Lexikon

  1. Alle
  2. A
  3. B
  4. C
  5. D
  6. E
  7. F
  8. G
  9. H
  10. I
  11. J
  12. K
  13. L
  14. M
  15. N
  16. O
  17. P
  18. Q
  19. R
  20. S
  21. T
  22. U
  23. V
  24. W
  25. X
  26. Y
  27. Z
  • Abstimmung

    Eine Abstimmung ist ein Verfahren, bei dem der Wille der Mehrheit festgestellt wird. Im Europäischen Parlament erfolgt die Abstimmung in der Regel durch Handzeichen, manchmal gibt es aber auch eine namentliche, eine elektronische oder eine geheime Abstimmung.

  • Acquis communautaire

    Als Acquis Communautaire (dt. “gemeinschaftlicher Besitzstand”) bezeichnet man die Summe aller europäischen Prinzipien und Rechtsvorschriften, die sich aus der allgemeinen EU-Gesetzgebung, den Gemeinschaftsverträgen, den Erklärungen des Europäischen Rates wie auch den Urteilen des Europäischen Gerichtshofes ergeben.

  • ALDE (Allianz der Liberalen und Demokraten für Europa)

    siehe Fraktion

  • Amtssprachen

    Alle offiziellen EU-Dokumente, einschließlich der parlamentarischen Texte, werden in den 23 offiziellen Sprachen der EU veröffentlicht. Die Abgeordneten können ihre Reden in Ausschuss- und Plenarsitzungen sowie in Fraktions- und Arbeitsgruppensitzungen in jeder dieser 23 Amtssprachen halten, eine Simultandolmetschung wird gewährleistet.

  • Anfragen

    Jede und jeder Abgeordnete kann Anfragen an den Rat und die Kommission richten, deren Mitglieder in einem festgelegten Zeitraum zur Antwort verpflichtet sind. Dieses Fragerecht ist ein wichtiger Teil der Kontrollkompetenzen des Europäischen Parlaments. Man unterscheidet schriftliche Anfragen, mündliche Anfragen für die Fragestunde und Anfragen zur mündlichen Beantwortung in der Aussprache während der Plenartagung. Anfragen mit Aussprache Ausschüsse, Fraktionen oder Abgeordnetengruppen von mindestens 40 Abgeordneten können Anfragen an Rat und Kommission einreichen, die auf die Tagesordnung der Plenarsitzung kommen und mit einer Aussprache verbunden werden. Die Konferenz der Präsidenten entscheidet darüber, ob und in welcher Reihenfolge die Anfragen auf die Tagesordnung gesetzt werden.

  • Anhörung

    Jeder Ausschuss kann Sachverständigen-Anhörungen durchführen, um eine wichtige Parlamentsentscheidung vorzubereiten oder ein aktuelles Thema eingehender zu behandeln. Diese Anhörungen sind in der Regel öffentlich.
    Jeder Ausschuss kann Sachverständigen-Anhörungen durchführen, um eine wichtige Parlamentsentscheidung vorzubereiten oder ein aktuelles Thema eingehender zu behandeln. Außerdem werden zu Beginn einer neuen Legislativperiode die zukünftigen Kommissare von den für ihren jeweiligen Tätigkeitsbereich zuständigen parlamentarischen Ausschüssen bei einer Art “Vorstellungsgespräch” angehört. Das Parlament hat das Recht die gesamte Kommission anzunehmen oder abzulehnen. Wenn klar wird, dass einer der Kandidaten nicht mit der Unterstützung des Parlaments rechnen kann, sorgt der Präsident der Kommission in Zusammenarbeit mit dem Mitgliedstaat, der den Kandidaten vorgeschlagen hat, dafür, dass dieser Kandidat ersetzt wird. Die Anhörungen sind in der Regel öffentlich.

  • Arbeitssprachen

    In den europäischen Institutionen sind Englisch, Französisch und Deutsch Arbeitssprachen, sollte keine Übersetzung nötig sein.
    In der Europäischen Union macht man den Unterschied zwischen “Amtssprachen” und “Arbeitssprachen”. “Amtssprachen” sind die Sprachen, die in der Europäischen Union als offizielle Sprachen anerkannt sind und in denen die Verträge verfasst sind. Gesetzestexte sowie offizielle Dokumente werden in alle 23 Amtssprachen übersetzt. Jeder EU Bürger hat Anspruch darauf, alle offiziellen Dokumente in der eigenen Landessprache einsehen zu können.
    Obwohl es in der Europäischen Union 23 Amtsprachen gibt, werden bei der Arbeit der europäischen Institutionen (z.B. bei internen Verhandlungen, im schriftlichen Verkehr usw.) üblicherweise nur drei Sprachen, Englisch, Französisch und Deutsch, verwendet, ohne dass Übersetzungen in andere Amtsprachen nötig sind. Diese bezeichnet man als Arbeitssprachen der EU.

