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	<title>Alexander Alvaro &#187; Entschließungsanträge</title>
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	<description>Mehr Freiheit. Mehr Sicherheit.</description>
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		<title>GEMEINSAMER ENTSCHLIESSUNGSANTRAG &#8211; B7-0154/2010}  B7-0158/2010  B7-0173/2010  B7-0179/2010  B7-0180/2010 RC1 &#8211; BETRIFFT: zur Transparenz und zum Stand der Verhandlungen über das ACTA</title>
		<link>http://www.alexander-alvaro.de/archives/1532/gemeinsamer-entschliessungsantrag-b7-01542010-b7-01582010-b7-01732010-b7-01792010-b7-01802010-rc1-betrifft-zur-transparenz-und-zum-stand-der-verhandlungen-ueber-das-acta</link>
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		<pubDate>Sat, 08 Jan 2011 21:17:14 +0000</pubDate>
		<dc:creator>SvenGoergens</dc:creator>
				<category><![CDATA[ACTA]]></category>
		<category><![CDATA[Entschließungsanträge]]></category>

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		<description><![CDATA[GEMEINSAMER ENTSCHLIESSUNGSANTRAG 9.3.2010 PE433.016v01-00} PE433.020v01-00} PE439.689v01-00} PE439.695v01-00} PE439.696v01-00} RC1 B7-0154/2010} B7-0158/2010} B7-0173/2010} B7-0179/2010} B7-0180/2010} RC1 eingereicht gemäß Artikel 115 Absatz 5 der Geschäftsordnung anstelle der Entschließungsanträge der Fraktionen: Verts/ALE (B7‑0154/2010) PPE, ECR (B7‑0158/2010) ALDE (B7‑0173/2010) S&#38;D (B7‑0179/2010) GUE/NGL (B7‑0180/2010) zur Transparenz und zum Stand der Verhandlungen über das ACTA Tokia Saïfi, Daniel Caspary, Cristiana Muscardini [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">GEMEINSAMER ENTSCHLIESSUNGSANTRAG</p>
<p style="text-align: justify;">9.3.2010</p>
<p style="text-align: justify;">PE433.016v01-00}</p>
<p style="text-align: justify;">PE433.020v01-00}</p>
<p style="text-align: justify;">PE439.689v01-00}</p>
<p style="text-align: justify;">PE439.695v01-00}</p>
<p style="text-align: justify;">PE439.696v01-00} RC1</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">B7-0154/2010}</p>
<p style="text-align: justify;">B7-0158/2010}</p>
<p style="text-align: justify;">B7-0173/2010}</p>
<p style="text-align: justify;">B7-0179/2010}</p>
<p style="text-align: justify;">B7-0180/2010} RC1</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">eingereicht gemäß Artikel 115 Absatz 5 der Geschäftsordnung</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">anstelle der Entschließungsanträge der Fraktionen:</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">Verts/ALE (B7‑0154/2010)</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">PPE, ECR (B7‑0158/2010)</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">ALDE (B7‑0173/2010)</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">S&amp;D (B7‑0179/2010)</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">GUE/NGL (B7‑0180/2010)</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">zur Transparenz und zum Stand der Verhandlungen über das ACTA</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">Tokia Saïfi, Daniel Caspary, Cristiana Muscardini und Georgios Papastamkos im Namen der PPE-Fraktion</p>
<p style="text-align: justify;">Kader Arif, Gianluca Susta, Bernd Lange und David Martin im Namen der S&amp;D-Fraktion</p>
<p style="text-align: justify;">Niccolò Rinaldi, Sophia in &#8216;t Veld, Alexander Alvaro, Metin Kazak, Marielle De Sarnez und Michael Theurer im Namen der ALDE-Fraktion</p>
<p style="text-align: justify;">Carl Schlyter, Eva Lichtenberger, Christian Engström, Jan Philipp Albrecht, Franziska Keller und Judigh Sargentini im Namen der Verts/ALE-Fraktion</p>
<p style="text-align: justify;">Syed Kamall im Namen der ECR-Fraktion</p>
<p style="text-align: justify;">Lothar Bisky, Helmut Scholz, Rui Tavares, Cornelis de Jong, Eva-Britt Svensson, Patrick Le Hyaric, Jacky Hénin und Marie-Christine Vergiat im Namen der GUE/NGL-Fraktion</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">Entschließung des Europäischen Parlaments zur Transparenz und zum Stand der Verhandlungen über das ACTA</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">Das Europäische Parlament,</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">–   unter Hinweis auf die Artikel 207 und 218 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV),</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 9. Februar 2010 zu einer revidierten Rahmenvereinbarung zwischen dem Europäischen Parlament und der Kommission für die nächste Wahlperiode(1),</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 11. März 2009 zum Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission (Neufassung), die als Standpunkt des Parlaments aus erster Lesung aufzufassen ist(2) (KOM(2008)0229 – C6-0184/2008 – 2008/0090(COD)),</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 18. Dezember 2008 zu den Auswirkungen von Produktfälschung auf den internationalen Handel(3),</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">–   unter Hinweis auf die Stellungnahme des Europäischen Datenschutzbeauftragten vom 22. Februar 2010 zu den laufenden Verhandlungen der Europäischen Union über ein Übereinkommen zur Bekämpfung von Produkt- und Markenpiraterie (ACTA),</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">–   unter Hinweis auf die Charta der Grundrechte der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 8,</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">–   unter Hinweis auf die Richtlinie 2002/58/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Juli 2002 über die Verarbeitung personenbezogener Daten und den Schutz der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation, zuletzt geändert durch die Richtlinie 2009/136/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2009,</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">–   unter Hinweis auf die Richtlinie 2000/31/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2000 über bestimmte rechtliche Aspekte der Dienste der Informationsgesellschaft, insbesondere des elektronischen Geschäftsverkehrs, im Binnenmarkt („Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr“),</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">–   gestützt auf Artikel 115 Absatz 5 seiner Geschäftsordnung,</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">A. in der Erwägung, dass die Europäische Union und andere OECD-Länder 2008 Verhandlungen über ein neues plurilaterales Abkommen zur stärkeren Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums und zur Bekämpfung der Produktfälschung und -piraterie (Anti-Counterfeiting Trade Agreement – ACTA) aufgenommen und sich gemeinsam auf eine Vertraulichkeitsklausel geeinigt haben,</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">B.  in der Erwägung, dass das Parlament die Kommission in seinem Bericht vom 11. März 2009 auffordert, „unverzüglich alle Unterlagen im Zusammenhang mit den laufenden internationalen Verhandlungen zum Abkommen zur Bekämpfung von Produkt- und Markenpiraterie (ACTA) öffentlich zugänglich [zu] machen“,</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">C. in der Erwägung, dass sich die Kommission am 27. Januar 2010 verpflichtet hat, das Parlament stärker einzubeziehen, und zwar auf der Grundlage seiner Entschließung vom 9. Februar 2010 zu einer revidierten Rahmenvereinbarung mit der Kommission, in der es eine „unverzügliche und umfassende Information des Parlaments in allen Phasen der Verhandlungen über internationale Abkommen […] insbesondere bei Handelsfragen und anderen Verhandlungen im Rahmen des Zustimmungsverfahrens, damit Artikel 218 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union in vollem Umfang wirksam wird“ gefordert hat,</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">D. in der Erwägung, dass neben Vertretern der Kommission auch Vertreter des Rates an den Verhandlungen über das ACTA teilgenommen haben,</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">E.  in der Erwägung, dass die Kommission als Hüterin der Verträge verpflichtet ist, den gemeinschaftlichen Besitzstand zu wahren, wenn sie über internationale Übereinkommen verhandelt, die sich auf die Gesetzgebung in der EU auswirken,</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">F.  in der Erwägung, dass sich die Verhandlungen über das ACTA Dokumenten zufolge, die bekannt geworden sind, unter anderem auf geplante EU-Rechtsvorschriften zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums (COD/2005/0127) – strafrechtliche Maßnahmen zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums (IPRED-II)) und das sogenannte Telekommunikationspaket sowie geltende EU-Rechtsvorschriften zum elektronischen Geschäftsverkehr und zum Datenschutz auswirken,</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">G. in der Erwägung, dass die derzeitigen Bemühungen der EU um eine Harmonisierung der Maßnahmen zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums nicht durch Handelsverhandlungen unterlaufen werden sollten, die außerhalb normaler EU-Entscheidungsprozesse stattfinden,</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">H. in der Erwägung, dass dringend dafür gesorgt werden muss, dass die Maßnahmen zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums so angelegt sind, dass Innovation und Wettbewerb nicht behindert, die Rechte des geistigen Eigentums nicht eingeschränkt und der Schutz personenbezogener Daten nicht beeinträchtigt, der freie Informationsfluss nicht gehemmt und der rechtmäßige Handel nicht in unzulässiger Weise erschwert werden,</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">I.   in der Erwägung, dass jegliche Vereinbarungen der Europäischen Union zum ACTA den rechtlichen Verpflichtungen der EU im Hinblick auf den Schutz der Privatsphäre und den Datenschutz entsprechen müssen, wie sie insbesondere in den Richtlinien 95/46/EG und 2002/58/EG sowie in der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und des Gerichtshofs der Europäischen Union niedergelegt sind,</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">J.   in der Erwägung, dass der Vertrag von Lissabon seit dem 1. Dezember 2009 in Kraft ist,</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">K. in der Erwägung, dass das Europäische Parlament gemäß dem nunmehr geltenden Vertrag von Lissabon dem Text des ACTA-Abkommens zustimmen muss, bevor es in der EU in Kraft tritt,</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">L.  in der Erwägung, dass sich die Kommission dazu verpflichtet hat, das Parlament in allen Phasen der Verhandlungen über internationale Abkommen unverzüglich und umfassend zu informieren,</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">1.  weist darauf hin, dass die Kommission seit dem 1. Dezember 2009 rechtlich dazu verpflichtet ist, das Parlament über alle Phasen internationaler Verhandlungen unverzüglich und umfassend zu unterrichten;</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">2.  ist besorgt über den Mangel an Transparenz bei den Verhandlungen über das ACTA, der den Buchstaben und dem Geist des AEUV widerspricht; ist zutiefst besorgt darüber, dass vor dem Beginn der Verhandlungen über das ACTA keine Rechtsgrundlage festgelegt wurde, und dass es nicht um Zustimmung zu dem Verhandlungsmandat ersucht wurde;</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">3.  fordert die Kommission und den Rat auf, der Öffentlichkeit und dem Parlament gemäß dem Vertrag und der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 vom 30. Mai 2001 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission Zugang zu den Texten und Zusammenfassungen mit Bezug auf das ACTA zu gewähren;</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">4.  fordert die Kommission und den Rat auf, sich bereits im Vorfeld mit den Verhandlungspartnern im Rahmen des ACTA zu verständigen, damit weitere vertrauliche Verhandlungen ausgeschlossen sind, und das Parlament umfassend und rechtzeitig über diesbezügliche Initiativen zu informieren; erwartet, dass die Kommission schon vor der nächsten Verhandlungsrunde in Neuseeland im April 2010 Vorschläge unterbreitet, die darauf ausgerichtet sind, dass die Frage der Transparenz auf die Tagesordnung dieses Treffens gesetzt wird und das Parlament unverzüglich nach Abschluss dieser Verhandlungsrunde über die Ergebnisse unterrichtet wird;</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">5.  betont, dass es sich zur Wahrung seiner Vorrechte entsprechende Maßnahmen vorbehält, zum Beispiel auch ein entsprechendes Verfahren vor dem Gerichtshof der Europäischen Union anzustrengen, wenn es nicht in allen Phasen unverzüglich und umfassend über die Verhandlungen unterrichtet wird;</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">6.  fordert die Kommission auf, im Vorfeld der Zustimmung der EU zu einem konsolidierten Text des ACTA eine Abschätzung der Folgen der Umsetzung des ACTA für die Grundrechte und den Datenschutz, die derzeitigen Bemühungen der EU um eine Harmonisierung der Maßnahmen zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums und den elektronischen Geschäftsverkehr durchzuführen und es rechtzeitig über die Ergebnisse dieser Folgenabschätzung zu informieren;</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">7.  begrüßt die Zusicherungen der Kommission, dass sich das ACTA-Abkommen auf jeden Fall, ohne der Entwicklung des materiellen Rechts des geistigen Eigentums in der Europäischen Union vorzugreifen, auf die Durchsetzung der bestehenden Rechte des geistigen Eigentums beschränken wird;</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">8.  fordert die Kommission auf, die Verhandlungen über das ACTA fortzusetzen, um die Wirksamkeit des Systems zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums bei der Bekämpfung von Produktfälschung zu verbessern;</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">9.  fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass die Umsetzung der ACTA-Bestimmungen – insbesondere zu den Verfahren der Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums im digitalen Umfeld – vollständig dem gemeinschaftlichen Besitzstand entspricht; fordert, dass an EU-Grenzen keine Personendurchsuchungen durchgeführt werden, und verlangt eine vollständige Aufklärung aller Klauseln, nach denen nicht durch einen Durchsuchungsbefehl abgesicherte Durchsuchungen und Beschlagnahmungen von Laptops, Mobiltelefonen, MP3-Geräten oder anderen Geräten zur Speicherung von Informationen durch Grenz- oder Zollbehörden vorgenommen werden können;</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">10. vertritt die Auffassung, dass – in Übereinstimmung mit seinem Beschluss zu Artikel 1.1b der Änderungsrichtlinie 2009/140/EG und der darin enthaltenen Forderung, in Artikel 1 der Richtlinie 2002/21/EG einen neuen Absatz 3a zur Frage der Three-Strikes-Verfahren aufzunehmen – im Rahmen des geplanten Abkommens nicht die Möglichkeit bestehen darf, sogenannte Three-Strikes-Verfahren einzuführen, damit Grundrechte wie die Meinungsfreiheit und das Recht auf Schutz der Privatsphäre gewahrt werden und der Grundsatz der Subsidiarität uneingeschränkt respektiert wird;</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">11. betont, dass das Recht auf Privatsphäre und der Datenschutz zentrale Werte der Europäischen Union darstellen, die in Artikel 8 EMRK und in den Artikeln 7 und 8 der Charta der Grundrechte der EU verankert und die gemäß Artikel 16 AEUV in allen Politikbereichen und bei allen Vorschriften der EU zu wahren sind;</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">12. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission und den Regierungen und Parlamenten der Staaten zu übermitteln, die an den Verhandlungen über das ACTA beteiligt sind.</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">(1)</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">Angenommene Texte, P7_TA(2010)0009.</p>
<p style="text-align: justify;">(2)</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">Angenommene Texte, P6_TA(2009)0114.</p>
<p style="text-align: justify;">(3)</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">Angenommene Texte, P6_TA(2008)0634.</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">ABSTIMMUNGEN:</p>
<p style="text-align: justify;">Protokoll</p>
<p style="text-align: justify;">Mittwoch, 10. März 2010 &#8211; Straßburg	Endgültige Ausgabe</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">7.7. Abkommen zur Bekämpfung von Produkt- und Markenpiraterie (ACTA) (Abstimmung)</p>
<p style="text-align: justify;">CRE</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">Entschließungsanträge B7-0154/2010, B7-0158/2010, B7-0173/2010, B7-0179/2010 und B7-0180/2010</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">(Einfache Mehrheit erforderlich)</p>
<p style="text-align: justify;">(Abstimmungsergebnis: Anlage „Ergebnisse der Abstimmungen“, Punkt 7)</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">GEMEINSAMER ENTSCHLIESSUNGSANTRAG RC-B7-0154/2010</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">(ersetzt B7-0154/2010, B7-0158/2010, B7-0173/2010, B7-0179/2010 und B7-0180/2010):</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">eingereicht von den Abgeordneten:</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">Tokia Saïfi, Daniel Caspary, Cristiana Muscardini und Georgios Papastamkos im Namen der PPE-Fraktion,</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">Kader Arif, Gianluca Susta, Bernd Lange und David Martin im Namen der S&amp;D-Fraktion,</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">Niccolò Rinaldi, Sophia in &#8216;t Veld, Alexander Alvaro, Metin Kazak, Marielle De Sarnez und Michael Theurer im Namen der ALDE-Fraktion,</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">Carl Schlyter, Eva Lichtenberger, Christian Engström, Jan Philipp Albrecht, Franziska Keller und Judith Sargentini im Namen der Verts/ALE-Fraktion,</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">Syed Kamall im Namen der ECR-Fraktion,</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">Lothar Bisky, Helmut Scholz, Rui Tavares, Cornelis de Jong, Eva-Britt Svensson, Patrick Le Hyaric, Jacky Hénin und Marie-Christine Vergiat im Namen der GUE/NGL-Fraktion</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">Angenommen (P7_TA-PROV(2010)0058)</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">Wortmeldungen</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">Tokia Saïfi im Namen der PPE-Fraktion schlägt einen mündlichen Änderungsantrag zu Änderungsantrag 1 vor, der angenommen wird.</p>
