Präsentation zum Mehrjährigen Finanzrahmen der Europäischen Kommission

Mittwoch, 7. September 2011

Die Präsentation zum Mehrjährigen Finanzrahmen der Europäischen Kommission können Sie hier herunterladen.

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Die Kommission

Freitag, 30. Juli 2010

 

Die Europäische Kommission ist gewissermaßen die “Regierung” der EU. Sie vertritt nicht die Interessen eines bestimmten Mitgliedsstaates, sondern die Interessen der Europäischen Union.

Die EU-Kommission hat im Wesentlichen vier Aufgaben

1. Initiativfunktion: Die Kommission hat das alleinige Initiativrecht im EU-Gesetzgebungsverfahren (mit Ausnahme der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik). Das macht sie zum “Motor” der europäischen Integration, der Tempo und Richtung der Entwicklung der Europäischen Union erheblich mitbestimmt.

2. Exekutivorgan: Die Kommission sorgt dafür dass die Rechtsakte in die Praxis umgesetzt werden. Hierfür kann sie die dafür notwendigen Durchführungsvorschriften erlassen.

3. “Hüterin der Verträge”: Die Kommission sorgt dafür, dass die Verträge und das europäische Recht eingehalten werden. Sie hat die Pflicht, bei Verstößen einzugreifen.

4. Haushalt: Die Kommission verwaltet die Finanzmittel der Europäischen Union sowie die EU-Strukturfonds.

Die 27 Mitglieder der Europäischen Kommission (26 Kommissare und Kommissarinnen und ein Kommissionspräsident) werden von den Mitgliedsstaaten vorgeschlagen. Im Gegensatz zu den Mitgliedern des Rates handelt es sich bei den Kommissionsmitgliedern nicht um Vertreter der nationalen Regierungen, vielmehr üben sie ihre Tätigkeit in voller Unabhängigkeit aus, wobei sie auf das Wohl der Gemeinschaften zu achten haben.

Die Kommission wird vom Europäischen Parlament bestätigt und für fünf Jahre ernannt. Ihre Amtszeit entspricht der Legislaturperiode des Europäischen Parlaments.

Das Kollegium der Kommissarinnen und Kommissare ist in seiner Funktion in mancher Hinsicht mit nationalen Fachministern innerhalb eines Kabinetts vergleichbar. Jedes Mitglied der Kommission hat bestimmte Zuständigkeitsbereiche, so ist der Deutsche Günther Oettinger seit dem 10. Februar 2010 EU-Kommissar für Energie.

Die Europäische Kommission wird auch als die Verwaltung der Europäischen Union bezeichnet. Hier laufen die administrativen Fäden zusammen. Zu diesem Zweck ist der Kommissionsapparat in 41 Generaldirektionen (GD) und Dienste aufgeteilt. An der Spitze jeder GD steht ein Generaldirektor. Dem Apparat der Europäischen Kommission gehören ca. 25.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus allen 27 Mitgliedstaaten an, die sich meist auf Englisch oder Französisch verständigen. Offiziell ist auch Deutsch Arbeitssprache in der Kommission, es wird aber weniger benutzt.

Die Kommission hat ihren Sitz in Brüssel.

Weitere Informationen unter: http://ec.europa.eu/index_de.htm oder im Presseraum der Kommission

Das Europäische Parlament

Freitag, 30. Juli 2010

Das Europäische Parlament ist die Stimme der Bürger Europas. Es wird direkt gewählt, tagt öffentlich und ist maßgeblich an der europäischen Gesetzgebung beteiligt.

Seit der Gründung des Parlaments 1952 wurden seine Kompetenzen mehrmals deutlich erweitert, vor allem durch den Vertrag von Maastricht 1992 und zuletzt durch den Vertrag von Lissabon 2007, der zum 1. Dezember 2009 in Kraft trat.

Das Parlament hat drei wesentliche Aufgaben:

1. Gesetzgebung: Die Hauptaufgabe des Parlaments ist die Verabschiedung europäischer Rechtsvorschriften auf der Grundlage von Vorschlägen der Europäischen Kommission. Diese Aufgabe teilt es sich mit dem Rat der Europäischen Union

2. Demokratische Kontrolle: Das EP übt eine demokratische Kontrolle über alle Organe der EU und insbesondere über die EU-Kommission aus. So kann das EP etwa die Benennung der Kommissionsmitglieder ablehnen oder einen Misstrauensantrag gegen die gesamte Kommission einbringen.

