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  • Haushalt

    Die jährlichen Ausgabenpläne sind das Ergebnis von Verhandlungen zwischen dem Europäischen Parlament und dem Ministerrat auf der Grundlage eines Vorschlags der Kommission.
    Unter Berücksichtigung der geltenden mehrjährigen Finanziellen Vorausschau und der Haushaltsleitlinien für das kommende Jahr erstellt die Europäische Kommission den Haushaltsplanvorentwurf und legt diesen im April oder Anfang Mai vor. Die Haushaltsbehörde – bestehend aus dem Rat und dem Parlament – ändert den Haushaltsvorentwurf ab und nimmt ihn als Haushaltsentwurf an.
    Im Haushaltsplan sind die Mittel für die Ausgaben sämtlicher Organe und Einrichtungen der EU ausgewiesen. Also die Einnahmen und Ausgaben für jedes Jahr, die zu finanzierenden Maßnahmen und die dafür verfügbaren Stellen und Finanzmittel. So fließen Mittel in die Landwirtschaft, Fischerei, Infrastruktur, Ausbildung und Schulung, Kultur, Beschäftigungs- und Sozialpolitik, Umweltpolitik, Gesundheits- und Verbraucherschutz oder Forschung. Weitere Initiativen zielen darauf ab, für die EU-Bürger einen Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts ohne Binnengrenzen zu errichten. Ein weiterer Teil des EU-Haushalts dient zur weltweiten Finanzierung wirtschaftlicher Entwicklung und humanitärer Hilfe. Damit werden Länder außerhalb der EU unterstützt, die von Naturkatastrophen oder anderen Krisensituationen betroffen sind. 80 % der EU-Haushaltsmittel werden von nationalen oder regionalen Behörden in den Mitgliedstaaten vergeben
    Der Rat und das Parlament billigen den jährlichen Haushaltsplan, wenn er in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen ist. Das Gesamtausgabenvolumen bestimmt den zur Finanzierung des Haushalts benötigten Gesamtbetrag. Im Verlauf des Haushaltsvollzugs jedoch weichen die tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben in der Regel von den Ansätzen im Haushaltsplan ab, so dass das Haushaltsjahr mit einem Saldo abgeschlossen wird. Ist ein Überschuss zu verzeichnen, was normalerweise der Fall ist, verringern sich die Eigenmittelzahlungen der Mitgliedstaaten im folgenden Haushaltsjahr.

  • Haushaltskontrolle

    Die Kommission legt gegenüber dem Parlament Rechenschaft über die Verwendung der EU-Haushaltsmittel ab. Die Jahresberichte der internen und externen Prüfer über den Umgang mit den EU-Finanzmitteln werden dem Europäischen Parlament und dem Ministerrat vom Rechnungshof übermittelt. Jedes Jahr legen die Europäische Kommission und die anderen Organe und Einrichtungen der EU im so genannten “Entlastungsverfahren” vor dem Europäischen Parlament Rechenschaft über die Verwendung der ihnen zur Verfügung gestellten Mittel ab. Die Kommission muss die Schlussfolgerungen und Empfehlungen des Europäischen Parlaments und des Ministerrats im Laufe des Entlastungsverfahrens berücksichtigen und Folgemaßnahmen ergreifen. Das Parlament, der Rat und der Rechnungshof überwachen diese Folgemaßnahmen..