<p style="text-align: justify;">
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>ENTSCHLIESSUNGSANTRAG &#8211; B7-0173/2010 &#8211; BETRIFFT: zur Transparenz und zum Stand der Verhandlungen über das ACTA</title>
		<link>http://www.alexander-alvaro.de/archives/1530/entschliessungsantrag-b7-01732010-betrifft-zur-transparenz-und-zum-stand-der-verhandlungen-ueber-das-acta</link>
		<comments>http://www.alexander-alvaro.de/archives/1530/entschliessungsantrag-b7-01732010-betrifft-zur-transparenz-und-zum-stand-der-verhandlungen-ueber-das-acta#comments</comments>
		<pubDate>Sat, 08 Jan 2011 21:15:09 +0000</pubDate>
		<dc:creator>SvenGoergens</dc:creator>
				<category><![CDATA[ACTA]]></category>
		<category><![CDATA[Entschließungsanträge]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.alexander-alvaro.de/?p=1530</guid>
		<description><![CDATA[ENTSCHLIESSUNGSANTRAG Siehe auch den gemeinsamen Entschließungsantrag RC-B7-0154/2010 8.3.2010 PE439.689v01-00 B7-0173/2010 eingereicht im Anschluss an die Anfrage zur mündlichen Beantwortung B7-0020/2010 – O-0026/2010 gemäß Artikel 115 Absatz 5 der Geschäftsordnung zur Transparenz und zum Stand der Verhandlungen über das ACTA Niccolò Rinaldi, Sophia in &#8216;t Veld, Alexander Alvaro, Metin Kazak, Marielle De Sarnez, Michael Theurer im [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">ENTSCHLIESSUNGSANTRAG</p>
<p style="text-align: justify;">Siehe auch den gemeinsamen Entschließungsantrag 	RC-B7-0154/2010</p>
<p style="text-align: justify;">8.3.2010</p>
<p style="text-align: justify;">PE439.689v01-00</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">B7-0173/2010</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">eingereicht im Anschluss an die Anfrage zur mündlichen Beantwortung B7-0020/2010 – O-0026/2010</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">gemäß Artikel 115 Absatz 5 der Geschäftsordnung</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">zur Transparenz und zum Stand der Verhandlungen über das ACTA</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">Niccolò Rinaldi, Sophia in &#8216;t Veld, Alexander Alvaro, Metin Kazak, Marielle De Sarnez, Michael Theurer im Namen der ALDE-Fraktion</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">Entschließung des Europäischen Parlaments zur Transparenz und zum Stand der Verhandlungen über das ACTA</p>
<p style="text-align: justify;">B7‑0173/2010</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">Das Europäische Parlament,</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">–   unter Hinweis auf die Artikel 207 und 218 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV),</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 9. Februar 2010 zu einer revidierten Rahmenvereinbarung zwischen dem Europäischen Parlament und der Kommission für die nächste Wahlperiode(1),</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 11. März 2009 zum Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission (Neufassung), die als Standpunkt des Parlaments aus erster Lesung aufzufassen ist(2),</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 18. Dezember 2008 zu den Auswirkungen von Produktfälschung auf den internationalen Handel(3),</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">–   unter Hinweis auf die Stellungnahme des Europäischen Datenschutzbeauftragten vom 22. Februar 2010 zu den laufenden Verhandlungen der Europäischen Union über ein Übereinkommen zur Bekämpfung von Produkt- und Markenpiraterie (ACTA),</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">–   unter Hinweis auf die Charta der Grundrechte der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 8,</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">–   unter Hinweis auf die Richtlinie 2002/58/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Juli 2002 über die Verarbeitung personenbezogener Daten und den Schutz der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation, zuletzt geändert durch die Richtlinie 2009/136/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2009,</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">–   unter Hinweis auf die Richtlinie 2000/31/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2000 über bestimmte rechtliche Aspekte der Dienste der Informationsgesellschaft, insbesondere des elektronischen Geschäftsverkehrs, im Binnenmarkt („Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr“),</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">–   gestützt auf Artikel 115 Absatz 5 und Artikel 110 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">A. in der Erwägung, dass der Vertrag von Lissabon seit dem 1. Dezember 2009 in Kraft ist,</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">B.  in der Erwägung, dass das Europäische Parlament gemäß dem nunmehr geltenden Vertrag von Lissabon dem Text des ACTA-Abkommens zustimmen muss, bevor es in der Europäischen Union in Kraft tritt,</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">C. in der Erwägung, dass es gemäß Artikel 218 Absatz 10 AEUV in allen Phasen der Verhandlungen über internationale Übereinkünfte unverzüglich und umfassend zu unterrichten ist,</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">D. in der Erwägung, dass neben den Vertretern der Kommission auch Vertreter des Rates an den Verhandlungsrunden teilgenommen haben,</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">E.  in der Erwägung, dass die US-Regierung Vertretern ausgewählter Privatunternehmen grundlegende Bestimmungen des Abkommens offengelegt hat,</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">F.  in der Erwägung, dass die Europäische Union und andere OECD-Länder 2008 Verhandlungen über ein neues plurilaterales Abkommen zur stärkeren Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums und zur Bekämpfung der Produktfälschung und -piraterie (Anti-Counterfeiting Trade Agreement – ACTA) aufgenommen haben,</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">G. in der Erwägung, dass es die Kommission in seinem Bericht vom 11. März 2009 auffordert, „unverzüglich alle Unterlagen im Zusammenhang mit den laufenden internationalen Verhandlungen zum Abkommen zur Bekämpfung von Produkt- und Markenpiraterie (ACTA) öffentlich zugänglich zu machen“,</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">H. in der Erwägung, dass sich die Kommission am 27. Januar 2010 verpflichtet hat, das Parlament stärker einzubeziehen, und zwar auf der Grundlage seiner Entschließung vom 9. Februar 2010 zu einer revidierten Rahmenvereinbarung mit der Kommission, in der es eine „unverzügliche und umfassende Information des Parlaments in allen Phasen der Verhandlungen über internationale Abkommen […] insbesondere bei Handelsfragen und anderen Verhandlungen im Rahmen des Zustimmungsverfahrens, damit Artikel 218 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union in vollem Umfang wirksam wird“ gefordert hat,</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">I.   in der Erwägung, dass die Kommission als Hüterin der Verträge verpflichtet ist, den gemeinschaftlichen Besitzstand zu wahren, wenn sie über internationale Übereinkommen verhandelt, die sich auf die Gesetzgebung in der EU auswirken,</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">J.   in der Erwägung, dass sich die Verhandlungen über das ACTA Dokumenten zufolge, die bekannt geworden sind, unter anderem auf geplante EU-Rechtsvorschriften zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums (2005/0127 (COD) – strafrechtliche Maßnahmen zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums (IPRED-II)) und das sogenannte Telekommunikationspaket sowie geltende EU-Rechtsvorschriften zum elektronischen Geschäftsverkehr und zum Datenschutz auswirken,</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">K. in der Erwägung, dass die Bemühungen der EU um die Harmonisierung der Maßnahmen zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums nicht durch Handelsverhandlungen unterlaufen werden sollten, die außerhalb normaler EU-Entscheidungsprozesse stattfinden,</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">L.  in der Erwägung, dass dringend dafür gesorgt werden muss, dass die Maßnahmen zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums so angelegt sind, dass Innovation oder fairer Wettbewerb sowie der Technologietransfer nicht behindert, die Rechte des geistigen Eigentums nicht eingeschränkt und der Schutz personenbezogener Daten nicht beeinträchtigt, der freie Informationsfluss nicht gehemmt und der rechtmäßige Handel nicht in unzulässiger Weise erschwert werden; in der Erwägung, dass das Parlament bei der Bekämpfung von Produktfälschung mehr Gewicht erhalten muss,</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">M. in der Erwägung, dass jegliche Vereinbarungen der Europäischen Union zum ACTA den rechtlichen Verpflichtungen der EU im Hinblick auf den Schutz der Privatsphäre, die Meinungsfreiheit und die Rechtsvorschriften im Bereich des Datenschutzes entsprechen müssen, wie sie insbesondere in den Richtlinien 95/46/EG und 2002/58/EG sowie in der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und des Europäischen Gerichtshofs niedergelegt sind,</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">N. in der Erwägung, dass sich die Union nach Artikel 21 des Vertrags über die Europäische Union bei ihrem Handeln auf internationaler Ebene von den Grundsätzen der universellen Gültigkeit und der Unteilbarkeit der Menschenrechte und Grundfreiheiten leiten lassen sollte,</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">1.  weist darauf hin, dass die Kommission seit dem 1. Dezember 2009 rechtlich dazu verpflichtet ist, das Parlament über alle Phasen internationaler Verhandlungen unverzüglich und umfassend zu unterrichten;</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">2.  ist zutiefst besorgt über den Mangel an Transparenz und demokratischer Legitimierung bei den Verhandlungen über das ACTA, der den Buchstaben und dem Geist des AEUV widerspricht; ist zutiefst darüber besorgt, dass vor Beginn der Verhandlungen keine Rechtsgrundlage festgelegt wurde;</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">3.  ist der Auffassung, dass es im Hinblick auf die internationalen Verhandlungen über die Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums oder ähnliche Themen, die legislativer Natur sind und Auswirkungen auf die Grundrechte haben, keine legitimen Argumente für die Geheimhaltung gibt; weist darauf hin, dass die Verhandlungsposition der EU oder anderer Verhandlungspartner nicht eingeschränkt wird, wenn dem Europäischen Parlament und der Öffentlichkeit Informationen über die Verhandlungen zur Verfügung gestellt werden;</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">4.  bedauert die bewusste Entscheidung der Parteien, nicht im Rahmen etablierter internationaler Gremien wie der WIPO und der WTO zu verhandeln, die über feste Strukturen für die Information der Öffentlichkeit und Konsultationen verfügen;</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">5.  bedauert, dass bislang lediglich Industriestaaten an den ACTA-Verhandlungen teilnehmen, und ist der Ansicht, dass diese Verhandlungen stärker auf Integration ausgerichtet sein und eher multilateral als nur plurilateral agieren sollten; fordert die Kommission auf, Entwicklungsländer in alle Handelsverhandlungen einzubeziehen, die Auswirkungen auf sie haben könnten;</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">6.  fordert die Kommission und den Rat auf, ihm Zugang zu allen Primärtexten mit Bezug auf das ACTA zu gewähren, insbesondere das Mandat des Rates für die ACTA-Verhandlungen, die Protokolle der ACTA-Verhandlungssitzungen, die Entwürfe der Kapitel des ACTA sowie die Kommentare der Beteiligten zu den Entwürfen der Kapitel;</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">7.  betont, dass die ACTA-Dokumente, abgesehen von der klaren rechtlichen Verpflichtung zur Unterrichtung des Parlaments, auch der breiten Öffentlichkeit in der EU und in den anderen an den Verhandlungen beteiligten Ländern zur Verfügung stehen sollten; versteht die allgemeine öffentliche Kritik an der Geheimhaltung der ACTA-Verhandlungen als klares Signal dafür, dass das für die Verhandlungen gewählte Verfahren unter politischen Gesichtspunkten nicht haltbar ist;</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">8.  fordert die Kommission und den Rat auf, sich bereits im Vorfeld mit den Verhandlungspartnern im Rahmen des ACTA zu verständigen, damit bisher bestehende formelle oder informelle interne Vereinbarungen über die Vertraulichkeit der Verhandlungen aufgehoben werden, und das Parlament rechtzeitig und umfassend über diesbezügliche Initiativen zu unterrichten; erwartet, dass die Kommission schon vor der nächsten Verhandlungsrunde in Neuseeland im April 2010 Vorschläge unterbreitet, sich dafür einsetzt, dass die Frage der Transparenz auf die Tagesordnung dieses Treffens gesetzt wird und das Parlament unverzüglich nach Abschluss dieser Verhandlungsrunde über die Ergebnisse unterrichtet;</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">9.  erinnert die Kommission daran, dass es nicht umhinkann, ein Vertragsverletzungsverfahren nach Artikel 263 AEUV vor dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften anzustrengen, wenn die Kommission ihm nicht unverzüglich vor der nächsten Verhandlungsrunde im April 2010 umfassende Informationen über die Verhandlungen gemäß Artikel 218 AEUV zur Verfügung stellt;</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">10. fordert die Kommission auf, eine Abschätzung der Folgen der Umsetzung des ACTA für die Grundrechte und den Datenschutz, die Bemühungen der EU um die Harmonierung der Maßnahmen zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums, den elektronischen Geschäftsverkehr sowie über ihre möglichen Auswirkungen auf die Grundrechte und die Rechtsstaatlichkeit in Drittstaaten, insbesondere in Entwicklungsländern, durchzuführen, bevor die EU dem Text eines konsolidierten ACTA-Abkommens zustimmt, und das Parlament rechtzeitig über die Ergebnisse dieser Folgenabschätzung zu informieren;</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">11. begrüßt die Erklärungen der Kommission, nach denen sich das ACTA-Abkommen auf jeden Fall, ungeachtet der Entwicklung des materiellen Rechts des geistigen Eigentums in der Europäischen Union, auf die Durchsetzung der bestehenden Rechte des geistigen Eigentums beschränken wird; macht eine mögliche Zustimmung zum ACTA-Abkommen von der vollständigen Einhaltung dieser Erklärung abhängig;</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">12. fordert eine vollständige Aufklärung aller Klauseln, nach denen nicht durch einen Durchsuchungsbefehl abgesicherte Durchsuchungen und Beschlagnahmungen von Laptops, Mobiltelefonen, iPods, MP3-Geräten oder anderen Geräten zur Speicherung von Informationen durch Grenz- oder Zollbehörden vorgenommen werden können, und eine Vereinbarung darüber, dass keine Personendurchsuchungen an den EU-Grenzen durchgeführt werden;</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">13. fordert die Kommission und den Rat auf, dafür zu sorgen, dass die Umsetzung der ACTA-Bestimmungen – insbesondere zu den Verfahren der Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums im digitalen Umfeld – vollständig dem Buchstaben und dem Geist des gemeinschaftlichen Besitzstands entsprechen und nicht dazu führen, dass private Unternehmen außerhalb demokratischer Entscheidungsprozesse Maßnahmen in Eigenregie auferlegen; ist der Auffassung, dass Internetprovider nicht insoweit für die Daten haftbar gemacht werden können, die sie übertragen oder durch ihre Dienste bereitstellen, dass dies eine vorherige Überwachung oder ein Filtern dieser Daten erforderlich machen würde;</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">14. betont, dass das Recht auf Privatsphäre und der Datenschutz zentrale Werte der Europäischen Union darstellen, die in Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention und in den Artikeln 7 und 8 der Charta der Grundrechte der EU verankert sind und die gemäß Artikel 16 AEUV in allen Politikbereichen und bei allen Vorschriften der EU zu wahren sind;</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">15. weist darauf hin, dass jede Maßnahme, die der Stärkung der Befugnisse im Hinblick auf grenzübergreifende Kontrollen und die Beschlagnahme von Waren dient, den allgemeinen Zugang zu rechtmäßigen, erschwinglichen und sicheren Arzneimitteln nicht behindern sollte;</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">16. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission und den Regierungen und Parlamenten der Staaten zu übermitteln, die an den Verhandlungen über das ACTA beteiligt sind.</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">(1)</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">Angenommene Texte, P7_TA(2010)0009.</p>
<p style="text-align: justify;">(2)</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">Angenommene Texte, P6_TA(2009)0114.</p>
<p style="text-align: justify;">(3)</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">Angenommene Texte, P6_TA(2008)0634.</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">ABSTIMMUNGEN:</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">Protokoll</p>
<p style="text-align: justify;">Mittwoch, 10. März 2010 &#8211; Straßburg	Endgültige Ausgabe</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">7.7. Abkommen zur Bekämpfung von Produkt- und Markenpiraterie (ACTA) (Abstimmung)</p>
<p style="text-align: justify;">CRE</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">Entschließungsanträge B7-0154/2010, B7-0158/2010, B7-0173/2010, B7-0179/2010 und B7-0180/2010</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">(Einfache Mehrheit erforderlich)</p>
