ALVARO / MEIßNER zu Körperscannern: Kein Geld für Scheinsicherheit

Montag, 14. Juni 2010

Die Kommission präsentiert morgen (Dienstag) eine Machbarkeitsstudie zur Einführung von Körperscannern auf europäischen Flughäfen. Alexander Alvaro, innenpolitischer Sprecher der FDP im EP und Gesine Meißner, Sprecherin für Transportpolitik, bekräftigen die Forderung, dass das Europäische Parlament angemessen in die Entscheidung einbezogen werden muss: Weiter…

ALVARO zu SWIFT: Raum für Verbesserungen

Donnerstag, 10. Juni 2010

„Der heute von der Kommission präsentierte Entwurf eines neuen SWIFT-Abkommens geht zwar auf viele Kritikpunkte des Europäischen Parlaments ein, es bleiben jedoch Datenschutzbedenken bestehen. Die Verhandler werden noch ein wenig nachsitzen müssen“, erklärt Alexander Alvaro, innenpolitischer Sprecher der FDP im Europäischen Parlament und Berichterstatter des Europäischen Parlaments zum geplanten langfristigen SWIFT-Abkommen. Weiter…

Grenzkontrollsystem noch immer nicht funktionsfähig

Montag, 31. Mai 2010

Drei Jahre Verspätung und noch immer kein Ende in Sicht: Das neue Schengen-Informationssystem SIS II hat EU-Mittel in Höhe von 90 Millionen Euro erhalten, ist aber noch immer nicht funktionsfähig.

Sehen Sie den Videobeitrag mit Alexander Alvaro, MdEP hier.

SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-1370/10 von Alexander Alvaro (ALDE) an den Rat

Montag, 31. Mai 2010

SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-1370/10

von Alexander Alvaro (ALDE)

an den Rat

Betrifft: Extremistische Madrassen in Pakistan

Während eine Reihe von Ländern Maßnahmen zur Bekämpfung des weltweiten Terrorismus an allen Fronten ergreift, ist bekannt, dass zahlreiche Madrassen (islamische Religionsschulen) in Pakistan Extremisten aus verschiedenen Ländern indoktrinieren und ausbilden, die sich dann Terrororganisationen wie den Taliban oder Al Kaida anschließen.

Das Europäische Parlament hat bereits im Jahr 2004 Kenntnis „von den Maßnahmen zur Reglementierung der ,Madrassa‘ oder religiösen Schulen [genommen], bedauert aber die wenig energische Umsetzung dieser Politik, da die Muscharraf-Regierung den religiösen Führern öffentlich zugesichert hat, sie werde sich nicht in die internen Angelegenheiten der Madrassa einmischen;“ (Entschließung des Europäischen Parlaments zur Lage betreffend Menschenrechte und Demokratie in der Islamischen Republik P5_TA(2004)0374, 22. April 2004), und im Jahr 2007 betont, „wie wichtig der allgemeine Zugang zu staatlicher Bildung sowie die wirksame Überwachung der Madrassen ist, um zu verhindern, dass sie von Extremisten kontrolliert werden; ruft die Regierung von Pakistan auf, der von ihr in der Vergangenheit eingegangenen Verpflichtung betreffend die Teilnahme ausländischer Studenten in den Madrassen nachzukommen;“ (Entschließung des Europäischen Parlaments vom 25. Oktober 2007 zu Pakistan P6_TA(2007)0489). Der US-amerikanische Unterausschuss für Nationale Sicherheit und Auswärtige Angelegenheiten hat in seiner Anhörung vom 9. Mai 2007 ähnliche Anliegen geäußert.

1.     Erhält der Rat Erkenntnisse von den einzelnen europäischen Geheimdiensten? Welche Madrassen in Pakistan sind als Ausbildungsorte von terroristischen Kadern ermittelt worden?

2.     Welche Maßnahmen sieht der Rat als anwendbar an, um zu erreichen, dass Pakistan die Madrassen schließt, von denen feststeht, dass sie Terrorismus und Hass verbreiten?

Antwort wird nach Erhalt veröffentlicht.

SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-1622/10

Montag, 31. Mai 2010

SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-1622/10

von Sophia in ‘t Veld (ALDE), Jeanine Hennis-Plasschaert (ALDE), Alexander Alvaro (ALDE), Nadja Hirsch (ALDE), Renate Weber (ALDE), Nathalie Griesbeck (ALDE), Sonia Alfano (ALDE) und Baroness Sarah Ludford (ALDE)

an die Kommission

Betrifft: Klage gegen Google in Italien

Am 24. Februar 2010 hat das Strafgericht von Mailand drei Führungskräfte von Google wegen des Verstoßes gegen das Datenschutzgesetz zu sechs Jahren Gefängnis verurteilt, die Verleumdungsklage jedoch abgewiesen. Es war das erste Strafverfahren weltweit, in dem Google wegen der Veröffentlichung von Webinhalten auf seiner Plattform zur gemeinsamen Nutzung von Videos verurteilt wurde, z. B. von einem Video, in dem gezeigt wird, wie eine autistische Person drangsaliert wird.

Berichterstatter haben nun die Befürchtung geäußert, dass solch eine Auslegung der Datenschutzvorschriften die Internetanbieter für die Handlungen der Benutzer verantwortlich machen könnte und es erforderlich werden könnte, die von den Benutzern durchgeführten Aktionen vorab auf ihre Rechtmäßigkeit zu überprüfen, was den Grundsätzen der Neutralität im Netz und des Online-Datenschutzes zuwiderlaufen würde. Solche präventiven Kontrollen der veröffentlichten Inhalte würden die Internetanbieter praktisch Medien wie Fernsehen und Zeitungen gleichstellen und könnten zu einer Einschränkung der Meinungs- und Informationsfreiheit im Internet führen.

Ist die Kommission der Ansicht, dass die EU-Datenschutzrichtlinie (95/46/EG[1]) und das italienische Datenschutzgesetz den Internetanbietern eine Verpflichtung auferlegen und diese dann dafür zuständig sind, Inhalte, die von Benutzern im Internet erstellt, ausgetauscht oder veröffentlicht werden, vorab zu kontrollieren? Vertritt die Kommission die Auffassung, dass die Internetanbieter, analog zur Presse und anderen Medien, für Inhalte haftbar gemacht werden können, die von ihren Benutzern veröffentlicht werden? Wie wird die Kommission sicherstellen, dass die Grundsätze der Neutralität im Netz und des Datenschutzes geachtet werden?


[1] ABl. L 281 vom 23.11.1995, S. 31.

Antwort wird nach Erhalt veröffentlicht.