3. Haushaltskontrolle: Das Parlament ist mit dem Rat für die Verabschiedung des Jahreshaushalts der EU in Höhe von 141,5 Mrd. Euro (2010) zuständig.

Die Wahlen zum Europäischen Parlament finden seit 1979 turnusmäßig alle fünf Jahre statt, zuletzt im Juni 2009. Jeder EU-Bürger, wo immer er in der EU lebt, hat das aktive und passive Wahlrecht. Das Parlament ist somit Ausdruck des demokratischen Willens von fast 500 Millionen Bürgern und vertritt deren Interessen bei den Diskussionen mit den anderen EU-Organen. Derzeit umfasst das EP 736 Abgeordnete aus den 27 Mitgliedsstaaten der EU. 

Nach dem Vertrag von Lissabon wurde die Höchstzahl der MdEP  auf 751 festgesetzt. Pro Mitgliedstaat stehen nur noch höchstens 96 Sitze bereit, die Mindestanzahl wurde auf sechs heraufgesetzt. Deutschland wird seine 99 MdEP bis zur nächsten Wahl behalten, so dass sich die Gesamtzahl der MdEP bis 2014 auf 754 erhöht. Die Lücke zwischen den 736 MdEP, die im Juni 2009 (auf der Grundlage des Vertrags von Nizza) gewählt wurden, und der Anzahl der Sitze, die im Lissabon-Vertrag vorgesehen ist, wird im Laufe der Wahlperiode 2009-2014 aufgefüllt werden.

Die 12 deutschen FDP-Abgeordneten gehören im Europäischen Parlament der Allianz der Liberalen und Demokraten für Europa oder kurz ALDE-Gruppe an, in der sich die europäischen Liberalen zusammengeschlossen haben. Die ALDE ist die drittstärkste Fraktion der sieben im Parlament vertretenen poltischen Gruppierungen.

Für die tägliche Arbeit der Abgeordneten ist die politische Bindung an die Fraktion wichtiger als die nationale Herkunft. Entsprechend ist auch die Sitzordnung im Plenum innerhalb der Fraktionsblocks alphabetisch. Die Zahl der Abgeordneten pro Mitgliedsland orientiert sich an der Größe der Bevölkerung, so hat Deutschland als bevölkerungsreichstes Land Europas mit 99 Abgeordneten die höchste Mandatszahl.

Auch wenn die Abgeordneten die meiste Zeit in Brüssel verbringen, wo die Ausschuss- und Fraktionssitzungen sowie kleine Plenarsitzungen stattfinden, hat das Europäische Parlament nach einer Festlegung aus dem Jahr 1992 seinen offiziellen Sitz in Straßburg, wo das Plenum zwölfmal im Jahr tagt. Zudem befindet sich ein Teil der Parlamentsverwaltung in Luxemburg, so dass das Europäische Parlament drei Arbeitsorten in drei verschiedenen Mitgliedstaaten unterhält.

Alle Plenar- und Ausschusssitzungen des Parlaments sind öffentlich und können auch über die Homepage des EP live  mitverfolgt werden.

Das Parlament wählt den Bürgerbeauftragten, der Beschwerden der Bürger über Missstände in den EU-Organen nachgeht (ombudsman.europa.eu).

Weitere Informationen: http://www.europarl.europa.eu/news/public/default_de.htm

Der Europäische Auswärtige Dienst

Freitag, 4. Juni 2010

Die Europäische Union kann im 21. Jahrhundert ihre Interessen nur wirksam vertreten, wenn sie auch in der Außenpolitik geschlossen auftritt. Oberstes Ziel der Schaffung des Europäischen Auswärtigen Diensts ist daher, der Europäischen Union ein möglichst geschlossenes, kohärentes und wirkungsvolles Auftreten nach außen zu ermöglichen. Zugleich ist für eine wirksame Abstimmung nach innen unter Einbeziehung der Mitgliedsstaaten zu sorgen.