<p style="text-align: justify;">(Abstimmungsergebnis: Anlage „Ergebnisse der Abstimmungen“, Punkt 7)</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">GEMEINSAMER ENTSCHLIESSUNGSANTRAG RC-B7-0154/2010</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">(ersetzt B7-0154/2010, B7-0158/2010, B7-0173/2010, B7-0179/2010 und B7-0180/2010):</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">eingereicht von den Abgeordneten:</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">Tokia Saïfi, Daniel Caspary, Cristiana Muscardini und Georgios Papastamkos im Namen der PPE-Fraktion,</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">Kader Arif, Gianluca Susta, Bernd Lange und David Martin im Namen der S&amp;D-Fraktion,</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">Niccolò Rinaldi, Sophia in &#8216;t Veld, Alexander Alvaro, Metin Kazak, Marielle De Sarnez und Michael Theurer im Namen der ALDE-Fraktion,</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">Carl Schlyter, Eva Lichtenberger, Christian Engström, Jan Philipp Albrecht, Franziska Keller und Judith Sargentini im Namen der Verts/ALE-Fraktion,</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">Syed Kamall im Namen der ECR-Fraktion,</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">Lothar Bisky, Helmut Scholz, Rui Tavares, Cornelis de Jong, Eva-Britt Svensson, Patrick Le Hyaric, Jacky Hénin und Marie-Christine Vergiat im Namen der GUE/NGL-Fraktion</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">Angenommen (P7_TA-PROV(2010)0058)</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">Wortmeldungen</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">Tokia Saïfi im Namen der PPE-Fraktion schlägt einen mündlichen Änderungsantrag zu Änderungsantrag 1 vor, der angenommen wird.</p>
<p style="text-align: justify;">
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>GEMEINSAMER ENTSCHLIESSUNGSANTRAG &#8211; B7-0494/2010}  B7-0495/2010}  B7-0496/2010  B7-0497/2010  B7-0498/2010  B7-0499/2020  B7-0501/2010 RC1 &#8211; Betrifft: zur Lage der Menschenrechte in Iran, insbesondere den Fällen von Sakineh Mohammadi Ashtiani und Zahra Bahrami</title>
		<link>http://www.alexander-alvaro.de/archives/1528/gemeinsamer-entschliessungsantrag-b7-04942010-b7-04952010-b7-04962010-b7-04972010-b7-04982010-b7-04992020-b7-05012010-rc1-betrifft-zur-lage-der-menschenrechte-in-iran-insbesondere</link>
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		<pubDate>Sat, 08 Jan 2011 21:12:46 +0000</pubDate>
		<dc:creator>SvenGoergens</dc:creator>
				<category><![CDATA[Entschließungsanträge]]></category>
		<category><![CDATA[Sonstige]]></category>

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		<description><![CDATA[GEMEINSAMER ENTSCHLIESSUNGSANTRAG 7.9.2010 PE446.577v01-00} PE446.578v01-00} PE446.579v01-00} PE446.580v01-00} PE446.581v01-00} PE446.582v01-00} PE446.584v01-00} RC1 B7-0494/2010} B7-0495/2010} B7-0496/2010} B7-0497/2010} B7-0498/2010} B7-0499/2020} B7-0501/2010} RC1 eingereicht gemäß Artikel 110 Absatz 4 der Geschäftsordnung anstelle der Entschließungsanträge der Fraktionen: EFD (B7‑0494/2010) GUE/NGL (B7‑0495/2010) S&#38;D (B7‑0496/2010) ALDE (B7‑0497/2010) Verts/ALE (B7‑0498/2010) ECR (B7‑0499/2020) PPE (B7‑0501/2010) zur Lage der Menschenrechte in Iran, insbesondere den Fällen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>GEMEINSAMER ENTSCHLIESSUNGSANTRAG</p>
<p>7.9.2010</p>
<p>PE446.577v01-00}</p>
<p>PE446.578v01-00}</p>
<p>PE446.579v01-00}</p>
<p>PE446.580v01-00}</p>
<p>PE446.581v01-00}</p>
<p>PE446.582v01-00}</p>
<p>PE446.584v01-00} RC1</p>
<p>B7-0494/2010}</p>
<p>B7-0495/2010}</p>
<p>B7-0496/2010}</p>
<p>B7-0497/2010}</p>
<p>B7-0498/2010}</p>
<p>B7-0499/2020}</p>
<p>B7-0501/2010} RC1</p>
<p>eingereicht gemäß Artikel 110 Absatz 4 der Geschäftsordnung</p>
<p>anstelle der Entschließungsanträge der Fraktionen:</p>
<p>EFD (B7‑0494/2010)</p>
<p>GUE/NGL (B7‑0495/2010)</p>
<p>S&amp;D (B7‑0496/2010)</p>
<p>ALDE (B7‑0497/2010)</p>
<p>Verts/ALE (B7‑0498/2010)</p>
<p>ECR (B7‑0499/2020)</p>
<p>PPE (B7‑0501/2010)</p>
<p>zur Lage der Menschenrechte in Iran, insbesondere den Fällen von Sakineh Mohammadi Ashtiani und Zahra Bahrami</p>
<p>Roberta Angelilli, José Ignacio Salafranca Sánchez-Neyra, Ria Oomen-Ruijten, Mario Mauro, Potito Salatto, Filip Kaczmarek, Laima Liucija Andrikienė, Elena Băsescu, Sari Essayah, Tunne Kelam, Lena Kolarska-Bobińska, Erminia Mazzoni, Bernd Posselt, Cristian Dan Preda, Kurt Lechner, Joanna Katarzyna Skrzydlewska, Sławomir Witold Nitras im Namen der PPE-Fraktion</p>
<p>Véronique De Keyser, María Muñiz De Urquiza, Ana Gomes, Edite Estrela, Emine Bozkurt, Rovana Plumb, Silvia Costa, Francesca Balzani, Patrizia Toia, Rita Borsellino, Debora Serracchiani, Marc Tarabella im Namen der S&amp;D-Fraktion</p>
<p>Frédérique Ries, Marietje Schaake, Ramon Tremosa i Balcells, Marielle De Sarnez, Alexander Alvaro, Renate Weber, Leonidas Donskis, Niccolò Rinaldi, Sonia Alfano, Annemie Neyts-Uyttebroeck im Namen der ALDE-Fraktion</p>
<p>Barbara Lochbihler, Isabelle Durant, Nicole Kiil-Nielsen, Emilie Turunen, Raül Romeva i Rueda im Namen der Verts/ALE-Fraktion</p>
<p>Charles Tannock, Geoffrey Van Orden im Namen der ECR-Fraktion</p>
<p>Marie-Christine Vergiat, Cornelia Ernst im Namen der GUE/NGL-Fraktion</p>
<p>Fiorello Provera, Bastiaan Belder im Namen der EFD-Fraktion</p>
<p>Entschließung des Europäischen Parlaments zur Lage der Menschenrechte in Iran, insbesondere den Fällen von Sakineh Mohammadi Ashtiani und Zahra Bahrami</p>
<p>Das Europäische Parlament,</p>
<p>–   unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zu Iran, insbesondere jene, die die Frage der Menschenrechte betreffen, und vor allem auf die Entschließungen vom 22. Oktober 2009(1) und vom 10. Februar 2010(2),</p>
<p>–   unter Hinweis auf die Erklärung seines Präsidenten anlässlich des Europäischen Tages gegen die Todesstrafe am 9. Oktober 2009 und auf die Erklärung vom 11. August 2010 zum Urteil gegen die Führungsmitglieder der Glaubensgemeinschaft der Bahai,</p>
<p>–   unter Hinweis auf die Erklärungen der Vizepräsidentin der Kommission/Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik vom 14. Juni 2010 und vom 6. Juli 2010,</p>
<p>–   in Kenntnis des Berichts des Generalsekretärs der Vereinten Nationen vom 23. September 2009 über die Lage der Menschenrechte in der Islamischen Republik Iran und der Erklärung der Hochkommissarin für Menschenrechte der Vereinten Nationen vom 4. März 2010 zu Iran,</p>
<p>–   in Kenntnis der Resolutionen der Generalversammlung der Vereinten Nationen, insbesondere der Resolutionen 62/149 und 63/138, die in Erwartung der Abschaffung der Todesstrafe auf ein Moratorium für Hinrichtungen abzielen,</p>
<p>–   in Kenntnis des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte, des Internationalen Pakts über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, des Internationalen Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung sowie des Übereinkommens über die Rechte des Kindes, zu deren Vertragsstaaten die Islamische Republik Iran gehört,</p>
<p>–   gestützt auf das Wiener Übereinkommen über diplomatische und konsularische Beziehungen aus dem Jahr 1963,</p>
<p>–   gestützt auf Artikel 110 Absatz 4 seiner Geschäftsordnung,</p>
<p>A. in der Erwägung, dass Iran nach wie vor den traurigen Rekord innehält, weltweit die meisten jugendlichen Straftäter hinzurichten, und dass allein im Jahr 2010 etwa 2000 Todesurteile verkündet wurden,</p>
<p>B.  in der Erwägung, dass Berichten zufolge im Gefängnis Vakil Abad von Mashhad allein in den letzten Wochen mehr als hundert Häftlinge wegen Drogendelikten hingerichtet wurden und hunderte weitere Häftlinge in den nächsten Tagen hingerichtet werden sollen; in der Erwägung, dass durch diese Massenhinrichtungen, die überdies unter strengster Geheimhaltung angeordnet wurden, die internationalen Gesetze in offenkundiger Weise verletzt werden,</p>
<p>C. in der Erwägung, dass Iran entgegen den Versicherungen der höchsten Instanzen der iranischen Justiz für das Verbrechen des „Ehebruchs“ nach wie vor das Urteil zum Tod durch Steinigung erlässt, wie im Fall von Sakineh Mohammadi Ashtiani aus ihrem am 11. August 2010 im Fernsehen ausgestrahlten „Geständnis“ hervorging,</p>
<p>D. in der Erwägung, dass Sakineh Mohammadi Ashtiani, die beschuldigt wurde, nach dem Tod ihres Ehemanns zwei außereheliche sexuelle Beziehungen unterhalten zu haben, 2006 in Iran zu einer Strafe von 99 Peitschenhieben verurteilt wurde, die im selben Jahr vollstreckt wurde,</p>
<p>E.  in der Erwägung, dass sie auch der Komplizenschaft bei der Ermordung ihres Mannes beschuldigt, dann freigesprochen und in der Folge einer ehebrecherischen Beziehung während ihrer Ehe angeklagt und zum Tod durch Steinigung verurteilt wurde,</p>
<p>F.  in der Erwägung, dass die Steinigung, die am 9. Juli 2010 hätte stattfinden sollen, von den iranischen Behörden aufgrund des internationalen Drucks „aus humanitären Gründen“ ausgesetzt wurde,</p>
<p>G. in der Erwägung, dass die Verurteilung zum Tode durch Steinigung eine klare Verletzung der Verpflichtungen von Iran gemäß dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte darstellt; in der Erwägung, dass Iran sich erst vor kurzem – anlässlich der allgemeinen regelmäßigen Überprüfung Irans durch den Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen – bereit erklärt hat, sich wenigstens an die „Mindestnormen“ und an die Bestimmungen des IPBPR in Bezug auf die Todesstrafe zu halten, solange diese beibehalten wird,</p>
<p>H. in der Erwägung, dass der 18 Jahre alte Ebrahim Hamidi im August 2010 zum Tode verurteilt wurde, weil er im Alter von nur 16 Jahren homosexuelle Handlungen begangen haben soll, nachdem er ein Geständnis abgelegt hatte, das seinen Angaben zufolge unter Anwendung von Folter zustande kam,</p>
<p>I.   in der Erwägung, dass Mohammad Mostafaei, der Strafverteidiger in beiden Fällen, der versuchte, die Öffentlichkeit auf die Situation der Angeklagten aufmerksam zu machen, aus Angst, verhaftet zu werden, aus dem Land fliehen musste, und in der Erwägung, dass immer mehr Menschenrechtsanwälte, darunter auch Mohammed Ali Dadkah, Mohammad Oliyifard und Mohammad Seifzadeh und selbst so bekannte Persönlichkeiten wie die Friedensnobelpreisträgerin Shirin Ebadi, vom Staat verfolgt werden, indem gegen sie enorme Steuerforderungen erhoben werden und ihr Leben und das ihrer Angehörigen bedroht wird,</p>
<p>J.   in der Erwägung, dass Nasrin Sotoudeh, eine Menschenrechtsanwältin, die aufgrund ihrer Bemühungen um Jugendliche, die von der Todesstrafe bedroht sind, sowie der Verteidigung von Gefangenen aus Gewissensgründen hohe Achtung genießt, am 4. September 2010 unter dem Vorwurf „staatsfeindlicher Propaganda“ und „der Kollusion und Abhaltung von Treffen mit dem Ziel, gegen die nationale Sicherheit zu agieren“ festgenommen wurde,</p>
<p>K. in der Erwägung, dass sich ein Jahr nach den betrügerischen Präsidentschaftswahlen und den darauf folgenden Massenprotesten Hunderte von Demonstranten, Journalisten, Bürgerrechtsaktivisten und sogar Bürgern, wie die niederländische Staatsbürgerin Zahra Bahrami, die jede Verbindung zu den Demonstrationen abstreiten, weiterhin im Gefängnis befinden,</p>
<p>L.  in der Erwägung, dass Zahra Bahrami, die in Iran ihre Familie besuchte, im Zusammenhang mit den Protesten am Ashura-Tag am 27. Dezember 2009 verhaftet und gezwungen wurde, vor den Fernsehkameras ein Geständnis abzulegen und die gegen sie erhobenen Beschuldigungen zuzugeben,</p>
<p>M. in der Erwägung, dass weder internationalen Menschenrechtsorganisationen noch den niederländischen staatlichen Stellen Zugang zu Zarah Bahrami gewährt wird,</p>
<p>N. in der Erwägung, dass erzwungene Geständnisse, Folter und Misshandlung von Häftlingen, Schlafentzug, Einzelhaft, geheime Inhaftierungen, grausame, unmenschliche und erniedrigende Behandlung und psychische Misshandlungen, einschließlich sexueller Gewalt, sowie die Straflosigkeit der dafür verantwortlichen Vertreter des Staates in Iran nach wie vor weit verbreitet sind, was starke Zweifel an der Fairness und der Transparenz der Tätigkeit der Justiz in diesem Land weckt,</p>
<p>O. in der Erwägung, dass die Zahl der Fälle zunimmt, in denen Menschen, die sich auf friedliche Weise für die Verteidigung der Bürgerrechte einsetzen, als Feinde Gottes („Moharabeh“) angeklagt werden und sie dafür zum Tod verurteilt werden können, wie etwa Shiva Nazar Ahari, Mitglied der Menschenrechtsorganisation „Committee of Human Rights Reporters“ (CHRR), die sich seit dem 20. Dezember 2009 in Haft befindet und deren Prozess unmittelbar bevorsteht,</p>
<p>P.  in der Erwägung, dass die Verfolgung religiöser und ethnischer Minderheiten in Iran unvermindert anhält; in der Erwägung, dass die sieben führenden Mitglieder der Glaubensgemeinschaft der Baha&#8217;i, Fariba Kamalabadi, Jamaloddin Khanjani, Afif Naeimi, Saeid Rezaie, Mahvash Sabet, Behrouz Tavakkoli und Vahid Tizfahm, die seit 2008 bloß aufgrund ihrer religiösen Überzeugung in Haft sind, im August 2010 wegen Propaganda gegen den Staat und Spionage zu einer Haftstrafe von 20 Jahren verurteilt wurden,</p>
<p>Q. in der Erwägung, dass die Schikanen gegen die Oppositionspolitiker Mir-Hossein Mousavi und Mehdi Karrubi sowie gegen andere hochrangige Parteimitglieder nach wie vor andauern; in der Erwägung, dass Anfang September 2010 der Wohnsitz des ehemaligen Präsidentschaftskandidaten Mehdi Karroubi von Dutzenden in Zivil gekleideten bewaffneten Männern angegriffen wurde und dabei die Wände mit Graffiti beschmiert wurden, Vandalismus verübt wurde, Fensterscheiben zu Bruch gingen und im Haus Schüsse fielen; in der Erwägung, dass es zu diesen Angriffen kam, nachdem der Kommandeur der Revolutionären Garde, Mohammad Ali Dschafari, gesagt hatte, dass das iranische Volk die „Köpfe des Aufruhrs“, womit er sich auf die Führer der Opposition bezog, richten werde; in der Erwägung, dass von der Polizei keinerlei Versuch unternommen wurde, diesen Angriffen Einhalt zu gebieten,</p>
<p>R.  in der Erwägung, dass die iranische Justiz Personen, die beschuldigt werden, Verbrechen begangen zu haben, mit der politischen Opposition in Iran in Verbindung bringt, und Personen, die der politischen Opposition angehören, mit Verbrechen in Verbindung bringt, um so politische Opposition und Verbrechen auf dieselbe Stufe zu stellen,</p>
<p>1.  zollt all jenen mutigen Frauen und Männern in Iran Anerkennung, die für die Verteidigung der Grundfreiheiten, die Achtung ihrer Menschenrechte und demokratische Grundsätze kämpfen, die aktiv gegen Steinigungen und andere grausame Strafen protestieren und in einer Gesellschaft ohne Unterdrückung und Einschüchterungen leben möchten;</p>
<p>2.  verurteilt aufs Schärfste das gegen Sakineh Mohammadi Ashtiani verhängte Urteil zum Tod durch Steinigung und ist der Auffassung, dass ungeachtet aller Tatbestände eine Verurteilung zum Tod durch Steinigung nicht gerechtfertigt ist und nicht akzeptiert werden kann;</p>
<p>3.  fordert die iranischen Behörden nachdrücklich auf, die Urteile, die gegen Sakineh Mohammadi Ashtiani verhängt wurden, aufzuheben und eine umfassende Überprüfung ihres Falles in die Wege zu leiten;</p>
<p>4.  fordert nachdrücklich, dass die iranische Regierung den Fall von Zahra Bahrami erneut prüft, ihr unverzüglich ermöglicht, mit einem Rechtsanwalt in Kontakt zu treten und konsularischen Beistand in Anspruch zu nehmen, und sie frei lässt oder ihr ein ordnungsgemäßes Gerichtsverfahren gewährt; fordert Baroness Ashton, Vizepräsidentin der Kommission/Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, auf, den Fall der Inhaftierung von Zahra Bahrami gegenüber den iranischen Behörden anzusprechen;</p>
<p>5.  fordert die iranische Regierung auf, die Hinrichtung des 18-jährigen, wegen homosexueller Handlungen angeklagten Ebrahim Hamidi auszusetzen, und fordert die Islamische Republik Iran auf, die Todesstrafe für Straftaten, die vor Erreichen des achtzehnten Lebensjahres begangen wurden, endlich abzuschaffen und ihre Rechtsvorschriften an die internationalen Menschenrechtsübereinkommen, die Iran ratifiziert hat, anzupassen, wozu auch das Übereinkommen über die Rechte des Kindes und der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte gehören;</p>
<p>6.  zeigt sich äußerst bestürzt darüber, dass Iran nach wie vor zusammen mit Afghanistan, Somalia, Saudi-Arabien, Sudan und Nigeria zu den wenigen Ländern gehört, die die Steinigung noch durchführen; fordert das iranische Parlament auf, Rechtsvorschriften zu erlassen, mit denen die grausame und unmenschliche Praxis der Steinigung für rechtswidrig erklärt wird;</p>
<p>7.  bekräftigt erneut seine Ablehnung der Todesstrafe und fordert die iranischen Behörden auf, gemäß den Resolutionen 62/149 und 63/138 der Generalversammlung der Vereinten Nationen in Erwartung der Abschaffung der Todesstrafe ein Moratorium für Hinrichtungen auszusprechen;</p>
<p>8.  fordert die Einbringung einer Resolution bei der nächsten Tagung der Generalversammlung der Vereinten Nationen, in der alle Staaten, die die Todesstrafe noch nicht abgeschafft haben, aufgefordert werden, dem Generalsekretär der Vereinten Nationen und der Öffentlichkeit sämtliche Informationen über die Todesstrafe und über Hinrichtungen zur Verfügung zu stellen, um so die die Todesstrafe umgebende staatliche Geheimhaltung zu überwinden, die bei zahlreichen Exekutionen eine Rolle spielt;</p>
<p>9.  verleiht seiner Ablehnung jeglicher Kriminalisierung sexueller Beziehungen zwischen Erwachsenen Ausdruck, die im gegenseitigen Einvernehmen erfolgen, und fordert die iranischen Behörden nachdrücklich auf, „Ehebruch“ und Homosexualität nicht mehr als Straftaten zu behandeln;</p>
<p>10. fordert die iranischen Behörden nachdrücklich auf, alle Formen von Folter und anderer grausamer, unmenschlicher und erniedrigender Behandlung oder Bestrafung in Recht und Praxis abzuschaffen und ordnungsgemäße Gerichtsverfahren durchzuführen sowie der Straffreiheit von Menschenrechtsverletzungen ein Ende zu setzen;</p>
<p>11. fordert die Islamische Republik Iran auf, das UN-Übereinkommen über die Beseitigung jeder Form der Diskriminierung der Frau (CEDAW) zu unterzeichnen und zu ratifizieren;</p>
<p>12. bedauert zutiefst, dass es der Tätigkeit der Justiz in Iran an Fairness und Transparenz mangelt, und fordert die offiziellen Stellen Irans auf, faire und offene Berufungsverfahren zu gewährleisten;</p>
<p>13. fordert die staatlichen iranischen Stellen auf, dem Roten Halbmond Zugang zu allen Häftlingen zu gewähren und internationalen Menschenrechtsorganisationen die Beobachtung der Lage im Land zu gestatten;</p>
<p>14. fordert die iranischen staatlichen Stellen auf, umgehend all diejenigen freizulassen, die ausschließlich wegen ihrer friedlichen Proteste und ihres Wunsches, ihr grundlegendes Menschenrecht auf freie Meinungsäußerung wahrzunehmen, inhaftiert sind, und bekräftigt insbesondere seine Forderung, die sieben führenden Mitglieder der Baha´i freizulassen;</p>
<p>15. weist darauf hin, dass die Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit gemäß Artikel 18 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte, zu dessen Unterzeichnern die Islamische Republik Iran gehört und den sie ratifiziert hat, unantastbare Grundrechte sind, die unter allen Umständen garantiert werden müssen;</p>
