Lexikon

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  • Immunität

    Europaabgeordnete genießen Schutz vor Strafverfolgung, um ihre Unabhängigkeit bei der Erfüllung ihrer Aufgaben sicherzustellen und ihre Integrität zu wahren. Dieser Schutz, die Immunität, wird jedoch vom Parlament aufgehoben, wenn ein ausreichender Verdacht auf eine Straftat besteht.

  • Indemnität

    Alle Europaabgeordneten genießen Indemnität, was bedeutet, dass sie für Meinungsäußerungen, z.B. parlamentarische Reden und Abstimmungen im Rahmen ihres Mandats, nicht rechtlich belangt werden können.