Dem Hohen Vertreter der Europäischen Union für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik wird dabei ein Europäischer Auswärtiger Dienst zur Seite gestellt, der ihn bei der Erfüllung seiner Aufgaben unterstützen soll. Der EAD soll gemäß dem Vertrag von Lissabon mit den diplomatischen Diensten der Mitgliedstaaten zusammenarbeiten. Seine Beamten sollen sich aus den einschlägigen Abteilungen des Generalsekretariats des Rates, der Kommission sowie abgeordnetem Personal der nationalen diplomatischen Dienste der Mitgliedstaaten zusammensetzen.

Die Hohe Vertreterin Baroness Ashton hat am 25. März 2010 ihren Vorschlag für den EAD-Ratsbeschluss vorgelegt, am 26. April beim Rat für „Allgemeine Angelegenheiten“ von den Außenministern behandelt wurde; hierbei wurde eine politische Einigung auf einen Beschlussentwurf erzielt.

Voraussetzung für die Verabschiedung des formellen Ratsbeschlusses ist der Abschluss des Anhörungsverfahrens im Europäischen Parlament.  Es oblag damit der Hohen Vertreterin und dem spanischen Ratsvorsitz, die Konsultationen mit dem EP auf Grundlage der am 26. April 2010 erzielten politischen Einigung des Rates „Allgemeine Angelegenheiten“ durchzuführen. Ende Juni 2010 wurde in Madrid von der Hohen Repräsentantin Catherine Ashton, Regierungsvertretern und dem Europäischen Parlament ein Kompromiss ausgehandelt, der im Juli 2010 zur Abstimmung im Plenum stand.

Wichtig für das Europäische Parlament ist, dass der EAD als eine von Kommission und Rat unabhängige, eigenständige Institution „sui generis“ errichtet wird. Das EP ist zu beteiligen und hat die parlamentarische Kontrolle des EAD im Rahmen der gültigen vertraglichen Regelungen wahrzunehmen. Insbesondere der Haushalt des EAD muss  der Kontrolle des Europäischen Parlaments unterliegen.

Die Gemeinschaftsmethode soll bei der Organisation vorrangig bleiben. So sollen zumindest 60 % der EAS-Belegschaft europäische Beamte sein, den Rest stellen Diplomaten aus den Mitgliedstaaten. Zudem wird die Hohe Repräsentantin Ashton eng mit drei verschiedenen Kommissaren (Erweiterung, Entwicklung und Humanitäre Hilfe) zusammenarbeiten, wodurch die Anbindung an die Kommission gewährleistet wird.  In der Haushaltsplanung und -Kontrolle hat das Parlament klare Mitspracherechte  erhalten.
Der operationelle Teil des EAD-Budgets gehört zum Haushalt der Kommission und wird somit direkt vom Parlament überwacht. Der administrative Teil des Budgets wird separat behandelt, bleibt aber dennoch unter der Kontrolle des Parlaments.

Die Einrichtung des neue EU-Diplomatenkorps wird also immer konkreter – Nach einer Debatte mit der Hohen Repräsentantin Catherine Ashton hat das Europäische Parlament am 8. Juli 2010 eine Entschließung zu Haushalt, Verwaltung und Personal des neuen Europäischen Ausländischen Dienstes angenommen. Seither befassen sich die Fachausschüsse im EP mit den konkreten Umsetzungbestimmungen für die Einrichtung des Auswärtigen Dienstes, wie Beamtenstatut und notwendige Anpassungen der Finanzordnung.

Die ersten 28 EU-Botschafter sind nun bekannt: Der Posten der EU-Vertretung in Peking ging an den deutschen Diplomaten Markus Ederer. Der EAD hat nun auch seine eigene Homepage.

Das Europäische Parlament hat am 20. Oktober 2010 Änderungen zu den EU-Haushalts- und Personalbestimmungen und dem Haushaltsplan 2010 verabschiedet, um den Start des Europäischen Außendienstes (EAD) zu ermöglichen. Mehr Informationen finden Sie hier.

ALDE Hearing: ACTA Dokumente/documents

Donnerstag, 8. April 2010

Hier finden Sie die Dokumente zum ALDE Hearing: ACTA vom 6.4.2010 in Brüssel. Diese Seite wird weiterhin ergänzt. Weiter…