<p>16. fordert die sofortige Freilassung aller inhaftierten Menschenrechtsanwälte;</p>
<p>17. äußert sich tief besorgt darüber, dass die iranischen Behörden die gerichtliche Gewalt dazu missbrauchen, gegen Mitglieder von Menschenrechtsorganisationen und Bürgerrechtsaktivisten, wie Mitglieder der „One Million Signatures Campaign“ und des Zentralrats der Studentenorganisation Advar, vorzugehen;</p>
<p>18. fordert die Kommission und den Rat auf, zusätzliche Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Europäischen Instrument für Demokratie und Menschenrechte zu ersinnen, um die Sicherheit der Menschenrechtsaktivisten in Iran aktiv zu schützen, und bestärkt die Mitgliedstaaten, das europäische „Shelter City“-Programm zu unterstützen;</p>
<p>19. fordert die erneute Schaffung eines Mandats der Vereinten Nationen für einen Sonderberichterstatter für die Untersuchung von Menschenrechtsverletzungen und die Förderung der Rechenschaftspflicht derjenigen, die in Iran Menschenrechtsverletzungen begehen;</p>
<p>20. fordert, die Liste der Personen und Organisationen, für die ein Einreiseverbot in die EU gilt und deren Vermögenswerte eingefroren sind, auf diejenigen auszuweiten, die für Menschenrechtsverletzungen, Unterdrückung und die Einschränkung der Freiheitsrechte in Iran verantwortlich sind;</p>
<p>21. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, der Vizepräsidentin der Kommission/Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten, dem Generalsekretär der Vereinten Nationen, dem Sicherheitsrat der Vereinten Nationen, der UN-Menschenrechtskommission, dem Präsidenten des iranischen Obersten Gerichtshofs sowie der Regierung und dem Parlament der Islamischen Republik Iran zu übermitteln.</p>
<p>ABSTIMMUNGEN:</p>
<p>Protokoll</p>
<p>Mittwoch, 8. September 2010 &#8211; Straßburg	Endgültige Ausgabe</p>
<p>6.3. Menschenrechte im Iran, insbesondere die Fälle Sakineh Mohammadi-Ashtiani und Zahra Bahrami (Abstimmung)</p>
<p>Die Aussprache hat am 6. September 2010 (Punkt 18 des Protokolls vom 6.9.2010) stattgefunden.</p>
<p>Die Entschließungsanträge wurden am 7. September 2010 bekanntgegeben (Punkt 10 des Protokolls vom 7.9.2010).</p>
<p>Entschließungsanträge B7-0494/2010, B7-0495/2010, B7-0496/2010, B7-0497/2010, B7-0498/2010, B7-0499/2010 und B7-0501/2010</p>
<p>(Einfache Mehrheit erforderlich)</p>
<p>(Abstimmungsergebnis: Anlage „Ergebnisse der Abstimmungen“, Punkt 3)</p>
<p>GEMEINSAMER ENTSCHLIESSUNGSANTRAG RC-B7-0494/2010</p>
<p>(ersetzt B7-0494/2010, B7-0495/2010, B7-0496/2010, B7-0497/2010, B7-0498/2010, B7-0499/2010 und B7-0501/2010):</p>
<p>eingereicht von den Abgeordneten:</p>
<p>Roberta Angelilli, José Ignacio Salafranca Sánchez-Neyra, Ria Oomen-Ruijten, Mario Mauro, Potito Salatto, Filip Kaczmarek, Laima Liucija Andrikienė, Elena Băsescu, Sari Essayah, Tunne Kelam, Lena Kolarska-Bobińska, Erminia Mazzoni, Bernd Posselt, Cristian Dan Preda, Kurt Lechner, Joanna Katarzyna Skrzydlewska und Sławomir Witold Nitras im Namen der PPE-Fraktion,</p>
<p>Véronique De Keyser, María Muñiz De Urquiza, Ana Gomes, Edite Estrela, Emine Bozkurt, Rovana Plumb, Silvia Costa, Francesca Balzani, Patrizia Toia, Rita Borsellino, Debora Serracchiani und Marc Tarabella im Namen der S&amp;D-Fraktion,</p>
<p>Frédérique Ries, Marietje Schaake, Ramon Tremosa i Balcells, Marielle De Sarnez, Alexander Alvaro, Renate Weber, Leonidas Donskis, Niccolò Rinaldi, Sonia Alfano und Annemie Neyts-Uyttebroeck im Namen der ALDE-Fraktion,</p>
<p>Isabelle Durant, Nicole Kiil-Nielsen, Emilie Turunen und Raül Romeva i Rueda im Namen der Verts/ALE-Fraktion,</p>
<p>Charles Tannock und Geoffrey Van Orden im Namen der ECR-Fraktion,</p>
<p>Marie-Christine Vergiat und Cornelia Ernst im Namen der GUE/NGL-Fraktion</p>
<p>Fiorello Provera und Bastiaan Belder im Namen der EFD-Fraktion</p>
<p>Angenommen (P7_TA(2010)0310)</p>
<p>Wortmeldungen</p>
<p>Vor der Abstimmung Mario Mauro, um für die Schlussabstimmung eine namentliche Abstimmung zu beantragen.</p>
<p>Das Parlament nimmt den Antrag an.</p>
<p>Richard Howitt, um zu beantragen, dass das Verfahren der mündlichen Abstimmung auch bei Ziffer 7 und Bezugsvermerk 5 des Textes angewandt wird.</p>
<p>Aufgrund der erhobenen Einwände wird dieser Antrag nicht berücksichtigt.</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>ENTSCHLIESSUNGSANTRAG &#8211; B7-0497/2010 &#8211; Betrifft: zu den Menschenrechten in Iran – insbesondere den Fällen von Sakineh Mohammadi Ashtiani und Zahra Bahrami</title>
		<link>http://www.alexander-alvaro.de/archives/1525/entschliessungsantrag-b7-04972010-betrifft-zu-den-menschenrechten-in-iran-insbesondere-den-faellen-von-sakineh-mohammadi-ashtiani-und-zahra-bahrami</link>
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		<pubDate>Sat, 08 Jan 2011 21:09:40 +0000</pubDate>
		<dc:creator>SvenGoergens</dc:creator>
				<category><![CDATA[Entschließungsanträge]]></category>
		<category><![CDATA[Sonstige]]></category>

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		<description><![CDATA[ENTSCHLIESSUNGSANTRAG Siehe auch den gemeinsamen Entschließungsantrag RC-B7-0494/2010 6.9.2010 PE446.580v01-00 B7-0497/2010 eingereicht im Anschluss an eine Erklärung der Vizepräsidentin der Kommission/Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik gemäß Artikel 110 Absatz 2 der Geschäftsordnung zu den Menschenrechten in Iran – insbesondere den Fällen von Sakineh Mohammadi Ashtiani und Zahra Bahrami Frédérique Ries, Marietje Schaake, Ramon [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>ENTSCHLIESSUNGSANTRAG</p>
<p>Siehe auch den gemeinsamen Entschließungsantrag 	RC-B7-0494/2010</p>
<p>6.9.2010</p>
<p>PE446.580v01-00</p>
<p>B7-0497/2010</p>
<p>eingereicht im Anschluss an eine Erklärung der Vizepräsidentin der Kommission/Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik</p>
<p>gemäß Artikel 110 Absatz 2 der Geschäftsordnung</p>
<p>zu den Menschenrechten in Iran – insbesondere den Fällen von Sakineh Mohammadi Ashtiani und Zahra Bahrami</p>
<p>Frédérique Ries, Marietje Schaake, Ramon Tremosa i Balcells, Marielle De Sarnez, Alexander Alvaro, Renate Weber, Leonidas Donskis, Niccolò Rinaldi, Sonia Alfano im Namen der ALDE-Fraktion</p>
<p>Entschließung des Europäischen Parlaments zu den Menschenrechten in Iran – insbesondere den Fällen von Sakineh Mohammadi Ashtiani und Zahra Bahrami</p>
<p>B7‑0497/2010</p>
<p>Das Europäische Parlament,</p>
<p>–   unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zu Iran, insbesondere jene zu den Menschenrechten,</p>
<p>–   gestützt auf den AEU-Vertrag und in Kenntnis der Verfassungen der Mitgliedstaaten der EU,</p>
<p>–   unter Hinweis auf die Erklärung der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, Catherine Ashton, vom 6. Juli 2010 zu den drohenden Hinrichtungen in Iran,</p>
<p>–   in Kenntnis des an die iranische Regierung gerichteten offenen Briefes vom 7. Juli 2010 zu dem Fall von Sakineh Mohammadi Ashtiani, der in der Zeitung „The Times“ veröffentlicht wurde und den auch Präsident Buzek unterzeichnet hat,</p>
<p>–   in Kenntnis der gemeinsamen Erklärung im Rahmen des Transatlantischen Dialogs der Gesetzgeber vom Juni 2010 zu den Menschenrechten in Iran,</p>
<p>–   in Kenntnis des Falles von Zahra Bahrami, die sowohl die niederländische als auch die iranische Staatsangehörigkeit besitzt und die seit mehr als acht Monaten in Einzelhaft im Gefängnis von Evin gefangen gehalten wird,</p>
<p>–   in Kenntnis des Falles von Sakineh Mohammadi Ashtiani, die unter dem Vorwurf des Ehebruchs zum Tod verurteilt wurde und seit 2006 auf die Vollstreckung des Todesurteils wartet,</p>
<p>–   unter Hinweis auf die Erklärung von Präsident Buzek vom 11. August 2010 zur Verurteilung von sieben Führungsmitgliedern der Glaubensgemeinschaft der Bahai in Iran zu 20 Jahren Haft,</p>
<p>–   unter Hinweis auf die Erklärung seines Präsidenten vom 9. Oktober 2009, in der er das Engagement des Parlaments für die weltweite Abschaffung der Todesstrafe bekräftigt,</p>
<p>–   in Kenntnis des Berichts des Generalsekretärs der Vereinten Nationen vom 23. September 2009 über die Lage der Menschenrechte in der Islamischen Republik Iran,</p>
<p>–   in Kenntnis der Resolutionen der Generalversammlung der Vereinten Nationen 62/149 vom 18. Dezember 2007 und 63/168 vom 18. Dezember 2008 zu einem Moratorium für die Todesstrafe,</p>
<p>–   in Kenntnis des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte, des Internationalen Pakts über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, des Internationalen Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung sowie des Übereinkommens über die Rechte des Kindes, zu deren Vertragsstaaten Iran gehört,</p>
<p>–   gestützt auf das Wiener Übereinkommen über diplomatische und konsularische Beziehungen aus dem Jahr 1963,</p>
<p>–   gestützt auf Artikel 110 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,</p>
<p>A. in der Erwägung, dass sich die allgemeine Lage der Menschenrechte in Iran weiter verschlechtert hat,</p>
<p>B.  in der Erwägung, dass das Europäische Parlament über die Fälle von Sakineh Mohammadi Ashtiani und Zahra Bahrami besonders besorgt ist,</p>
<p>C. in der Erwägung, dass Sakineh Mohammadi Ashtiani, eine Iranerin aserbaidschanischen Urspungs, seit 2006 in Iran auf die Vollstreckung ihres Todesurteils wartet,</p>
<p>D. in der Erwägung, dass ihr umstrittener Fall 2010 weltweit bekannt wurde, nachdem sie angeblich des Verbrechens des Ehebruchs überführt und zur Hinrichtung durch Steinigung verurteilt worden war,</p>
<p>E.  in der Erwägung, dass Hinrichtungen durch Steinigung 1979, während der Zeit der Islamischen Revolution in Iran, wieder eingeführt wurden und als barbarisch erachtet werden und die letzte noch praktizierte Foltermethode bei Hinrichtungen darstellen,</p>
<p>F.  in der Erwägung, dass Experten schätzen, dass zwischen 200 und 300 Frauen nach Urteilen der iranischen Justiz seit 1979 durch Steinigung hingerichtet worden sind,</p>
<p>G. in der Erwägung, dass Hinrichtungen durch Steinigung auch in Nigeria, Sudan, Saudi-Arabien und Afghanistan praktiziert werden,</p>
<p>H. in der Erwägung, dass es ihren beiden Kindern mit Hilfe einer Kampagne gelang, die Hinrichtung von Mohammadi Ashtiani im Juli 2010 zu stoppen, sie jedoch ihr Todesurteil nicht kippen konnten,</p>
<p>I.   in der Erwägung, dass die 45-jährige Zahra Bahrami, die sowohl die niederländische als auch die iranische Staatsangehörigkeit besitzt, während den Ashura-Protesten am 27. Dezember 2009 festgenommen wurde und seit mehr als acht Monaten in Einzelhaft im Gefängnis von Evin gefangen gehalten wird und ihr nicht gestattet wird, Besuch zu empfangen,</p>
<p>J.   in der Erwägung, dass die iranischen Behörden keinen konsularischen Beistand für Zahra Bahrami durch die niederländischen Behörden gestattet und keinerlei Auskunft über ihr Befinden erteilt haben,</p>
<p>K. in der Erwägung, dass es zur verfassungsrechtlichen Verantwortung der Mitgliedstaaten der EU gehört, für das Wohlergehen ihrer Bürger zu sorgen,</p>
<p>L.  in der Erwägung, dass die Regierungen der Mitgliedstaaten der EU den Kontakt zu ihren Staatsbürgern in ausländischen Gefängnissen unabhängig davon suchen, welches Verbrechen diese begangen haben,</p>
<p>M. in der Erwägung, dass zahllose europäische Bürger als Doppelstaatsbürger auch die iranische Staatsangehörigkeit besitzen,</p>
<p>N. in der Erwägung, dass Iran eine europäische Staatsangehörigkeit neben der iranischen nicht anerkennt,</p>
<p>O. in der Erwägung, dass der Hauptanklagepunkt gegen Zahra Bahrami lautet, sie habe gegen die nationale Sicherheit von Iran gehandelt; in der Erwägung, dass ihr kein Anwalt zur Seite gestellt wurde,</p>
<p>P.  in der Erwägung, dass ihre Familie in den ersten Monaten ihrer Haft keine Informationen zu ihrem Fall erhielt,</p>
<p>Q. in der Erwägung, dass es wahrscheinlich ist, dass sowohl Sakineh Mohammadi Ashtiani als auch Zahra Bahrami sexuell belästigt und während langwierigen Befragungen physisch und psychisch gefoltert wurden; in der Erwägung, dass dem Geheimdienst angehörende Vernehmungsbeamte versuchten, die Häftlinge dazu zu zwingen, falsche Geständnisse abzulegen und Fernsehinterviews zu geben,</p>
<p>R.  in der Erwägung, dass Verstöße gegen grundlegende Menschenrechte in Form von Folter, Misshandlungen, Schlafentzug, Einzelhaft, geheimen Inhaftierungen, grausamer, unmenschlicher und erniedrigender Behandlung und psychischen Misshandlungen, einschließlich sexueller Gewalt, sowie die Straflosigkeit der dafür verantwortlichen Vertreter des Staates nach wie vor weit verbreitet sind,</p>
<p>S.  in der Erwägung, dass die Urteile gegen die Mitglieder der Glaubensgemeinschaft der Bahai ein schockierendes Signal und eine ungeheure Enttäuschung für alle jene sind, die auf eine Verbesserung der Menschenrechtssituation in Iran gehofft haben,</p>
<p>T.  in der Erwägung, dass starke Zweifel an der Fairness und der Transparenz des Gerichtsverfahrens bestehen,</p>
<p>U. in der Erwägung, dass die massive physische, wirtschaftliche, politische, rechtliche und soziale Unterdrückung von politischen Gegnern, Menschenrechtsaktivisten, Journalisten, Bloggern, Lehrern, Intellektuellen, Akademikern, Homosexuellen, Frauen, Studenten, Gewerkschaftern sowie Angehörigen religiöser, ethnischer und sprachlicher Minderheiten nach wie vor zunimmt,</p>
<p>V. in der Erwägung, dass die Presse- und Meinungsfreiheit immer stärker eingeschränkt wird, wie die Anzahl der nach den Wahlen verhafteten Journalisten und Bloggern, die systematische Blockierung von Online-Medien und Internet-Informationsquellen, die Störung von Satellitenübertragungen und die Einziehung von Reisepässen mehrerer bekannter iranischer Journalisten zeigt,</p>
<p>W. in der Erwägung, dass Personen, die beschuldigt werden, Verbrechen begangen zu haben, mit der politischen Opposition in Iran in Verbindung gebracht werden, und Personen, die der politischen Opposition angehören, von der iranischen Justiz mit Verbrechen in Verbindung gebracht werden, damit politische Opposition und Verbrechen auf dieselbe Stufe gestellt werden,</p>
<p>X. in der Erwägung, dass die Staatengemeinschaft aufgrund der völligen Isolierung des Landes nicht überprüfen kann, ob die Menschenrechte verdächtiger Personen geachtet werden, ob ein faires Gerichtsverfahren stattfindet und ob der Zugang zu Rechtsbeistand gewährleistet ist,</p>
<p>Y. in der Erwägung, dass die iranische Regierung eine Vielzahl an Menschenrechtsanwälten verhaftet hat, darunter Nasrin Sotoudeh, Mohammed Ali Dadkah, Mohammad Oliayifard, Mohammad Seifzadeh und Mohammad Mostafei, der gezwungen war, während seiner Verteidigung von Sakineh Ashtiani aus dem Land zu fliehen,</p>
<p>Z.  in der Erwägung, dass Steuergesetze missbraucht werden, um Menschenrechtsanwälte daran zu hindern, ihre Arbeit zu machen,</p>
<p>1.  zollt all jenen mutigen Frauen und Männern in Iran Anerkennung, welche für die Verteidigung der Grundfreiheiten, die Achtung ihrer Menschenrechte und demokratische Grundsätze kämpfen und in einer Gesellschaft ohne Repressionen und Einschüchterungen leben möchten;</p>
<p>2.  fordert die iranische Regierung nachdrücklich auf, die Fälle von Frau Ashtiani und Frau Bahrami erneut zu prüfen, sie einem fairen Gerichtsverfahren nach internationalen Standards zu unterziehen und ihnen die Unterstützung durch einen Anwalt und den Zugang zu konsularischem Beistand zu gewähren;</p>
<p>3.  fordert die iranische Regierung auf, unverzüglich Gesetze zu erlassen, durch die Steinigungen und andere Formen der Todesstrafe, Auspeitschungen oder Gefängnishaft für Personen, die des „Ehebruchs“ oder anderer Verbrechen überführt wurden, verboten werden, und erneut ein Moratorium für Hinrichtungen zu verhängen, wie dies in den Resolutionen der Generalversammlung der Vereinten Nationen 62/149 und 63/168 gefordert wird;</p>
<p>4.  fordert die iranischen Behörden nachdrücklich auf, alle Formen von Folter und anderer grausamer, unmenschlicher und erniedrigender Behandlung oder Bestrafung in Recht und Praxis abzuschaffen und ordnungsgemäße Gerichtsverfahren durchzuführen sowie der Straffreiheit für Menschenrechtsverletzungen ein Ende zu setzen;</p>
<p>5.  bedauert zutiefst, dass es dem justiziellen Verfahren an Fairness und Transparenz mangelt, und fordert die offiziellen Stellen Irans auf, ein faires und offenes Berufungsverfahren zu gewährleisten;</p>
<p>6.  fordert die Vertreter der EU und die Hohe Vertreterin auf, erneut einen Menschenrechtsdialog mit Iran aufzunehmen;</p>
<p>7.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten, dem Generalsekretär der Vereinten Nationen, dem UN-Menschenrechtsrat sowie der Regierung und dem Parlament der Islamischen Republik Iran zu übermitteln.</p>
<p>Abstimmungen:</p>
<p>Protokoll</p>
<p>Mittwoch, 8. September 2010 &#8211; Straßburg	Endgültige Ausgabe</p>
<p>6.3. Menschenrechte im Iran, insbesondere die Fälle Sakineh Mohammadi-Ashtiani und Zahra Bahrami (Abstimmung)</p>
<p>Die Aussprache hat am 6. September 2010 (Punkt 18 des Protokolls vom 6.9.2010) stattgefunden.</p>
<p>Die Entschließungsanträge wurden am 7. September 2010 bekanntgegeben (Punkt 10 des Protokolls vom 7.9.2010).</p>
<p>Entschließungsanträge B7-0494/2010, B7-0495/2010, B7-0496/2010, B7-0497/2010, B7-0498/2010, B7-0499/2010 und B7-0501/2010</p>
<p>(Einfache Mehrheit erforderlich)</p>
<p>(Abstimmungsergebnis: Anlage „Ergebnisse der Abstimmungen“, Punkt 3)</p>
<p>GEMEINSAMER ENTSCHLIESSUNGSANTRAG RC-B7-0494/2010</p>
<p>(ersetzt B7-0494/2010, B7-0495/2010, B7-0496/2010, B7-0497/2010, B7-0498/2010, B7-0499/2010 und B7-0501/2010):</p>
<p>eingereicht von den Abgeordneten:</p>
<p>Roberta Angelilli, José Ignacio Salafranca Sánchez-Neyra, Ria Oomen-Ruijten, Mario Mauro, Potito Salatto, Filip Kaczmarek, Laima Liucija Andrikienė, Elena Băsescu, Sari Essayah, Tunne Kelam, Lena Kolarska-Bobińska, Erminia Mazzoni, Bernd Posselt, Cristian Dan Preda, Kurt Lechner, Joanna Katarzyna Skrzydlewska und Sławomir Witold Nitras im Namen der PPE-Fraktion,</p>
<p>Véronique De Keyser, María Muñiz De Urquiza, Ana Gomes, Edite Estrela, Emine Bozkurt, Rovana Plumb, Silvia Costa, Francesca Balzani, Patrizia Toia, Rita Borsellino, Debora Serracchiani und Marc Tarabella im Namen der S&amp;D-Fraktion,</p>
<p>Frédérique Ries, Marietje Schaake, Ramon Tremosa i Balcells, Marielle De Sarnez, Alexander Alvaro, Renate Weber, Leonidas Donskis, Niccolò Rinaldi, Sonia Alfano und Annemie Neyts-Uyttebroeck im Namen der ALDE-Fraktion,</p>
<p>Isabelle Durant, Nicole Kiil-Nielsen, Emilie Turunen und Raül Romeva i Rueda im Namen der Verts/ALE-Fraktion,</p>