  • Ausschuss

    In den 23 ständigen Fachausschüssen des Parlaments werden politische Fragestellungen und Gesetzesentwürfe vorbereitet und diskutiert, bevor sie im Plenum zur Abstimmung gebracht werden. Die Ausschussmitglieder werden alle zweieinhalb Jahre (zu Beginn und nach der Hälfte der Legislaturperiode) gewählt.
    Ich bin Mitglied und Koordinator im Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE) und stellvertretendes Mitglied im Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie (ITRE) und war Mitglied im temporären Ausschuss TDIP, Temporary Committee on the alleged use of European countries by the CIA for the transportation and illegal detention of prisoners.
    In den 23 ständigen Fachausschüssen des Parlaments werden politische Fragestellungen und Gesetzesentwürfe vorbereitet und diskutiert, bevor sie im Plenum zur Abstimmung gebracht werden. Die Ausschussmitglieder werden alle zweieinhalb Jahre (zu Beginn und nach der Hälfte der Legislaturperiode) gewählt.
    Ich bin stellvertretender Vorsitzender des Haushaltsausschusses (BUDG) und stellvertretendes Mitglied des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE).

  • Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE)

    Der Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres ist zuständig für den Schutz der Bürgerrechte, Menschenrechte und Grundrechte auf dem Gebiet der Europäischen Union, die in den Verträgen und der Charta der Grundrechte und den Verträgen über die Europäischen Union festgeschrieben sind. Hierzu gehört auch der Schutz von Minderheiten. Darüber hinaus hat der Ausschuß für Maßnahmen gegen Diskriminierung zu sorgen. (Ausgenommen sind Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, am Arbeitsplatz oder auf dem Arbeitsmarkt, für die andere Ausschüsse zuständig sind). Der Ausschuss versucht außerdem, durch Rechtsvorschriften den Schutz der Persönlichkeit und die Transparenz zu garantieren, wenn Behörden und Unternehmen personenbezogene Daten verarbeiten. Zu seinen Aufgaben zählt ganz allgemein die Mitarbeit am europäischen “Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts”. Das heißt, der Ausschuss ist mitverantwortlich für Regelungen über die Einreise in die EU und den Personenverkehr, für Asyl, Zuwanderung und die Verwaltung der EU-Außengrenzen; zudem arbeitet er daran, die gerichtliche und behördliche Zusammenarbeit in zivilrechtlichen Fragen und in Strafsachen zu verbessern. Die genannten Aufgaben bringen es mit sich, dass der Ausschuss bestimmte europäische Behörden mit gestaltet und über ihre Arbeit wacht, darunter die europäische Polizeibehörde Europol, die europäische Stelle zur Zusammenarbeit der Justiz, Eurojust, und die Europäische Stelle zur Beobachtung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit – die 2007 in einer Europäische Grundrechteagentur aufgehen soll. Und schließlich obliegt es dem Ausschuß festzustellen, daß ein Mitgliedstaat droht, die Grundsätze der Union schwerwiegend zu verletzen.
    Mehr Informationen auf der LIBE-Homepage:
    www.europarl.eu.int/committees/libe_home.htm

  • Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie (ITRE)

    Der Ausschuss beinhaltet eine große Bandbreite an Themengebieten. Zum einen ist er für die Industriepolitik der Union zuständig. Adressaten seiner Tätigkeit sind neben allgemeinen, industriepolitischen Maßnahmen auch kleine und mittlere Unternehmen. In diesen Zusammenhang steht auch die Anwendung neuer Technologien, für die der Ausschuss ebenfalls zuständig ist.
    Des Weiteren ist die Forschung ein Kernthema des Ausschusses, der sich um die Verbreitung und Auswertung wissenschaftlicher Erkenntnisse in der EU kümmert. Die Raumfahrt gehört hier sicherlich zu den hervorzuhebenden Aktivitäten, die im Ausschuss behandelt werden. Aber auch die Tätigkeiten der Gemeinsamen Forschungsstelle und des Zentralbüros für Kernmessungen, sowie JET, ITER (Erforschung der Kernfusion) und andere Projekte in diesem Bereich werden im Ausschuss behandelt.
    Der dritte große Themenbereich der vom Ausschuss abgedeckt wird, findet sich im Bereich der Energiepolitik. Gemeinschaftliche Maßnahmen im Allgemeinen, die Sicherheit der Energieversorgung und Energieeffizienz und der Auf- und Ausbau von transeuropäischen Netzen im Bereich der Energieinfrastruktur sind nur ein Auszug aus der umfassenden Tätigkeit des Ausschusses auf diesem Gebiet. Darunter fallen des Weiteren alle Vorgänge im Bereich der Kernenergie. Dies wären der Euratom – Vertrag, die Euratom – Versorgungsagentur, die nukleare Sicherheit sowie die Stilllegung und Abfallentsorgung im Atomsektor.
    Abschließend, aber nicht weniger bedeutend, stehen die Informationsgesellschaft und die Informationstechnologie auf der Agenda des Ausschusses. Einschließlich des Auf- und Ausbaus von transeuropäischen Netzen im Bereich der Telekommunikationsinfrastruktur. Hier liegen auch meine Schwerpunkte, der sich besonders dem eGoverment und dem eCommerce widmen möchte. Hieraus ergeben sich auch Anknüpfungspunkte zur Arbeit im LIBE – Ausschuss.
    Mehr Informationen auf der ITRE-Homepage:

    http://www.europarl.europa.eu/committees/itre_home_en.htm

  • Änderungsantrag

    Wenn ein Entschließungsentwurf des Parlaments oder eine Kommissionsvorlage im Ausschuss behandelt wird, kann jeder Abgeordnete Textänderungen vorschlagen. Wenn die Entwürfe bereits im Plenum verhandelt werden, müssen solche Änderungsanträge von dem zuständigen Ausschuss, einer Fraktion oder einer Gruppe von 40 Abgeordneten kommen.