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Die Europäische Kommission ist gewissermaßen die “Regierung” der EU. Sie vertritt nicht die Interessen eines bestimmten Mitgliedsstaates, sondern die Interessen der Europäischen Union.
Die EU-Kommission hat im Wesentlichen vier Aufgaben
1. Initiativfunktion: Die Kommission hat das alleinige Initiativrecht im EU-Gesetzgebungsverfahren (mit Ausnahme der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik). Das macht sie zum “Motor” der europäischen Integration, der Tempo und Richtung der Entwicklung der Europäischen Union erheblich mitbestimmt.
2. Exekutivorgan: Die Kommission sorgt dafür dass die Rechtsakte in die Praxis umgesetzt werden. Hierfür kann sie die dafür notwendigen Durchführungsvorschriften erlassen.
3. “Hüterin der Verträge”: Die Kommission sorgt dafür, dass die Verträge und das europäische Recht eingehalten werden. Sie hat die Pflicht, bei Verstößen einzugreifen.
4. Haushalt: Die Kommission verwaltet die Finanzmittel der Europäischen Union sowie die EU-Strukturfonds.
Die 27 Mitglieder der Europäischen Kommission (26 Kommissare und Kommissarinnen und ein Kommissionspräsident) werden von den Mitgliedsstaaten vorgeschlagen. Im Gegensatz zu den Mitgliedern des Rates handelt es sich bei den Kommissionsmitgliedern nicht um Vertreter der nationalen Regierungen, vielmehr üben sie ihre Tätigkeit in voller Unabhängigkeit aus, wobei sie auf das Wohl der Gemeinschaften zu achten haben.
Die Kommission wird vom Europäischen Parlament bestätigt und für fünf Jahre ernannt. Ihre Amtszeit entspricht der Legislaturperiode des Europäischen Parlaments.
Das Kollegium der Kommissarinnen und Kommissare ist in seiner Funktion in mancher Hinsicht mit nationalen Fachministern innerhalb eines Kabinetts vergleichbar. Jedes Mitglied der Kommission hat bestimmte Zuständigkeitsbereiche, so ist der Deutsche Günther Oettinger seit dem 10. Februar 2010 EU-Kommissar für Energie.
Die Europäische Kommission wird auch als die Verwaltung der Europäischen Union bezeichnet. Hier laufen die administrativen Fäden zusammen. Zu diesem Zweck ist der Kommissionsapparat in 41 Generaldirektionen (GD) und Dienste aufgeteilt. An der Spitze jeder GD steht ein Generaldirektor. Dem Apparat der Europäischen Kommission gehören ca. 25.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus allen 27 Mitgliedstaaten an, die sich meist auf Englisch oder Französisch verständigen. Offiziell ist auch Deutsch Arbeitssprache in der Kommission, es wird aber weniger benutzt.
Die Kommission hat ihren Sitz in Brüssel.
Weitere Informationen unter: http://ec.europa.eu/index_de.htm