<p>Charles Tannock und Geoffrey Van Orden im Namen der ECR-Fraktion,</p>
<p>Marie-Christine Vergiat und Cornelia Ernst im Namen der GUE/NGL-Fraktion</p>
<p>Fiorello Provera und Bastiaan Belder im Namen der EFD-Fraktion</p>
<p>Angenommen (P7_TA(2010)0310)</p>
<p>Wortmeldungen</p>
<p>Vor der Abstimmung Mario Mauro, um für die Schlussabstimmung eine namentliche Abstimmung zu beantragen.</p>
<p>Das Parlament nimmt den Antrag an.</p>
<p>Richard Howitt, um zu beantragen, dass das Verfahren der mündlichen Abstimmung auch bei Ziffer 7 und Bezugsvermerk 5 des Textes angewandt wird.</p>
<p>Aufgrund der erhobenen Einwände wird dieser Antrag nicht berücksichtigt.</p>
<table border="0" cellspacing="0" cellpadding="5" width="100%">
<tbody>
<tr>
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</tr>
<tr>
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</tr>
</tbody>
</table>
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		<title>ENTSCHLIESSUNGSANTRAG B7-0503/2010 &#8211; Betrifft: Ausweisung der Roma aus Frankreich</title>
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		<pubDate>Sat, 08 Jan 2011 21:07:08 +0000</pubDate>
		<dc:creator>SvenGoergens</dc:creator>
				<category><![CDATA[Entschließungsanträge]]></category>
		<category><![CDATA[Sonstige]]></category>

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		<description><![CDATA[ENTSCHLIESSUNGSANTRAG Siehe auch den gemeinsamen Entschließungsantrag RC-B7-0493/2010 6.9.2010 PE446.586v01-00 B7-0503/2010 eingereicht im Anschluss an Erklärungen des Rates und der Kommission gemäß Artikel 110 Absatz 2 der Geschäftsordnung zur Ausweisung der Roma aus Frankreich Renate Weber, Sophie In&#8217;t Veld, Marielle De Sarnez, Cecilia Wikström, Niccolo&#8217; Rinaldi, Sonia Alfano, Ramon Tremosa i Balcells, Leonidas Donskis, Olle Schmidt, [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>ENTSCHLIESSUNGSANTRAG</p>
<p>Siehe auch den gemeinsamen Entschließungsantrag 	RC-B7-0493/2010</p>
<p>6.9.2010</p>
<p>PE446.586v01-00</p>
<p>B7-0503/2010</p>
<p>eingereicht im Anschluss an Erklärungen des Rates und der Kommission</p>
<p>gemäß Artikel 110 Absatz 2 der Geschäftsordnung</p>
<p>zur Ausweisung der Roma aus Frankreich</p>
<p>Renate Weber, Sophie In&#8217;t Veld, Marielle De Sarnez, Cecilia Wikström, Niccolo&#8217; Rinaldi, Sonia Alfano, Ramon Tremosa i Balcells, Leonidas Donskis, Olle Schmidt, Metin Kazak, Luigi De Magistris, Alexander Alvaro, Nathalie Griesbeck im Namen der ALDE-Fraktion</p>
<p>Entschließung des Europäischen Parlaments zur Ausweisung der Roma aus Frankreich</p>
<p>B7‑0503/2010</p>
<p>Das Europäische Parlament,</p>
<p>–   unter Hinweis auf die Menschenrechte und Grundfreiheiten, die Grundsätze der Gleichheit und der Nichtdiskriminierung, das Recht auf Würde, Privatsphäre und Datenschutz, die Rechte des Kindes, die Rechte von Angehörigen von Minderheiten, wie sie in internationalen und europäischen Übereinkommen über den Schutz der Menschenrechte und der Grundfreiheiten, insbesondere im Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes, im Rahmenübereinkommen des Europarats zum Schutz nationaler Minderheiten aus dem Jahr 1994, in der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) und in der einschlägigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte anerkannt sind,</p>
<p>–   gestützt auf die Verträge, insbesondere auf die Artikel 2, 3, 6 und 21 des Vertrags über die Europäische Union, auf die Artikel 10, 18, 19, 45 et seq. des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union sowie auf die Artikel 8, 19, 21, 24, 45, 47 und 51 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union,</p>
<p>–   unter Hinweis auf die Richtlinie 2000/43/EG des Rates vom 29. Juni 2000 zur Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ohne Unterschied der Rasse oder der ethnischen Herkunft und insbesondere die Definitionen von unmittelbarer und mittelbarer Diskriminierung, die Richtlinie 2004/38/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über das Recht der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten, die Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 1995 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr und den Rahmenbeschluss 2008/913/JI des Rates vom 28. November 2008 zur strafrechtlichen Bekämpfung bestimmter Formen und Ausdrucksweisen von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit,</p>
<p>–   unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission über die soziale und wirtschaftliche Integration der Roma in Europa (KOM/2010/0133), die Berichte der Agentur für Grundrechte der Europäischen Union und die Schlussfolgerungen des Rates zur Integration der Roma vom 7. Juni 2010,</p>
<p>–   unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen, unter anderem zu den Roma, zu Rassismus und Fremdenfeindlichkeit, zur Bekämpfung von Diskriminierung und zur Freizügigkeit, insbesondere seine Entschließungen vom 28. April 2005 zur Lage der Roma in der Europäischen Union, vom 1. Juni 2006 zu der Situation der Roma-Frauen in der Europäischen Union, vom 15. November 2007 zu der Anwendung der Richtlinie 2004/38/EG über das Recht der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten, vom 13. Dezember 2007 zur Bekämpfung der Zunahme des Extremismus in Europa, vom 31. Januar 2008 zu einer europäischen Strategie für die Roma, vom 10. Juli 2008 zur Zählung der Roma in Italien auf der Grundlage ihrer ethnischen Zugehörigkeit und vom 25. März 2010 zum zweiten europäischen Gipfeltreffen zur Lage der Roma,</p>
<p>–   gestützt auf Artikel 110 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,</p>
<p>A. in der Erwägung, dass die französische Regierung am 28. Juli 2010 eine Dringlichkeitssitzung anberaumt hat, um „die mit dem Verhalten bestimmter Fahrender und Roma verbundenen Probleme“ zu erörtern, nachdem bei Zwischenfällen ein Fahrender französischer Staatsbürgerschaft durch einen Gendarmen getötet wurde, was derzeit untersucht wird, und dass in dieser Sitzung der Beschluss gefasst wurde, ungefähr 300 von Roma und Fahrenden bewohnte illegale Lager innerhalb von drei Monaten aufzulösen und die Roma in ihre Herkunftsländer, hauptsächlich Rumänien und Bulgarien, auszuweisen,</p>
<p>B.  in der Erwägung, dass die französischen Behörden behauptet haben, dass eine „freiwillige“ und „humanitäre“ Rückführung durchgeführt und dabei eine Entschädigung von 300 EUR pro Erwachsenem und 100 EUR pro Kind ausgezahlt wurde, wohingegen Presseberichten zufolge und nach Angaben des Ausschusses der Vereinten Nationen zur Beseitigung rassistischer Diskriminierung nicht „alle Personen ihre freiwillige und uneingeschränkte Einwilligung gegeben“ oder die ihnen zustehenden Rechte verstanden haben, wobei einige Roma erklärt haben, dass ihnen Inhaftierung oder Zwangsrückführung angedroht wurde, sollten sie die Rückführung ablehnen, während das Vorgehen der Behörden, die Männer von Frauen und Kindern trennten, ebenfalls auf heftige Kritik stieß,</p>
<p>C. in der Erwägung, dass von den fast 400 000 in Frankreich lebenden Roma 95 % die französische Staatsbürgerschaft haben und daher nicht ausgewiesen oder dazu gezwungen werden können, das Land zu verlassen, und dass Frankreich seit mehreren Jahren Roma ausweist, so auch fast 10 000 im Jahr 2009 und mehr als 8 000 in diesem Jahr,</p>
<p>D. in der Erwägung, dass im August 128 Lager aufgelöst und 979 Roma – davon 151 zwangsweise und 828 freiwillig – aus Frankreich nach Bulgarien und Rumänien rückgeführt worden sind,</p>
<p>E.  in der Erwägung, dass mit dem Ziel einer Verhinderung der Rückkehr der Roma nach Frankreich von den Empfängern der Rückführungszahlung verlangt wurde, dass sie ein Formular unterzeichnen und Fingerabdrücke abgeben, sodass sie diese Zahlung im Fall einer Rückkehr nach Frankreich kein zweites Mal erhalten können;</p>
<p>F.  in der Erwägung, dass die französische Regierung zudem erklärt hat, dass Rumänien und Bulgarien, wenn die Integration der Roma-Minderheit scheitert, nicht dem Schengen-Raum beitreten sollten, falls sie ihren Verpflichtungen gegenüber den Roma nicht nachkommen, obwohl dies im Widerspruch zur technischen Bewertung der Konformität der beiden Länder steht, die von allen Mitgliedstaaten in der Schengen-Arbeitsgruppe gebilligt wurde, sowie in der Erwägung, dass die Kommission einen entsprechenden Vorschlag der französischen Regierung ebenfalls abgelehnt hat,</p>
<p>G. in der Erwägung, dass die französische Regierung die Ausweisungen fortgesetzt hat, obgleich sie auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene von nichtstaatlichen Organisationen, Regierungen, Einrichtungen, führenden konfessionellen Vertretern und Organisationen, insbesondere von den Vereinten Nationen (Ausschuss für die Beseitigung der Rassendiskriminierung), vom Europarat (Kommission gegen Rassismus und Intoleranz, Menschenrechtskommissar, Präsident der Parlamentarischen Versammlung) und von EU-Organen, vielfach kritisiert wurde und nur beim italienischen Innenminister Unterstützung fand, der in der Vergangenheit ähnliche Maßnahmen vorgeschlagen und ergriffen hatte,</p>
<p>H. in der Erwägung, dass die französische Regierung die Innenminister Italiens, Deutschlands, des Vereinigten Königreichs, Spaniens, Griechenlands und später Belgiens sowie die Kommission zusammen mit den Innenministern Kanadas und der USA zu einem Treffen ohne die anderen Mitgliedstaaten am 6. September 2010 in Paris eingeladen hat, um die in die Zuständigkeit der EU fallenden Fragen der „Einwanderung“ und der Freizügigkeit zu erörtern, und dass der italienische Innenminister angekündigt hat, sich für strengere EU-Bestimmungen im Bereich der Einwanderung und der Freizügigkeit, insbesondere für Roma, einzusetzen,</p>
<p>I.   in der Erwägung, dass die Freizügigkeit von Bürgern der Europäischen Union und ihrer Familienangehörigen ein in den EU-Verträgen verankertes und in der Richtlinie 2004/38/EG über das Recht der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten, geregeltes Grundrecht ist, das Gegenstand eines Berichts der Kommission und von Leitlinien für die Mitgliedstaaten zur ordnungsgemäßen Anwendung dieser Richtlinie war,</p>
<p>J.   in der Erwägung, dass die Kommission als Hüterin der Verträge verpflichtet ist, sicherzustellen, dass EU-Verträge und -Recht sowie die Menschenrechte und Grundfreiheiten in der EU geachtet, geschützt und gefördert werden, sowie umgehend und vehement auf eindeutige Verstöße dagegen zu reagieren, sobald diese eintreten,</p>
<p>K. in der Erwägung, dass im Rahmen dieser Ausweisungen führende Mitglieder der französischen Regierung Erklärungen abgeben, in denen ein Zusammenhang zwischen Roma, Einwanderern und Kriminalität unterstellt wird, und dass darüber hinaus vorgeschlagen wurde, dass jeder Person ausländischer Herkunft, die das Leben eines französischen Polizeibeamten bedroht, die französische Staatsbürgerschaft aberkannt wird, sowie in der Erwägung, dass in der gesamten EU ein Anstieg aus Hass begangener Verbrechen und rassistisch begründeter Gewalt gegen Roma zu verzeichnen ist,</p>
<p>L.  in der Erwägung, dass das Verwaltungsgericht in Lille ein früheres Gerichtsurteil vom 27. August 2010 gegen die Abschiebung von sieben Roma mit der Begründung bestätigt hat, dass die Behörden keinen Nachweis dafür erbracht hatten, dass diese eine „Gefahr für die öffentliche Ordnung“ seien,</p>
<p>M. in der Erwägung, dass Deutschland ungeachtet der Appelle des Kinderhilfswerks UNICEF und des Menschenrechtskommissars des Europarates an die westeuropäischen Staaten, die Abschiebung von Roma in den Kosovo zu stoppen, Vorbereitungen für die Rückführung von etwa 12 000 Roma, von denen die Hälfte – teilweise in Deutschland geborene – Kinder sind, in den Kosovo trifft, und in der Erwägung dass Schweden etwa 50 Roma wegen „Bettelei“ abgeschoben hat, obwohl Betteln in Schweden kein Straftatbestand ist, und dass Dänemark im Juli Roma im Schnellverfahren ausgewiesen hat, während andere Staaten wie Italien ähnliche Methoden anwenden oder neue restriktive Maßnahmen angekündigt haben,</p>
<p>1.  bringt seine tiefe Besorgnis über die Maßnahmen der Behörden Frankreichs und anderer Mitgliedstaaten mit dem Ziel der Rückführung von Roma und Fahrenden in ihre Herkunftsländer zum Ausdruck und fordert diese Mitgliedstaaten auf, alle kollektiven Ausweisungen von Roma sofort einzustellen; ruft die Kommission, den Rat und die Mitgliedstaaten auf, ebensolche Aufrufe an diese Mitgliedstaaten zu richten;</p>
<p>2.  betont, dass diese Maßnahmen eine Verletzung von EU-Verträgen und -Recht darstellen, weil sie einer Diskriminierung aus Gründen der Rasse und der ethnischen Zugehörigkeit gleichkommen und nicht im Einklang mit Richtlinie 2004/38/EG über die Freizügigkeit der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen innerhalb der EU stehen und weil kollektive Ausweisungen durch die Charta der Grundrechte und die Europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten verboten sind;</p>
<p>3.  weist darauf hin, dass Richtlinie 2004/38/EG die Ausweisung eines Unionsbürgers nur unter sehr klar definierten Einschränkungen ermöglicht, insbesondere wenn dieser eine Gefahr für die öffentliche Ordnung oder die öffentliche Sicherheit darstellt oder das Sozialsystem unangemessen in Anspruch nimmt, dass Ausweisungsbeschlüsse individuell bewertet und entschieden werden müssen, und zwar unter Berücksichtigung der persönlichen Umstände (Artikel 28) und der Wahrung von Verfahrensgarantien (Artikel 30) sowie der Möglichkeit, vor einem Gericht oder einer Behörde eine Aussetzung der Ausweisung zu erwirken oder Rechtsbehelf einzulegen (Artikel 31), dass die Tatsache, dass Unionsbürger die Sozialsysteme des Aufnahmestaates unangemessen in Anspruch nehmen, allein nicht ausreichend ist, um eine automatische Ausweisung zu rechtfertigen (Erwägungsgrund 16 und Artikel 14), Beschränkungen jeder Art der Freizügigkeit und des Aufenthaltsrechts aus Gründen der öffentlichen Ordnung, Sicherheit oder Gesundheit nicht zu wirtschaftlichen Zwecken erfolgen dürfen, der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu wahren ist und die Maßnahmen ausschließlich mit dem persönlichen Verhalten des Betroffenen und keinesfalls mit Generalprävention begründet werden dürfen und das persönliche Verhalten eine tatsächliche, gegenwärtige und hinreichend schwere Gefährdung darstellen muss, die ein Grundinteresse der Gesellschaft berührt (Artikel 27), dass die durch Mitgliedstaaten verhängten Sanktionen wirksam und verhältnismäßig sein müssen (Artikel 36) und den betroffenen Personen mindestens ein Monat zur Ausreise gewährt werden muss;</p>
<p>4.  stellt fest, dass die Ausweisungen spezifisch gegen die Gemeinschaft der Roma, die an sich als Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit und als Belastung der Sozialsysteme erachtet wurde, gerichtet waren und dass sie in sehr kurzer Zeit und unter Umständen, die mit einer öffentlichen Stigmatisierung und der Anwendung von Gewalt und Einschüchterung einhergingen, durchgeführt wurden, dass unter derartigen Umständen keine genaue Einzelbewertung angemessen durchgeführt werden kann, dass materiell- und verfahrensrechtliche Garantien nicht angewandt und gewährt wurden, dass gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verstoßen wurde, dass die Maßnahmen möglicherweise zu wirtschaftlichen Zwecken oder zur Generalprävention ergriffen wurden, dass in der Richtlinie keine Verfahren der geförderten oder freiwilligen Rückkehr von EU-Bürgern in ihr Herkunftsland auf der Grundlage einer wirtschaftlichen „Kompensation“ vorgesehen sind, zumal dies auch dem Geist und dem Buchstaben der Verträge widersprechen würde, da Freizügigkeit ein Grundrecht ist, das nicht genommen, gekauft oder veräußert werden kann, und da so Diskriminierung zwischen EU-Bürgern geschaffen würde, dass ferner nach Angaben der rumänischen Behörden keine der rückgeführten Personen jemals in Frankreich oder in Rumänien eine Straftat begangen hat, während französische Gerichte Ausweisungsbeschlüsse der Behörden mit der Begründung, die Roma seien eine „Gefahr für die öffentliche Sicherheit“, abgewiesen haben;</p>
<p>5.  hebt zudem hervor, dass die Abnahme von Fingerabdrücken der ausgewiesenen Roma rechtswidrig ist und gegen die EU-Charta der Grundrechte (Artikel 21 Absatz 1 und 2), die Verträge und das EU-Recht, besonders die Richtlinien 38/2004 und 43/2000, verstößt und eine Diskriminierung aus Gründen der ethnischen Zugehörigkeit oder Staatsangehörigkeit darstellt;</p>
<p>6.  begrüßt die Mitteilung der für Justiz, Grundrechte und Bürgerschaft zuständigen Vizepräsidentin der Kommission vom 25. August 2010, in der „Besorgnis“ angesichts der Ausweisung von Roma aus Frankreich ausgedrückt und die Feststellung getroffen wird, dass „niemand von Ausweisung betroffen sein sollte, nur weil er ein Angehöriger der Roma ist“, sowie alle Mitgliedstaaten aufgerufen werden, „die gemeinsam vereinbarten Regeln der EU über Freizügigkeit, Gleichbehandlung und die gemeinsame Werte der Europäischen Union als ‚Gemeinschaft der Werte und Grundrechte’ zu respektieren, und zwar insbesondere die Grundrechte einschließlich der Rechte der Angehörigen von Minderheiten“, und fordert die Kommission auf, auf der Grundlage der Verträge umgehend tätig zu werden, um sicherzustellen, dass EU-Verträge und -Recht eingehalten werden;</p>
<p>7.  begrüßt die vom Kommissionsmitglied angekündigte „vollständige Aufklärung“ der Lage in Frankreich und die Überprüfung der Übereinstimmung der ergriffenen Maßnahmen mit dem EU-Recht wie auch den Informationsaustausch zwischen der Kommission und den französischen Behörden sowie den vom Präsidenten der Kommission und den französischen Behörden vorgeschlagenen Workshop und ersucht um seine diesbezügliche Einbeziehung; verlangt, dass eine entsprechende Überwachung für alle Mitgliedstaaten gilt;</p>
<p>8.  fordert eine europäische Roma-Strategie, die „konkrete und zukunftsweisende Maßnahmen umfasst, um die soziale Integration der Roma zu verbessern“ sowie „Maßnahmen, die Unterbringung, Zugang zum Arbeitsmarkt, Bildung und Gesundheit beinhalten“, um „zur Verbesserung der Lage der Roma“ beizutragen; fordert die Kommission, den Rat, die Mitgliedstaaten und deren nationale Regierungen sowie die regionalen und lokalen Behörden – besonders die Herkunfts- und Einwanderungsstaaten unter ihnen – auf, sich ihrer gemeinsamen Verantwortung für die Roma zu stellen, zu dieser Strategie beizutragen und auf ihrer jeweiligen Zuständigkeitsebene angemessene Integrationsmaßnahmen zu ergreifen; betont, dass integrationspolitische Maßnahmen nur dann Erfolg haben können, wenn sie auf einem Eingliederungsprozess in zwei Richtungen beruhen, der die Roma und die Gesellschaft insgesamt unter gegenseitiger Anerkennung und Achtung von Rechten und Verantwortlichkeiten einbezieht;</p>
