Vertrag von Lissabon

Donnerstag, 15. Juli 2010

Der Vertrag von Lissabon wurde von allen 27 Mitgliedsstaaten am 13. Dezember 2007 in Lissabon unterzeichnet und ist am 1. Dezember 2009 nach nationalen Ratifizierungsverfahren in Kraft getreten. Er wird auch “Reformvertrag” genannt, weil er eine grundlegende Reform der Strukturen, der Entscheidungsverfahren und Arbeitsabläufe der Organe und Institutionen der Europäischen Union herbeiführte.

Notwendig für eine Reform der EU waren zum einen globale Herausforderungen, die nicht an nationalen Grenzen Halt machen, wie z.B. Globalisierung, demografische Entwicklung, Klimawandel und neue Herausforderungen für die Sicherheit. Zum anderen war für die auf 27 Mitgliedsstaaten erweiterte Union mit rund 500 Millionen Bürgerinnen und Bürgern eine Modernisierung nötig, um ihre Handlungsfähigkeit zu erhalten.

- Der Vertrag von Lissabon hat die bestehenden Verträge nicht ersetzt, sondern nur geändert und aktualisiert. Somit wurden der Vertrag über die Europäische Union (EUV) und der Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (EGV) überarbeitet, und der EGV in AEUV (Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union) umbenannt.

- Die Europäische Union erhält des Weiteren eine eigene Rechtspersönlichkeit.

- Die EU erwirbt durch die nun rechtsverbindliche Grundrechtecharta erstmals einen eigenständigen Katalog von politischen, wirtschaftlichen, sozialen und Bürgerrechten, die nicht nur für die Union und ihre Institutionen, sondern auch für die Mitgliedstaaten bei der Anwendung und Umsetzung des Gemeinschaftsrechts bindend sind. Außerdem bietet der Vertrag von Lissabon die Beitrittsmöglichkeit zur Europäischen Menschenrechtskonvention.

- Die Handlungsfähigkeit der EU nach außen sichert künftig die Hohe Vertreterin für Außen- und Sicherheitspolitik Baroness Ashton, die zugleich Vizepräsidentin der Europäischen Kommission ist. Ein neuer Europäischer Auswärtiger Dienst aus EU-Beamten und nationalen Diplomaten wird die Arbeit der Hohen Vertreterin für die Außen- und Sicherheitspolitik unterstützen.

- Der Europäische Rat wird von dem auf zweieinhalb Jahre gewählten Ratspräsidenten Herman van Rompuy geleitet. Die Beschlussfassung mit qualifizierter Mehrheit wird auf fast alle Politikbereiche ausgedehnt, dadurch wird die Beschlussfassung im Rat erleichtert  und das Prinzip der Einstimmigkeit bis auf wenige Ausnahmen beschränkt. Das Veto eines Mitgliedsstaates reicht nun nicht mehr aus, um einen Beschluss zu verhindern. Wenn der Rat über EU-Gesetze berät, muss er künftig öffentlich tagen, was einen wichtigen Beitrag zur Transparenz bedeutet.

- Im Lissabonner Vertrag ist nicht nur der Beitritt zur Union, sondern auch erstmals die Möglichkeit des Austritts vertraglich geregelt.

- Durch den Vertrag von Lissabon werden die demokratischen Grundlagen der EU gestärkt. Das Europäische Parlament und der Rat entscheiden nun gleichberechtigt über europäische Gesetze. Das bisher geläufige Mitentscheidungsverfahren zwischen Rat und Parlament wird erheblich ausgeweitet und erhält nun den Rang des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens.

- Des Weiteren wird das Parlament auch bezüglich der Haushaltsrechte einflussreicher, die Abgeordneten entscheiden nun über alle EU-Ausgaben mit.

- Das Parlament muss internationalen Abkommen zustimmen und kann Änderungen der Grundlagenverträge anstoßen (Art. 48 EUV).

- Auch die Wahl des Präsidenten der Europäischen Kommission obliegt dem Parlament, auch die Abstimmung über die Einsetzung wie der gesamten Kommission und auch des Hohen Vertreters für die Außen- und Sicherheitspolitik.

- Weiterhin regelt der Vertrag von Lissabon auch die Zusammensetzung des Parlaments neu. Die Anzahl der Abgeordneten steigt von 736 auf 750 zuzüglich des Amtes des Parlamentspräsidenten.

- Ein weiterer wichtiger Beitrag zur Demokratie ist die Stärkung der nationalen Parlamente, deren Rechte und Pflichten klar geregelt werden.

- Auch neu ist das Recht auf Bürgerinitiative, mit der mind. 1 Million Bürger die Kommission mittels Unterschrift auffordern kann, neue Vorschläge zu bestimmten Themen zu unterbreiten.

    Den Vertrag von Lissabon und alle älteren Verträge finden Sie hier.

    Die Grundrechtecharta ist unter diesem Link abrufbar.