Spiegel.de: Amerikaner verstoßen gegen Swift-Abkommen

Donnerstag, 31. März 2011

Die EU-Kommission räumt in einem Bericht schwere Fehler bei der Umsetzung des Swift-Abkommens ein. Die USA speichern demnach Daten europäischer Bankkunden ohne Anlass und auf Vorrat – und verschweigen die Zahl der Zugriffe. EU-Parlamentarier fordern die Aussetzung des Paktes.

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ALVARO: SWIFT-Abkommen muss in Frage gestellt werden

Mittwoch, 16. März 2011

„Während Europol und Kommission immer wieder den Nutzen des SWIFT-Abkommens betonen, haben eigene Recherchen ergeben, dass die Implementierung der neuen grundrechtsrelevanten Verpflichtungen bisher gescheitert ist. Das Abkommen muss deshalb in Frage gestellt werden“, erklärt Alexander Alvaro, Weiter…

Spiegel.de: Brüssel berät über Stopp des Swift-Abkommens

Mittwoch, 16. März 2011

Das umstrittene Swift-Abkommen sorgt für neuen Ärger. Im Selbsttest hat ein EU-Abgeordneter in einer wochenlangen Odyssee versucht herauszufinden, ob US-Behörden auf seine persönlichen Bankdaten zugreifen – vergebens. Nun prüft das Parlament in Brüssel eine Aussetzung des Paktes. Weiter…

ALVARO: SWIFT-Abkommen vor Revision – Bedenken und offene Fragen

Dienstag, 1. Februar 2011

„Gemäß dem Abkommen zum Aufspüren der Terrorismusfinanzierung, kurz SWIFT-Abkommen, soll heute mit der Überprüfung der praktischen Umsetzung begonnen werden. Nach vorliegenden Informationen ist die Umsetzung nicht zufriedenstellend. Weiter…

SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-8327/2010 – Betrifft: Vorläufiger und ständiger Prüfer des SWIFT-Abkommens

Dienstag, 4. Januar 2011

Parlamentarische Anfragen

15. Oktober 2010

E-8327/2010

Anfrage zur schriftlichen Beantwortung

an die Kommission

Artikel 117 der Geschäftsordnung

Sophia in ‘t Veld (ALDE) , Alexander Alvaro (ALDE) , Renate Weber (ALDE) , Sonia Alfano (ALDE) , Gianni Vattimo (ALDE) , Louis Michel (ALDE) und Baroness Sarah Ludford (ALDE)

Betrifft: Vorläufiger und ständiger Prüfer des SWIFT-Abkommens

Das Europäische Parlament nahm am 8. Juli 2010 das Abkommen EU/USA über die Verarbeitung von Zahlungsverkehrsdaten und deren Übermittlung aus der EU an die USA für die Zwecke des Programms zum Aufspüren der Finanzierung des Terrorismus (SWIFT-Abkommen) an. Die legislative Entschließung des Europäischen Parlaments legte „der Kommission nahe, im Einklang mit Artikel 8 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union, nach dem es erforderlich ist, dass personenbezogene Daten der Überwachung ‚einer unabhängigen Stelle‘ unterliegen, dem Europäischen Parlament und dem Rat so bald wie möglich eine Auswahl von drei Bewerbern für die Position der unabhängigen Person der Europäischen Union vorzulegen, die in Artikel 12 Absatz 1 des Abkommens erwähnt wird“, und betonte, dass „das Verfahren analog demjenigen sein muss, das vom Europäischen Parlament und dem Rat für die Ernennung des Europäischen Datenschutzbeauftragten durchgeführt wurde und in der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 (³) zur Umsetzung von Artikel 286 des EG‑Vertrags vorgesehen ist“ (http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?type=TA&language=DE&reference=P7-TA-2010-0279#def_1_3#def_1_3).

Am 27. August gab die Europäische Kommission bekannt, dass sie einen vorläufigen unabhängigen Prüfer ernannt habe. Sie veröffentlichte am 29. Juli außerdem einen Aufruf zur Einreichung von Bewerbungen um die unbefristete Stelle eines Prüfers des SWIFT-Abkommens und sichtet derzeit die eingegangenen Bewerbungen. Jedoch gab die Kommission an, den Namen des vorläufigen Prüfers aus Sicherheitsgründen geheim halten bzw. vertraulich behandeln zu wollen. Sie lehnte es ab, das vom EP geforderte Verfahren anzuwenden, und erklärte, dass es hierbei um ein überaus sensibles Thema gehe und der Name der ernannten Person aus Sicherheitsgründen vertraulich behandelt werden müsse. Daher werde sie das Parlament den in der Rahmenvereinbarung zwischen den EU-Organen festgelegten speziellen Bestimmungen für die Übermittlung vertraulicher Informationen entsprechend auf dem Laufenden halten.

Kann die Kommission angeben, auf welcher Rechtsgrundlage die Geheimhaltung des Namens des mit der Prüfung der Umsetzung des SWIFT-Abkommens betrauten vorläufigen Prüfers und/oder fest angestellten EU-Beamten beruht? Gibt es einen Präzedenzfall für eine solche Entscheidung oder Regelung?

Originalsprache der Anfrage: EN

Antwort:

Parlamentarische Anfragen

3. Dezember 2010

E-8327/10 E-8410/10

Antwort von Frau Malmström im Namen der Kommission

Schriftliche anfragen : E-8327/10 , E-8410/10

Die Kommission hat bereits mehrfach darauf hingewiesen, dass die Anonymität der Person, die die Anwendung des TFTP-Abkommens vorübergehend oder permanent überwacht, gewahrt werden muss, um das Privatleben, die Integrität und die Sicherheit dieser Person zu schützen. Aus diesem Grund sollte auch der Name der Person, die Zugang zu hochsensiblen Daten im Zusammenhang mit dem Funktionieren des TFTP-Programms und mit bereits durchgeführten Abfragen hat, nicht bekannt gemacht werden.

Diese Maßnahme steht im Einklang mit der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2000 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe und Einrichtungen der Gemeinschaft und zum freien Datenverkehr(1).

Die Kommission möchte den Abgeordneten allerdings in Erinnerung rufen, dass sie den Namen der Person, die vorübergehend mit der Überwachung der Anwendung des TFTP-Abkommens betraut worden ist, den Koordinatoren des zuständigen Ausschusses unter Ausschluss der Öffentlichkeit mitgeteilt hat.

(1) ABl. L 8 vom 12.1.2001.