<p>9.  teilt die Ansichten der für Justiz, Grundrechte und Bürgerschaft zuständigen Vizepräsidentin der Europäischen Kommission in Bezug auf „die Rhetorik, von der in einigen Mitgliedstaaten in den letzten Wochen Gebrauch gemacht wurde“, die „offen diskriminierend und teilweise volksverhetzend“ gewesen sei, und unterstützt die Forderung, das Thema der Integration der Roma durch politische Entscheidungsträger „sorgfältig und verantwortlich” zu behandeln; lehnt Erklärungen ab, die eine Verbindung von Minderheiten und Einwanderern zur Kriminalität herstellen, da diese negative Stereotypen fortschreiben, die zur Stigmatisierung und Diskriminierung der Roma beitragen;</p>
<p>10. erinnert daran, dass die Freizügigkeit der Bürger eine Angelegenheit der EU ist und dass ein solches Thema daher auf der Grundlage des Prinzips der vertrauensvollen Zusammenarbeit innerhalb der EU-Institutionen und nicht in Sitzungen mit begrenztem Teilnehmerkreis, zu denen nur die Regierungen einiger Mitgliedstaaten eingeladen sind, besprochen werden muss; hält daher die von Frankreich einberufene Sitzung für unangemessen und vertritt die Auffassung, dass die Kommission, die belgische Ratspräsidentschaft und diejenigen Mitgliedstaaten, die eingeladen wurden, sich nicht daran hätten beteiligen sollen; verlangt, dass Angelegenheiten, die in die Zuständigkeit der EU fallen, in den von den Verträgen dafür vorgesehenen institutionellen Gremien erörtert werden; begrüßt die Aufforderung der für Justiz, Grundrechte und Bürgerschaft zuständigen Vizepräsidentin der Europäischen Kommission an die französischen Behörden, in einen Dialog mit allen EU-Mitgliedstaaten einzutreten, um „unter Verwendung der Verträge und der EU-Grundrechtecharta als Grundlage unsere gemeinsame Verantwortung für die Roma zu übernehmen“, sowie das Angebot der Kommission, zwischen den Mitgliedstaaten zu vermitteln und die erreichten Fortschritte zu überwachen und zu bewerten;</p>
<p>11. fordert die französischen Behörden auf, das französische Recht zu achten, demzufolge alle Kommunen mit mehr als 5 000 Einwohnern ausgewiesene Wohnwagenplätze für Fahrende einrichten müssen, während die französische Kommission für Chancengleichheit und Antidiskriminierung (HALDE) ermittelt hat, dass nur 25 % der Kommunen, für die diese Pflicht gilt, dies getan haben, was zu einer wachsenden Zahl von Fahrenden führte, die auf illegalen Wohnwagenplätzen leben;</p>
<p>12. erinnert die französischen Behörden an ihre Verpflichtungen nach den völkerrechtlich verankerten Menschenrechtsnormen, die Rechte aller Menschen, einschließlich Roma und Fahrende, zu gewährleisten, u. a. das Recht auf eine angemessene Unterbringung, und betont, dass für eine angemessene alternative Unterbringung gesorgt werden muss, die darüber hinaus die Sesshaftigkeit und Integration dieser Menschen fördert; fordert Frankreich nachdrücklich auf, Bestimmungen des französischen Rechts aufzuheben, die Fahrende diskriminieren, wie z.B. von ihnen zu verlangen, Reisegenehmigungen mit sich zu führen, und ihr Wahlrecht zu beschneiden;</p>
<p>13. wiederholt seine früheren Aufforderungen an die Mitgliedstaaten, Gesetze und politische Maßnahmen zu überprüfen und aufzuheben, die die Roma aufgrund von rassischer und ethnischer Zugehörigkeit mittelbar oder unmittelbar diskriminieren, sowie seine Forderungen an den Rat und die Kommission, die Anwendung der Verträge und von Richtlinien über Antidiskriminierungsmaßnahmen und Freizügigkeit, insbesondere in Bezug auf die Roma, durch die Mitgliedstaaten zu überwachen und, sollten diese nicht eingehalten werden, die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, vor allem durch die Einleitung von Vertragsverletzungsverfahren;</p>
<p>14. fordert, dass von der EU und den Mitgliedstaaten angemessene Mittel für Projekte zur Integration der Roma, zur Überwachung der Verteilung dieser Mittel an die Mitgliedstaaten, zur Verwendung der Mittel, zur ordnungsgemäßen Umsetzung von Projekten und zur Überprüfung ihrer Wirksamkeit bereitgestellt werden, und fordert die Kommission und den Rat auf, einen Bericht über dieses Thema zusammen mit geeigneten Vorschlägen zu veröffentlichen;</p>
<p>15. beauftragt seinen zuständigen Ausschuss, nach Konsultation der Agentur für Grundrechte sowie von NRO und Einrichtungen, die sich mit den Menschenrechten und Roma-Angelegenheiten befassen, das Thema weiter zu verfolgen und einen Bericht über die Lage der Roma in Europa auf der Grundlage früherer Entschließungen und Berichte des EP vorzubereiten;</p>
<p>16. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten sowie dem Europarat und den Vereinten Nationen zu übermitteln.</p>
<p>ABSTIMMUNGEN:</p>
<p>Protokoll</p>
<p>Donnerstag, 9. September 2010 &#8211; Straßburg	Endgültige Ausgabe</p>
<p>5.2. Lage der Roma in Europa (Abstimmung)</p>
<p>Entschließungsanträge B7-0492/2010, B7-0493/2010, B7-0500/2010, B7-0502/2010, B7-0503/2010 und B7-0504/2010</p>
<p>(Einfache Mehrheit erforderlich)</p>
<p>(Abstimmungsergebnis: Anlage „Ergebnisse der Abstimmungen“, Punkt 2)</p>
<p>ENTSCHLIESSUNGSANTRAG B7-0492/2010</p>
<p>Abgelehnt</p>
<p>GEMEINSAMER ENTSCHLIESSUNGSANTRAG RC-B7-0493/2010</p>
<p>(ersetzt B7-0493/2010, B7-0500/2010, B7-0503/2010 und B7-0504/2010):</p>
<p>eingereicht von den Abgeordneten:</p>
<p>Hannes Swoboda, Monika Flašíková Beňová, Kinga Göncz, Rovana Plumb, María Muñiz De Urquiza, Claude Moraes, Sylvie Guillaume, Juan Fernando López Aguilar, Tanja Fajon, Rita Borsellino und Ivailo Kalfin im Namen der S&amp;D-Fraktion</p>
<p>Renate Weber, Sophia in &#8216;t Veld, Marielle De Sarnez, Cecilia Wikström, Niccolò Rinaldi, Sonia Alfano, Ramon Tremosa i Balcells, Leonidas Donskis, Olle Schmidt, Metin Kazak, Luigi de Magistris und Nathalie Griesbeck im Namen der ALDE-Fraktion</p>
<p>Hélène Flautre und Catherine Grèze im Namen der Verts/ALE-Fraktion</p>
<p>Cornelia Ernst, Marie-Christine Vergiat, Rui Tavares, Willy Meyer, Nikolaos Chountis, Patrick Le Hyaric, Miguel Portas, Jacky Hénin, Kyriacos Triantaphyllides und Jean-Luc Mélenchon im Namen der GUE/NGL-Fraktion.</p>
<p>Angenommen (P7_TA(2010)312)</p>
<p>(Der Entschließungsantrag B7-0502/2010 ist hinfällig.)</p>
<p>Wortmeldungen</p>
<p>- Hannes Swoboda stellt einen mündlichen Änderungsantrag vor, mit dem ein neuer Absatz nach Absatz 9 eingefügt werden soll (der berücksichtigt wird);</p>
<p>- Gerard Batten zur Entfaltung von Spruchbändern im Plenarsaal.</p>
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		</item>
		<item>
		<title>GEMEINSAMER ENTSCHLIESSUNGSANTRAG B7-0617/2010  B7-0619/2010  B7-0620/2010  B7-0621/2010 RC1 &#8211; Betrifft: ACTA</title>
		<link>http://www.alexander-alvaro.de/archives/1520/gemeinsamer-entschliessungsantrag-b7-06172010-b7-06192010-b7-06202010-b7-06212010-rc1-betrifft-acta</link>
		<comments>http://www.alexander-alvaro.de/archives/1520/gemeinsamer-entschliessungsantrag-b7-06172010-b7-06192010-b7-06202010-b7-06212010-rc1-betrifft-acta#comments</comments>
		<pubDate>Sat, 08 Jan 2011 21:04:00 +0000</pubDate>
		<dc:creator>SvenGoergens</dc:creator>
				<category><![CDATA[ACTA]]></category>
		<category><![CDATA[Entschließungsanträge]]></category>

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		<description><![CDATA[GEMEINSAMER ENTSCHLIESSUNGSANTRAG 23.11.2010 PE450.447v01-00} PE450.452v01-00} PE450.454v01-00} PE450.455v01-00} RC1 B7-0617/2010} B7-0619/2010} B7-0620/2010} B7-0621/2010} RC1 eingereicht gemäß Artikel 110 Absatz 4 der Geschäftsordnung anstelle der Entschließungsanträge der Fraktionen: Verts/ALE (B7‑0617/2010) ALDE (B7‑0619/2010) S&#38;D (B7‑0620/2010) GUE/NGL (B7‑0621/2010) zum ACTA Kader Arif, Véronique De Keyser im Namen der S&#38;D-Fraktion Niccolò Rinaldi, Marietje Schaake, Alexander Alvaro, Marielle De Sarnez, Renate [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">GEMEINSAMER ENTSCHLIESSUNGSANTRAG</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">23.11.2010</p>
<p style="text-align: justify;">PE450.447v01-00}</p>
<p style="text-align: justify;">PE450.452v01-00}</p>
<p style="text-align: justify;">PE450.454v01-00}</p>
<p style="text-align: justify;">PE450.455v01-00} RC1</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">B7-0617/2010}</p>
<p style="text-align: justify;">B7-0619/2010}</p>
<p style="text-align: justify;">B7-0620/2010}</p>
<p style="text-align: justify;">B7-0621/2010} RC1</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">eingereicht gemäß Artikel 110 Absatz 4 der Geschäftsordnung</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">anstelle der Entschließungsanträge der Fraktionen:</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">Verts/ALE (B7‑0617/2010)</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">ALDE (B7‑0619/2010)</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">S&amp;D (B7‑0620/2010)</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">GUE/NGL (B7‑0621/2010)</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">zum ACTA</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">Kader Arif, Véronique De Keyser im Namen der S&amp;D-Fraktion</p>
<p style="text-align: justify;">Niccolò Rinaldi, Marietje Schaake, Alexander Alvaro, Marielle De Sarnez, Renate Weber, Metin Kazak im Namen der ALDE-Fraktion</p>
<p style="text-align: justify;">Carl Schlyter, Eva Lichtenberger, Sandrine Bélier im Namen der Verts/ALE-Fraktion</p>
<p style="text-align: justify;">Helmut Scholz, Rui Tavares, Miloslav Ransdorf, Marisa Matias im Namen der GUE/NGL-Fraktion</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">Entschließung des Europäischen Parlaments zum ACTA</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">Das Europäische Parlament,</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">–   gestützt auf die Artikel 207 und 218 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">–   unter Hinweis auf die Charta der Grundrechte der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 8,</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">–   unter Hinweis auf die Strategie für eine wirksame Umsetzung der Charta der Grundrechte durch die Europäische Union,</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">–   unter Hinweis auf den Abschluss der letzten Runde der Verhandlungen über ein Übereinkommen zur Bekämpfung von Produkt- und Markenpiraterie (ACTA) am 2. Oktober 2010,</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">–   unter Hinweis auf die Veröffentlichung des endgültigen Textes des ACTA am 15. November 2010,</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 18. Dezember 2008 zu den Auswirkungen von Produktfälschung auf den internationalen Handel (2008/2133(INI))(1),</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 10. März 2010 zur Transparenz und zum Stand der Verhandlungen über das ACTA(2),</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">–   unter Hinweis auf seine schriftliche Erklärung 0012/2010 zu dem intransparenten Prozess des Übereinkommens zur Bekämpfung von Produkt- und Markenpiraterie (ACTA),</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">–   unter Hinweis auf die Plenardebatten vom 8. September und 20. Oktober 2010 über das ACTA,</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">–   unter Hinweis auf seinen Beschluss vom 20. Oktober 2010 zur Revision der Rahmenvereinbarung über die Beziehungen zwischen dem Europäischen Parlament und der Kommission,</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">–   unter Hinweis auf die interinstitutionelle Vereinbarung zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über „Bessere Rechtsetzung“ (2003/C 321/01),</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">–   unter Hinweis auf die Entscheidung des Europäischen Bürgerbeauftragten zu der Beschwerde 90/2009/(JD)OV über den Zugang zu Dokumenten, die das ACTA betreffen,</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">–   unter Hinweis auf die Stellungnahmen des Europäischen Datenschutzbeauftragten zu den laufenden Verhandlungen der Europäischen Union über ein Übereinkommen zur Bekämpfung von Produkt- und Markenpiraterie sowie auf das Schreiben der Arbeitsgruppe Datenschutz an die Kommission,</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">–   unter Hinweis auf die Richtlinie 2000/31/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2000 über bestimmte rechtliche Aspekte der Dienste der Informationsgesellschaft, insbesondere des elektronischen Geschäftsverkehrs, im Binnenmarkt („Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr“)(3),</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">–   unter Hinweis auf die Richtlinie 2002/58/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Juli 2002 über die Verarbeitung personenbezogener Daten und den Schutz der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation(4), zuletzt geändert durch die Richtlinie 2009/136/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2009(5),</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">–   unter Hinweis auf das Übereinkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums (TRIPS) der Welthandelsorganisation (WTO),</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">–   unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates zur Politikkohärenz im Interesse der Entwicklung,</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">–   unter Hinweis auf die WTO-Streitsache DS409 betreffend die Europäische Union und einen Mitgliedstaat im Zusammenhang mit der Beschlagnahme von Generika im Transit,</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">–   unter Hinweis auf die WTO-Pressemitteilung zur Sitzung des TRIPS-Rates vom 8./9. Juni 2010,</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">–   gestützt auf Artikel 110 Absatz 4 seiner Geschäftsordnung,</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">Vertrag von Lissabon</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">A.  in der Erwägung, dass der Bereich gemeinsame Handelspolitik unter die ausschließliche Zuständigkeit der EU fällt, sowie in der Erwägung, dass das Europäische Parlament gemäß dem nunmehr geltenden Vertrag von Lissabon dem Text des ACTA zustimmen muss, bevor es in der EU in Kraft tritt,</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">Allgemeines</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">B.   in der Erwägung, dass die weltweite Bekämpfung der Produkt- und Markenpiraterie ein zentraler Bestandteil der Politikstrategie der EU ist, um gleiche Wettbewerbsbedingungen für die Hersteller aus der EU und Arbeitsplätze für EU-Bürger zu sichern,</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">C.  in der Erwägung, dass die elfte und damit letzte Runde der Verhandlungen über das ACTA am 2. Oktober 2010 in Tokyo (Japan) abgeschlossen wurde und dass vom 30. November bis zum 3. Dezember (oder, falls nötig, bis zum 4. Dezember) in Sydney ein technisches Treffen zur Fertigstellung der juristischen Feinarbeit stattfinden wird,</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">D.  in der Erwägung, dass das ACTA im Zusammenhang mit wichtigen Anliegen steht, wie etwa der Achtung der Grundrechte, der Privatsphäre und des Datenschutzes, der Achtung der wichtigen Rolle des freien Internets und der Wahrung der Neutralität der Diensteanbieter und des Zugangs zu Arzneimitteln,</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">E.   in der Erwägung, dass das ACTA gegenüber dem Europäischen Parlament von der Kommission als Instrument dargestellt wird, mit dem die Wirksamkeit dieser Standards zugunsten der Ausfuhren der EU und zum Schutz der Rechteinhaber auf dem Weltmarkt verbessert wird, weil die Rechteinhaber gegenwärtig mit systematischen und umfangreichen Verletzungen ihrer Urheberrechte, Marken, Patente, Muster und geografischen Angaben konfrontiert sind,</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">F.   in der Erwägung, dass elf Länder (wobei die EU als ein Land gezählt wurde), darunter nur zwei Entwicklungsländer (Marokko und Mexiko), an den Verhandlungen teilgenommen haben,</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">G.  in der Erwägung, dass die Verhandlungsparteien beabsichtigen, das ACTA auf alle beitrittswilligen Parteien, einschließlich der Entwicklungs- und Schwellenländer, auszudehnen,</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">H.  in der Erwägung, dass die ACTA-Verhandlungsführer den konsolidierten Text am 6. Oktober 2010 veröffentlicht haben und anschließend die Kommission das Parlament kurz darüber informiert hat und dass die Kommission den endgültigen Text des ACTA am 15. November 2010 der Öffentlichkeit zugänglich gemacht hat,</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">I.    in der Erwägung, dass sich nach nachdrücklichen Aufforderungen des Parlaments die Transparenz bei den Verhandlungen verbessert hat,</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">J.    in der Erwägung, dass die Rechtsgrundlage des ACTA klargestellt werden sollte,</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">K.  in der Erwägung, dass die Kommission zur Begründung, dass über das ACTA als Handelsabkommen und nicht als Vollstreckungsabkommen verhandelt wird, auf die Entscheidung des Bürgerbeauftragten verwiesen hat, dass der Bürgerbeauftragte erklärt hat, dass der Abschluss des ACTA in der Tat dazu führen könnte, dass die EU Vorschläge für neue Rechtsvorschriften ausarbeiten bzw. für deren Durchsetzung sorgen muss, und dass das ACTA in diesem Fall der einzige bzw. der wichtigste Grund für die Untermauerung dieser Rechtsvorschriften wäre und die Bürger ein eindeutiges Interesse daran hätten, über das ACTA informiert zu werden,</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">L.   in der Erwägung, dass die Kommission als Hüterin der Verträge verpflichtet ist, den gemeinschaftlichen Besitzstand zu wahren, und dass dies im Klartext bedeutet, dass er nicht geändert werden kann, wenn internationale Übereinkommen ausgehandelt werden, die Auswirkungen auf die Rechtsvorschriften in der EU haben,</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">M.  in der Erwägung, dass die Kommission in Plenardebatten wiederholt erklärt hat, dass im ACTA lediglich Durchsetzungsmaßnahmen behandelt werden und es keine Bestimmungen enthält, mit denen die materiellen Rechtsvorschriften