die Anti-Umgehungsbestimmungen des ACTA-Abkommens die besondere Anti-Umgehungsregelung der Software-Richtlinie nicht berühren und somit die Rückentwicklungsvorschriften dieser Richtlinie bestehen bleiben. Ferner bestätigt die Kommission, dass das ACTA‑Abkommen keine Änderungen an den Anti-Umgehungsbestimmungen der Software-Richtlinie und der Informationsgesellschafts-Richtlinie oder den entsprechenden Umsetzungsgesetzen der Mitgliedstaaten erforderlich machen wird.
Wie der Herr Abgeordnete anführt, bieten die Ziffern 5 und 8 des Artikels 27 (vormals Artikel 2.18) des ACTA-Abkommens und insbesondere die Fußnote 14 eine klare Grundlage für die Gewährleistung der vollen Konformität mit dem EU-Besitzstand.

























