Der Rat der Europäischen Union
Der Rat der Europäischen Union, auch „Ministerrat“ oder einfach „Rat“ genannt, ist ein Organ der EU, das aus den jeweils zuständigen Fachministern der 27 Mitgliedsstaaten gebildet wird. Je nach Sachgebiet tagt er in unterschiedlicher Zusammensetzung, so gibt es den Rat der Außenminister, in dem etwa Guido Westerwelle mit seinen Kollegen und Kolleginnen aus Polen, Frankreich, Irland oder Lettland zusammenkommt, den Rat der Innen- und Justizminister, den Rat der Umweltminister oder auch den Rat der Landwirtschaftsminister.
Jeder Minister handelt im Rat verbindlich für seine Regierung. Der Rat der Europäischen Union repräsentiert also die Vertretungen der Mitgliedsstaaten im politischen System der EU.
Zusammen mit dem Europäischen Parlament ist der Rat der Gesetzgeber der EU. Je nachdem, zu welchem Sachgebiet Gesetzte erlassen werden, stimmt der Rat mit einfacher Mehrheit, mit qualifizierter Mehrheit – dabei verfügen die Staaten über unterschiedlich viele Stimmen je nach ihrer Bevölkerungszahl – oder einstimmig (Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik) ab. Die Entscheidungen des Europäischen Rats basieren auf Gesetzentwürfen der Europäischen Kommission.
Der Rat besitzt auch exekutive Vollmachten beim Vollzug der Gesetze. Damit unterstützt er die Europäische Kommission.
Der Rat verfügt über ein Generalsekretariat mit Sitz in Brüssel. In halbjährlichem Wechsel übt je ein Mitgliedsstaat den Ratsvorsitz aus; so löst Ungarn im zu Beginn des Jahres 2011 Belgien im Ratsvorsitz ab.
Mehr zum Rat der Europäischen Union unter:
http://www.consilium.europa.eu/showPage.aspx?id=242&lang=DE
Europäischer Rat
Der Rat der Europäischen Union (“Rat”) wird aufgrund der Namensähnlichkeit leicht mit dem Europäischen Rat (“EU-Gipfel”) verwechselt.
Wenn sich Bundeskanzlerin Angela Merkel mindestens zweimal pro Halbjahr mit den Staats- und Regierungschefs der Mitgliedsstaaten zum EU-Gipfel trifft wird diese Zusammenkunft der “Europäische Rat” genannt, der Europäische Rat ist also das Gremium der Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union.
Der Europäische Rat bestimmt die Leitlinien der europäischen Politik und trifft politische Grundsatzentscheidungen (z.B. über den Beitritt neuer Mitgliedstaaten oder die Einführung des Euro). Die Details der europäischen Gesetzgebung entscheidet dagegen der Ministerrat.
Seit Dezember 2009 ist der Europäische Rat auch institutionell verankert:
Herman Van Rompuy ist der Präsident des Europäischen Rates; zu seinen Aufgaben gehört es, die Tagungen vorzubereiten und zu leiten.
Mehr zum Europäischen Rat unter:
http://www.european-council.europa.eu/home-page.aspx?lang=de
Europarat
Der 1949 gegründete Europarat ist kein Organ der EU, sondern eine internationale Organisation von derzeit 47 europäischen Staaten, einschließlich Russlands.
Der Europarat ist ein Forum für Debatten über allgemeine europäische Fragen. Ziel ist die Förderung des Friedens und der Zusammenarbeit in Gesamteuropa. Bedeutung hat der Europarat vor allem durch seine Arbeit zur Wahrung der Menschenrechte erlangt. Die Europäische Menschenrechtskonvention ist für alle Mitgliedstaaten verbindlich und ihre Anerkennung ist die “Eintrittskarte” in den Europarat.
Die Konventionen des Europarats müssen einstimmig verabschiedet werden. Sie erlangen in den Mitgliedstaaten nur dann Gültigkeit, wenn sie dort ratifiziert werden. Der E. hat bislang 196 Konventionen verabschiedet.
Sitz des Europarates ist Straßburg. Kontrollorgan ist der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte.
Mehr zum Europarat unter: http://www.coe.int/DefaultDE.asp

