im Bereich der Rechte des geistigen Eigentums in der EU geändert werden,</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">N.  in der Erwägung, dass die Richtlinie 2001/29/EG einen Rechtsrahmen für das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte sowie eine Regelung zu ihrem Schutz bietet und dass Artikel 5 dieser Richtlinie eine erschöpfende Auflistung von Ausnahmen und Beschränkungen enthält, durch die die Mitgliedstaaten daran gehindert werden, neue Ausnahmen und Beschränkungen einzuführen, sowie in der Erwägung, dass der Schutz der Rechteinhaber durch das ACTA weiter ausgedehnt werden soll, indem weitergehende Befugnisse zur Durchsetzung des Urheberrechts vorgesehen sind, die Möglichkeit, den Anwendungsbereich der bestehenden Ausnahmen und Beschränkungen auszuweiten, allerdings nicht behandelt wird, und dass der Ermessensspielraum nationaler Gerichte, bestehende Ausnahmen flexibel auszulegen, durch das Übereinkommen eingeschränkt werden kann, sowie in der Erwägung, dass der technologische Fortschritt eine Vielzahl und große Vielfalt an Verfahren für die Schaffung, Herstellung und Verwertung kreativer Werke hervorgebracht hat und dass ein angemessener Ausgleich der Interessen von Rechteinhabern und Nutzern neue Strategien für eine Liberalisierung des Zugangs zu diesen Werken durch digitale Technologien erfordert, und in der Erwägung, dass die Kommission einen Legislativvorschlag zu verwaisten Werken vorbereitet, um die Digitalisierung und Verbreitung von kreativen Werken in Europa zu erleichtern,</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">O.  in der Erwägung, dass die Vertragsparteien des ACTA fest zugesagt haben, die Verpflichtungen nach Artikel 7 des TRIPS-Übereinkommens einzuhalten und zur Förderung technologischer Innovationen beizutragen, und in der Erwägung, dass die wesentlichen politischen Maßnahmen der EU im Zusammenhang mit der Interoperabilität auf den Bestimmungen des gemeinschaftlichen Besitzstands beruhen, die in einigen Fällen sogenannte Nachkonstruktionen gestatten,</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">Patente</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">P.   in der Erwägung, dass das Kommissionsmitglied für Handel das Parlament am 20. Oktober 2010 im Plenum aufgefordert hat, zu der offenen Frage Stellung zu nehmen, ob Patente in den Abschnitt über die zivilrechtliche Durchsetzung aufgenommen werden sollen, und dass die ACTA-Verhandlungsführer erklärt haben, dass das ACTA den grenzüberschreitenden Verkehr rechtmäßig hergestellter Generika nicht behindern wird, sowie in der Erwägung, dass das Parlament in seiner Entschließung und seiner schriftlichen Erklärung festgestellt hat, dass alle Maßnahmen zur Stärkung der Befugnisse für eine grenzübergreifende Inspektion und Beschlagnahme von Waren den allgemeinen Zugang zu rechtmäßig hergestellten, erschwinglichen und sicheren Arzneimitteln nicht beeinträchtigen sollte, und dass die Verordnung Nr. 1383/2003 des Rates, deren Bestimmungen derzeit in einer WTO-Streitsache diskutiert werden, Grenzkontrollmaßnahmen für Transitgüter vorsieht, und in der Erwägung, dass einige Akteure wie Pharmaunternehmen, Hersteller von Generika und weltweit im Gesundheitsbereich engagierte Personen vor der Einbeziehung von Patenten in das ACTA sowie den möglichen schädlichen Auswirkungen auf technologische Innovationen, den Zugang zu Arzneimitteln und den Generikawettbewerb warnen,</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">Q.  in der Erwägung, dass es keine EU-Rechtsvorschriften über Patente gibt,</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">R.   in der Erwägung, dass Patente aus dem Anwendungsbereich zivilrechtlicher Durchsetzungsmaßnahmen des ACTA herausgenommen werden können und dass durch die Aufnahme von Patenten in den entsprechenden Abschnitt der Zugang zu rechtmäßig hergestellten, erschwinglichen Arzneimitteln erschwert werden könnte,</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">Zugang zu Arzneimitteln</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">S.   in der Erwägung, dass einige wichtige Handelspartner, die gegenwärtig nicht Vertragsparteien des ACTA sind, im WTO/TRIPS-Rat erklärt haben, dass das ACTA möglicherweise im Widerspruch zu dem TRIPS-Übereinkommen und anderen WTO-Übereinkommen steht, eine Gefahr für das WTO-Recht und die WTO-Verfahren darstellt, weil es außerhalb des WTO-Rechtsrahmens angesiedelt ist, das ausgewogene Verhältnis der Rechte, Verpflichtungen und Flexibilitätsbestimmungen untergräbt, die in den verschiedenen WTO-Übereinkommen sorgsam ausgehandelt wurden, zu Handelsverzerrungen oder Handelshemmnissen führt und die Flexibilitätsbestimmungen aushöhlt, die in das TRIPS-Übereinkommen und in die Erklärung von Doha zum TRIPS-Übereinkommen und zur öffentlichen Gesundheit von 2001 aufgenommen wurden, wie etwa in Bezug auf die öffentliche Gesundheit und den Handel mit Generika,</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">Grundrechte</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">T.   in der Erwägung, dass die Kommission in ihrer Mitteilung vom 19. Oktober 2010 erklärt hat, die Tätigkeit der Union dürfe keinerlei Angriffspunkte in Bezug auf die Grundrechte bieten, und die Union müsse dazu mit gutem Beispiel vorangehen, wohingegen sie am 20. Oktober 2010 im Plenum erklärt hat, das ACTA sei noch nicht paraphiert und es sei ihr Vorrecht als Verhandlungsführerin, den Zeitpunkt zu bestimmen, zu dem die Verhandlungen aus technischer Sicht abgeschlossen seien und das Übereinkommen paraphiert werden könne,</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">U.  in der Erwägung, dass alle Vereinbarungen, die die Europäische Union über das ACTA erzielt, mit den rechtlichen Verpflichtungen der EU in Bezug auf die Achtung der Privatsphäre und die Datenschutzvorschriften im Einklang stehen müssen, wie sie in den Richtlinien 95/46/EG und 2002/58/EG (zuletzt geändert durch die Richtlinie 2009/136/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2009), in den Richtlinien 2009/136/EG und 2009/140/EG über elektronische Kommunikationsnetze und -dienste sowie in der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und des Gerichtshofs der Europäischen Union niedergelegt sind,</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">V.  in der Erwägung, dass die Kommission durch die interinstitutionelle Vereinbarung von 2010 gebunden ist und daher keine Selbst- und Koregulierungsmechanismen unterstützen darf, wenn es um Grundrechte wie die freie Meinungsäußerung geht,</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">W. in der Erwägung, dass die Kommission am 19. Oktober 2010 eine Mitteilung über Folgenabschätzung veröffentlicht hat,</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">X.  in der Erwägung, dass die Bestimmungen des ACTA nicht so interpretiert werden dürfen, dass damit ein Präzedenzfall geschaffen wird bzw. gegenwärtig oder in Zukunft vom gemeinschaftlichen Besitzstand abgewichen oder der gemeinschaftliche Besitzstand geändert werden darf, was zu einer Schwächung in Bezug auf den Schutz der Grundrechte in den EU-Rechtsvorschriften führen könnte, und dass die Kommission und der Rat diesen Grundsatz ausdrücklich bekräftigen sollten,</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">Geografische Angaben</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">Y.  in der Erwägung, dass die Kommission wiederholt bekräftigt hat, wie wichtig die Durchsetzung des Schutzes geografischer Angaben ist, und dass die Vertragsparteien übereingekommen sind, dass im ACTA eine Grundlage für die Durchsetzung geografischer Angaben geschaffen wird,</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">Gewerbliches Ausmaß</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">Z.   in der Erwägung, dass die Definition des Begriffs „gewerbliches Ausmaß“ in Artikel 2.14 Absatz 1 des ACTA sinngemäß besagt, dass für die Zwecke des betreffenden Abschnitts als Handlungen gewerblichen Ausmaßes mindestens solche Handlungen anzusehen sind, die als gewerbliche Tätigkeit zur Erlangung eines direkten wirtschaftlichen oder gewerblichen Vorteils unternommen werden,</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">AA. in der Erwägung, dass Fußnote 9 zum ACTA sinngemäß besagt, dass jede Vertragspartei die vorsätzliche und in gewerblichem Ausmaß vorgenommene Einfuhr oder Ausfuhr von nachgeahmten Markenwaren oder unerlaubt hergestellten, urheberrechtlich geschützten Waren als rechtswidrige Handlungen erachtet, die gemäß dem betreffenden Artikel strafrechtlich verfolgt werden, und dass eine Vertragspartei ihren Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Ausfuhr und Einfuhr von unerlaubt hergestellten, urheberrechtlich geschützten Waren oder nachgeahmten Markenwaren nachkommen kann, indem sie den Vertrieb, den Verkauf oder das Anbieten von nachgeahmten Markenwaren oder unerlaubt hergestellten, urheberrechtlich geschützten Waren in gewerblichem Ausmaß als rechtswidrige Handlungen strafrechtlich verfolgt,</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">Strafrechtliche Belangung und strafrechtliche Sanktionen</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">BB. in der Erwägung, dass derjenige Teil des ACTA, in dem es um die strafrechtliche Belangung geht, Bestimmungen zum Strafprozessrecht, zur strafrechtlichen Haftung, zu strafbaren Handlungen, zur strafrechtlichen Belangung und zu strafrechtlichen Sanktionen enthält und dass der Ratsvorsitz die ACTA-Bestimmungen über die strafrechtliche Belangung für die Mitgliedstaaten ausgehandelt hat,</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">Rechte des geistigen Eigentums im digitalen Umfeld</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">CC. in der Erwägung, dass Internetdienstanbieter nicht für die im Rahmen ihrer Dienste übertragenen oder bereitgestellten Daten haftbar gemacht werden können, wenn die Daten dazu im Vorfeld kontrolliert oder gefiltert werden müssten, und dass in der Stellungnahme des Europäischen Datenschutzbeauftragten zum ACTA davor gewarnt wird, dass Internetdienstanbieter Klauseln in die Verträge mit ihren Kunden aufnehmen könnten, die eine Überwachung ihrer Daten und eine Einstellung ihrer Abonnements ermöglichen,</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">DD. in der Erwägung, dass in Artikel 1.2 des Übereinkommens geregelt ist, dass es jeder Vertragspartei freisteht, innerhalb ihres eigenen Rechtssystems und im Rahmen ihrer Rechtspraxis die geeignete Methode zur Umsetzung der Bestimmungen dieses Übereinkommens festzulegen,</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">EE. in der Erwägung, dass die nationalen Justizbehörden mit Verletzungen der Rechte des geistigen Eigentums im digitalen Umfeld zu befassen sind,</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">ACTA-Ausschuss</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">FF. in der Erwägung, dass der ACTA-Ausschuss im Rahmen der institutionellen Regelungen für das ACTA unter anderem Befugnisse erhält, die die Umsetzung und Anwendung des Übereinkommens, die Änderung des Übereinkommens, die Beteiligung nichtstaatlicher Akteure sowie Beschlüsse zu seiner Geschäftsordnung und seinen Verfahren betreffen, und in der Erwägung, dass die Union nach Artikel 21 EUV gehalten ist, die Demokratie zu fördern,</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">Vertrag von Lissabon</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">1.   stellt fest, dass durch den Vertrag von Lissabon die Befugnisse des Europäischen Parlaments im Bereich gemeinsame Handelspolitik erheblich ausgeweitet wurden und dass es insbesondere allen von der EU abgeschlossenen Handelsabkommen seine Zustimmung geben muss;</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">Allgemeines</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">2.   weist erneut darauf hin, dass die Bekämpfung von Produkt- und Markenpiraterie eine Priorität seiner internen und externen internationalen politischen Strategie ist und dass die internationale Zusammenarbeit entscheidend dazu beiträgt, dieses Ziel zu erreichen;</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">3.   bedauert, dass die allgemeinen Auswirkungen dieses Übereinkommens gewiss begrenzt sind, zumal die Länder, die die Hauptquelle für Produkt- und Markenpiraterie sind, und die meisten Entwicklungsländer nicht Vertragsparteien des Übereinkommens sind;</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">4.   nimmt zur Kenntnis, dass die elfte Runde der Verhandlungen über das ACTA abgeschlossen ist und der konsolidierte Text am 2. Oktober 2010 im Anschluss an die Verhandlungsrunde in Tokyo und die Endfassung des Textes am 15. November 2010 veröffentlicht wurde;</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">5.   bedauert, dass nicht alle Verhandlungstexte, die zwischen dem 10. März 2010 und der Veröffentlichung der Endfassung am 15. November 2010 erörtert wurden, öffentlich zugänglich gemacht wurden;</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">6.   bedauert, dass die Verhandlungen nicht im Rahmen der bestehenden multilateralen Foren (z. B. in der WTO und der WIPO) geführt wurden und das Übereinkommen nicht in diesem Rahmen geschlossen wurde, was der Grund dafür ist, dass der Kreis der Mitglieder gegenwärtig eng begrenzt ist und die meisten Entwicklungsländer ausgeschlossen sind;</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">7.   stellt fest, dass die Mitgliedschaft im ACTA nicht nur bestimmten Ländern vorbehalten ist und dass auch Entwicklungs- und Schwellenländer dem Übereinkommen beitreten können; fordert deshalb die Kommission auf, davon abzusehen, dieses Übereinkommen den Entwicklungsländern aufzuzwingen, und die anderen Vertragsparteien des ACTA um ihre Zustimmung zu ersuchen, dass die Verfahren und Bedingungen für einen Beitritt zum ACTA angemessen flexibel sein sollten und dass dabei dem Entwicklungsniveau der beitrittswilligen Länder im Einklang mit den Schlussfolgerungen des Rates zur Politikkohärenz im Interesse der Entwicklung Rechnung getragen wird;</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">8.   fordert die Kommission und den Rat auf, die Rechtsgrundlage des ACTA klarzustellen; fordert die Kommission auf, die Zuständigkeitsverteilung zwischen sich und dem Rat im Hinblick auf den Abschnitt des ACTA über die strafrechtliche Belangung zu klären, und zwar auch in Bezug auf dessen Paraphierung; besteht darauf, dass dem Parlament vor der Paraphierung des Übereinkommens nachgewiesen wird, dass die Rechtsgrundlage für die Aushandlung des ACTA in vollem Einklang mit dem Vertrag von Lissabon steht;</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">9.   begrüßt die wiederholten Erklärungen der Kommission, dass die Umsetzung der ACTA-Bestimmungen – insbesondere zu den Verfahren der Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums im digitalen Umfeld – vollständig mit dem gemeinschaftlichen Besitzstand im Einklang steht und dass mit diesem Übereinkommen weder Personendurchsuchungen noch das sogenannte Three-Strikes-Verfahren eingeführt werden; ist der Ansicht, dass kein Unterzeichner des ACTA und insbesondere nicht die EU im Zuge des Übereinkommens verpflichtet werden darf, das Three-Strikes-Verfahren oder ähnliche Verfahren einzuführen;</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">10. fordert die Kommission eindringlich zu der Zusage auf, ihm rechtzeitig vor der Paraphierung des Übereinkommens schriftliche Nachweise darüber vorzulegen, dass durch das ACTA die Harmonisierung der Ausnahmen und Beschränkungen des Urheberrechts und verwandter Schutzrechte nicht eingeschränkt wird, dass die Möglichkeit einer künftigen Ausweitung der Ausnahmen und Beschränkungen über die in der Richtlinie 2001/29/EG aufgelisteten Ausnahmen und Beschränkungen hinaus nicht eingeschränkt wird, dass angesichts der technologischen Fortschritte durch die Berufung auf Ausnahmen keine zukünftigen politischen Optionen und gerichtlichen Maßnahmen für eine Ausdehnung auf kreative Werke ausgeschlossen werden, und dass die Prüfung legislativer Optionen für verwaiste Werke nicht eingeschränkt wird bzw. die Mitgliedstaaten nicht daran gehindert werden, Rechtsvorschriften für eine Ausweitung des Zugangs zu verwaisten urheberrechtlich geschützten Werken zu erlassen, mit denen die Rechtsbehelfe bei der Verletzung solcher Urheberrechte beschränkt werden;</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">11. fordert die Kommission auf, zu bestätigen, dass das ACTA weder jetzt noch in Zukunft Auswirkungen auf den gemeinschaftlichen Besitzstand der EU in Bezug auf die Grundrechte und den Datenschutz, die derzeitigen Bemühungen der EU um eine Harmonisierung der Maßnahmen zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums und die Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr haben wird;</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">12. fordert die Kommission ausdrücklich auf, rechtzeitig vor dem Beginn des Zustimmungsverfahrens im Parlament zu bekräftigen, dass die einschlägigen Bestimmungen des gemeinschaftlichen Besitzstands wie etwa die der Richtlinie 91/250/EWG („Software-Richtlinie“) und der Richtlinie 2001/29/EG („Richtlinie über die Informationsgesellschaft“) und die Maßnahmen der Mitgliedstaaten zu deren Durchführung, die in einigen Fällen sogenannte Nachkonstruktionen von Computerprogrammen und die Umgehung technischer Schutzmaßnahmen zur Gewährleistung der Interoperabilität gestatten, wodurch Wettbewerb und Innovationen gefördert werden, von den Bestimmungen des ACTA unberührt bleiben;</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">Patente</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">13. stellt fest, dass Patente aus dem Abschnitt des ACTA über die zivilrechtliche Durchsetzung ausgeklammert werden können, betont allerdings, dass nur durch eine ausdrückliche und vollständige Ausklammerung gewährleistet werden kann, dass der Zugang zu rechtmäßig hergestellten und erschwinglichen lebensrettenden Arzneimitteln durch das ACTA nicht erschwert wird;</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">14. stellt fest, dass der erhebliche Anstieg der Anzahl der geltend gemachten Schadenersatzansprüche und der Rückgriffe auf andere Rechtsbehelfe bei möglichen Verletzungen der Rechte des geistigen Eigentums abschreckend auf die Hersteller bzw. an der Herstellung, dem Verkauf oder dem Vertrieb von erschwinglichen Generika beteiligte Dritte wirken könnte, insbesondere wenn diese