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  • Petitionen

    Petitionen sind Bitten oder Beschwerden, die die Bürgerinnen und Bürger in Europa an das Parlament richten können. Die Petitionen müssen sie unmittelbar betreffen und in die Tätigkeitsbereiche der Gemeinschaft fallen. Der Petitionsausschuss im Parlament kümmert sich um diese Anliegen.

  • Plenum

    Das Plenum ist die Vollversammlung des Parlaments. In ihm wird abschließend über Gesetzesvorlagen und Stellungnahmen des Parlaments entschieden, die in der Regel in den Ausschüssen vorbereitet wurden. Das Plenum des EP tagt mindestens 12 mal im Jahr, in Straßburg oder Brüssel.

  • Präsident/Präsidentin

    Der Präsident/die Präsidentin leitet alle Tätigkeiten des Europaparlaments und seiner Gremien. Er/sie leitet die Sitzungen des Plenums, des Präsidiums sowie der Konferenz der Präsidenen und vertritt das Parlament nach außen. Der Präsident bzw. die Präsidentin wird vom Parlament für zweieinhalb Jahre gewählt.

  • Präsidium

    Das Präsidium ist das leitende Gremium des Parlaments in organisatorischen, finanziellen und administrativen Angelegenheiten. Es besteht aus dem Präsidenten und 14 Vizepräsidenten. Die Quästoren gehören dem Präsidium mit beratender Stimme an.

  • Primäres Gemeinschaftsrecht

    Das Europarecht gliedert sich in primäres und sekundäres Gemeinschaftsrecht. Als primäres Gemeinschaftsrecht werden die Verträge bezeichnet, auf denen die Union, ähnlich einer Verfassung, fundiert ist : die Gründungsverträge der Gemeinschaften und der Union, deren spätere Ergänzungen und Änderungen ebenso wie die Beitrittsverträge. Inbegriffen sind auch allgemeine Rechtsgrundsätze, wie die vom EuGH verbindlich formulierten Grundrechte, oder objektive rechtsstaatliche Prinzipien.