Bestimmungen auf Transitgüter angewendet werden; äußert sich besorgt darüber, dass die Anwendung der ACTA-Bestimmungen über die zivilrechtliche Durchsetzung auf Patente dem öffentlichen Interesse zuwiderlaufen und das Investitionsrisiko erhöhen, die Unsicherheit auf den Märkten vergrößern und technologische Innovationen gefährden könnte, insbesondere in Bereichen, in denen Verstöße schwer festzustellen sind, oder wenn Patente auf lebende Organismen, Erzeugnisse der indigenen Bevölkerungen und traditionelle Arzneimittel durchgesetzt werden; fordert die Kommission auf, sich vor der Paraphierung des Übereinkommens mit den in dieser Entschließung aufgelisteten weitreichenden Bedenken hinsichtlich der möglichen Anwendung zivilrechtlicher Bestimmungen auf Patente zu befassen und dem Parlament anschließend darüber Bericht zu erstatten;</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">Zugang zu Arzneimitteln</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">15. nimmt zur Kenntnis, dass in der Präambel des ACTA festgestellt wird, dass mit dem ACTA beabsichtigt wird, in Ergänzung des TRIPS-Übereinkommens wirkungsvolle und angemessene Mittel zur Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums bereitzustellen und dabei den Unterschieden in den jeweiligen Rechtsordnungen und der jeweiligen Rechtspraxis der Vertragsparteien des ACTA Rechnung zu tragen; stellt fest, dass die Grundsätze, die in der Erklärung von Doha zum TRIPS-Übereinkommen und zur öffentlichen Gesundheit, die von der WTO am 14. November 2001 auf der Vierten Ministerkonferenz der WTO in Doha (Katar) angenommen wurde, die Elemente bilden, auf denen der Text des ACTA beruht, und ist deshalb der Auffassung, dass Durchsetzungsmaßnahmen in Bezug auf das ACTA stets mit diesen Grundsätzen übereinstimmen sollten;</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">16. begrüßt die Verbesserungen gegenüber dem Entwurf des ACTA, die mehr Bestimmungen für den Schutz der Privatsphäre und der öffentlichen Gesundheit vorsehen und einige der Schutzklauseln des TRIPS-Übereinkommens einbeziehen; fordert die Kommission auf, zu prüfen, ob die im ACTA enthaltenen Schutzbestimmungen in gleicher Weise wie die Umsetzungsbestimmungen durchsetzbar sind; fordert die Kommission auf, Nachweise darüber vorzulegen, dass die Mitgliedstaaten durch das ACTA nicht daran gehindert werden, Rechtsvorschriften einzuführen, mit denen Rechtsbehelfe bei Verstößen eingeschränkt werden, einschließlich der Ausweitung des Zugangs zu verwaisten urheberrechtlich geschützten Werken oder der Nutzung der Flexibilitätsbestimmungen des TRIPS-Übereinkommens, um die Verfügbarkeit der vollen Bandbreite politischer Optionen für die Zukunft zu gewährleisten; fordert die Kommission auf, eine Bewertung darüber vorzunehmen, ob das ACTA de facto ein verbindliches Übereinkommen ist und ob Artikel 1.2 die allgemeine Flexibilität hinsichtlich aller Elemente regelt, die möglicherweise einen Widerspruch zwischen dem ACTA und innerstaatlichem Recht bedeuten; fordert die Kommission auf, die Mechanismen darzulegen, mit denen den Vertragsparteien Flexibilität bei der Festlegung von im Hinblick auf die Verpflichtungen des Übereinkommens zulässigen Ausnahmen eingeräumt wird, die mit den Zielen und Grundsätzen des TRIPS-Übereinkommens und der Erklärung von Doha zum TRIPS-Übereinkommen und zur öffentlichen Gesundheit von 2001 im Einklang stehen;</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">Grundrechte</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">17. betont, dass das Recht auf Privatsphäre und der Datenschutz zentrale Werte der Europäischen Union verkörpern, die in Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention und in den Artikeln 7 und 8 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verankert und gemäß Artikel 16 AEUV in allen Politikbereichen und bei allen Vorschriften der EU zu wahren sind;</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">18. fordert die Kommission auf, dem Parlament vor der Paraphierung des Übereinkommens eine rechtliche Analyse der Bedeutung, Rechtmäßigkeit und Durchsetzbarkeit der durch das ACTA erhofften politischen Maßnahmen hinsichtlich der gemäß Artikel 2.18 Absatz 3 vorgesehenen Zusammenarbeit von Dienstleistungserbringern und Rechteinhabern vorzulegen und darin insbesondere darauf einzugehen, inwiefern die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger, einschließlich des Rechts auf Privatsphäre, des Rechts auf freie Meinungsäußerung und des Rechts auf ein ordentliches Gerichtsverfahren, durch die gemeinsamen Anstrengungen der Wirtschaft nicht eingeschränkt werden;</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">19. fordert die Kommission nochmals auf, rechtzeitig vor der Paraphierung des Übereinkommens eine Abschätzung der Folgen der Umsetzung des ACTA für die Grundrechte und den Datenschutz, für die derzeitigen Bemühungen der EU um die Harmonisierung der Maßnahmen zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums und für die Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr vorzunehmen;</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">20. stellt fest, dass die Kommission es rechtzeitig über die Ergebnisse dieser Folgenabschätzung zu informieren hat;</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">21. äußert sich besorgt über den Inhalt des Artikels 2.X in Abschnitt 3, der sich auf die Tatsache bezieht, dass das persönliche Gepäck von Reisenden auch dann unter das Übereinkommen fällt, wenn die beförderten Waren keinen gewerblichen Zwecken dienen, es sei denn, die Vertragsparteien beschließen diesbezüglich eine Ausklammerung; vertritt die Auffassung, dass dieser Artikel einen Anreiz für die Vertragsparteien darstellt, strengere Vorschriften in Bezug auf die Kontrollen des persönlichen Gepäcks von Reisenden an den Grenzen einzuführen, wo doch die Kommission sich auf internationaler Ebene für einen besseren Schutz der Grundrechte der Menschen, insbesondere für den Schutz der Privatsphäre, hätte einsetzen müssen;</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">22. besteht darauf, dass die Kommission rasch im Einklang mit ihrer Mitteilung vom 19. Oktober 2010 über die Abschätzung der Folgen für die Grundrechte handelt;</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">Geografische Angaben</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">23. fordert die Kommission auf, sich aktiv dafür einzusetzen, dass wirksame Durchsetzungsmaßnahmen im Hinblick auf geografische Angaben tatsächlich in das ACTA aufgenommen werden; betont die Bedeutung des Schutzes geografischer Angaben für europäische Unternehmen und die Beschäftigung in der EU; bedauert, dass in Artikel 1.X des Übereinkommens die Produkt- und Markenpiraterie in Bezug auf geografische Angaben nicht definiert ist, da dieses Versäumnis für Verwirrung sorgen oder zumindest die Arbeit der Verwaltungs- und Justizbehörden bei der Auslegung und Umsetzung des ACTA verkomplizieren könnte;</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">24. stimmt dem Standpunkt der Kommission, in Bezug auf den Schutz geografischer Angaben seien erhebliche Verbesserungen erreicht worden, nicht zu; ist der Ansicht, dass die Fortschritte auf diesem Gebiet nicht zufriedenstellend sind, weil geografische Angaben nach wie vor in allen Ländern, die sie in ihren innerstaatlichen Rechtsvorschriften nicht anerkennen, nicht geschützt sind;</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">Gewerbliches Ausmaß</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">25. äußert sich besorgt darüber, dass die Definition des gewerblichen Ausmaßes im ACTA (Artikel 2.14 Absatz 1) über die Definition hinausgeht, die es am 25. April 2007 in seiner Abstimmung über den geänderten Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über strafrechtliche Maßnahmen zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums (2005/0127(COD)) angenommen hat;</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">26. nimmt zur Kenntnis, dass der Ratsvorsitz die ACTA-Bestimmungen über die strafrechtliche Belangung für die Mitgliedstaaten ausgehandelt hat; fordert die Kommission und den Rat auf, dem Parlament eine genaue Auslegung des in Artikel 2.14 Absatz 1 des Übereinkommens genannten Begriffs „gewerbliches Ausmaß” vorzulegen; fordert die Kommission und den Rat auf, zu bekräftigen, dass Artikel 2.14 Absatz 1 keine Änderungen des gemeinschaftlichen Besitzstands erfordert, insbesondere hinsichtlich der Abstimmung des Europäischen Parlaments über den geänderten Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über strafrechtliche Maßnahmen zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums (2005/0127 (COD)); fordert den Rat und die Kommission auf, vor der Paraphierung des Übereinkommens eine rechtliche Bewertung darüber vorzulegen, ob die Definition des Begriffs „gewerbliches Ausmaß“ im ACTA mit der WTO-Entscheidung zu China in Einklang steht, voll und ganz mit den in der EU geltenden Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit und der Subsidiarität zu vereinbaren ist, und ob dadurch nicht die Möglichkeit der Mitgliedstaaten eingeschränkt wird, sich auf nationale Ausnahmen hinsichtlich strafrechtlicher Maßnahmen zu berufen;</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">27. ist der Ansicht, dass die Vertragsparteien nicht verpflichtet sein sollten, Aufzeichnungen mit Camcordern unter Strafe zu stellen, und begrüßt deshalb die Tatsache, dass die Vertragsparteien, nachdem die EU darauf bestanden hat, übereingekommen sind, dass die strafrechtliche Verfolgung von Aufzeichnungen mit Camcordern lediglich fakultativ behandelt wird (Artikel 2.14 Absatz 3 und Artikel 2.15);</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">Strafrechtliche Belangung und strafrechtliche Sanktionen</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">28. äußert sich besorgt darüber, dass die Justizbehörden gemäß dem ACTA gegen eine Vertragspartei oder einen Dritten vorgehen dürfen (z. B. „Verfügung“ in Artikel 2.X); weist darauf hin, dass diese Verfügungsbefugnis den Bestimmungen der Richtlinie über die Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums zuwiderläuft, derzufolge Verfügungen nur zulässig sind, „um eine drohende Verletzung eines Rechts des geistigen Eigentums zu verhindern“; weist darüber hinaus darauf hin, dass gemäß dieser Richtlinie etwaige Verfügungsmaßnahmen gegen Dritte nur zulässig sind, wenn sie an der Verletzung beteiligt waren;</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">29. fordert den Europäischen Datenschutzbeauftragten auf, eine Stellungnahme zum aktuellen Wortlaut des ACTA abzugeben;</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">Rechte des geistigen Eigentums im digitalen Umfeld</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">30. bedauert, dass die Vertragsparteien in Artikel 2.18 Absatz 3 ausdrücklich aufgefordert werden (d. h. „bemühen sich“), mit der Wirtschaft zusammenzuarbeiten, um Verletzungen wirksam entgegenzutreten; erinnert die Kommission daran, dass sie in der interinstitutionellen Vereinbarung von 2003 zugesagt hat, sicherzustellen, „dass die Anwendung von Koregulierungs- oder Selbstregulierungsmechanismen stets dem Gemeinschaftsrecht entspricht“ (…) und dass diese Mechanismen „nicht anwendbar [sind], wenn es um Grundrechte […] geht“; fordert die Kommission auf, zu prüfen, ob sich durch das ACTA das im EU-Recht derzeit herrschende Gleichgewicht zwischen den rechtlichen Verpflichtungen der Internetdienstanbieter zum Schutz der personenbezogenen Daten der Endverbraucher und zur Offenlegung solcher Daten gegenüber den Inhabern von Rechten des geistigen Eigentums oder Verwaltungs- und Justizbehörden insgesamt verändert;</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">31. fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass der Anwendungsbereich des Übereinkommens auf das bestehende System der EU zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums bei der Bekämpfung der Produkt- und Markenpiraterie beschränkt bleibt; ist der Ansicht, dass deshalb in Artikel 2.X der Ausdruck „unjustifiably“ (in nicht zu rechtfertigender Weise) gestrichen werden sollte;</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">32. äußert sich besorgt darüber, dass eine sehr breit angelegte Definition von „Handlungen von gewerblichem Ausmaß“ (Artikel 2.14 Absatz 1), verbunden mit der Verpflichtung, die strafrechtliche Belangung und strafrechtliche Sanktionen bei Verletzungen des Rechts des geistigen Eigentums im digitalen Umfeld zu verschärfen (Artikel 2.18 Absatz 1), auch durch das Leisten von Beihilfe und Vorschub (Artikel 2.14 Absatz 4), die Vertragsparteien des Übereinkommens dazu bewegen könnte, Rechtsvorschriften zu erlassen, die in der Praxis zu einer Kriminalisierung von privaten Nutzern und Zwischenhändlern führen werden;</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">ACTA-Ausschuss</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">33. vertritt die Auffassung, dass die Arbeiten des ACTA-Ausschusses auf offene, umfassende und transparente Art und Weise vonstatten gehen sollten; fordert die Kommission auf, rechtzeitig bevor es seine Stellungnahme zur Zustimmung in dieser Angelegenheit auszuarbeiten hat, Empfehlungen für die Lenkung des ACTA-Ausschusses vorzulegen, insbesondere im Hinblick auf die Beteiligung des Europäischen Parlaments und das Verfahren zur Änderung des Übereinkommens;</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">34. betont, dass alle Änderungen des Übereinkommens einer öffentlichen Kontrolle durch alle Beteiligten unterzogen und vom Parlament gebilligt werden müssen; fordert die Kommission auf, den Rat und das Europäische Parlament im Rahmen eines Verfahrens, das Transparenz, parlamentarische Kontrolle und die Beteiligung der Öffentlichkeit gewährleistet, zu konsultieren, bevor sie Änderungen des derzeitigen Texts im ACTA-Ausschuss akzeptiert oder vorschlägt;</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">Bedingungen des EP für die Zustimmung</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">35. weist erneut darauf hin, dass für das Inkrafttreten des ACTA die Zustimmung des Europäischen Parlaments und möglicherweise die Ratifizierung durch die Mitgliedstaaten erforderlich sind; fordert die Kommission und den Rat auf, keine vorläufige Anwendung des Übereinkommens vorzuschlagen, bevor das Parlament seine Zustimmung erteilt hat; macht die Kommission und den Rat nochmals darauf aufmerksam, dass es sich das Recht vorbehält, seine Zustimmung zum ACTA zu versagen; macht die mögliche Zustimmung zum ACTA von der uneingeschränkten Zusammenarbeit in Bezug auf diese Entschließung abhängig;</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">36. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission und den Regierungen und Parlamenten der Staaten zu übermitteln, die an den Verhandlungen über das ACTA beteiligt sind.</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">(1)</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">Angenommene Texte, P6_TA(2008)0634.</p>
<p style="text-align: justify;">(2)</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">Angenommene Texte, P7_TA(2010)0058.</p>
<p style="text-align: justify;">(3)</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">ABl. L 178, 17.7.2000, S. 1.</p>
<p style="text-align: justify;">(4)</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">ABl. L 201, 31.7.2002, S. 37.</p>
<p style="text-align: justify;">(5)</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">ABl. L 337, 18.12.2009, S. 11.</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">ABSTIMMUNGEN:</p>
<p style="text-align: justify;">Protokoll</p>
<p style="text-align: justify;">Mittwoch, 24. November 2010 &#8211; Straßburg	Endgültige Ausgabe</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">8.6. Abkommen zur Bekämpfung von Produkt- und Markenpiraterie (ACTA) (Abstimmung)</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">Die Aussprache hat am 20. Oktober 2010 (Punkt 16 des Protokolls vom 20.10.2010) stattgefunden.</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">Die Entschließungsanträge wurden am 24. November 2010 bekanntgegeben (Punkt 2 des Protokolls vom 24.11.2010).</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">Entschließungsanträge B7-0617/2010, B7-0618/2010, B7-0619/2010, B7-0620/2010/rev und B7-0621/2010</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">(Einfache Mehrheit erforderlich)</p>
<p style="text-align: justify;">(Abstimmungsergebnis: Anlage „Ergebnisse der Abstimmungen“, Punkt 6)</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">GEMEINSAMER ENTSCHLIESSUNGSANTRAG RC-B7-0617/2010</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">(ersetzt B7-0617/2010, B7-0619/2010, B7-0620/2010/rev und B7-0621/2010):</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">eingereicht von den Abgeordneten:</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">Kader Arif und Véronique De Keyser im Namen der S&amp;D-Fraktion,</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">Niccolò Rinaldi, Marietje Schaake, Alexander Alvaro, Marielle De Sarnez, Renate Weber und Metin Kazak im Namen der ALDE-Fraktion,</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">Carl Schlyter, Eva Lichtenberger und Sandrine Bélier im Namen der Verts/ALE-Fraktion,</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">Helmut Scholz, Rui Tavares, Miloslav Ransdorf und Marisa Matias im Namen der GUE/NGL-Fraktion</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">Abgelehnt</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">ENTSCHLIESSUNGSANTRAG B7-0618/2010</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">Angenommen (P7_TA(2010)0432)</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">(Die Entschließungsanträge B7-0619/2010, B7-0620/2010.rev. und B7-0621/2010 sind hinfällig.)</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.alexander-alvaro.de/archives/1520/gemeinsamer-entschliessungsantrag-b7-06172010-b7-06192010-b7-06202010-b7-06212010-rc1-betrifft-acta/feed</wfw:commentRss>
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		</item>
		<item>
		<title>ENTSCHLIESSUNGSANTRAG B7-0619/2010 &#8211; BETRIFFT: ACTA – Vorbereitung für das Verfahren der Zustimmung</title>
		<link>http://www.alexander-alvaro.de/archives/1518/entschliessungsantrag-b7-06192010-betrifft-acta-vorbereitung-fuer-das-verfahren-der-zustimmung</link>
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		<pubDate>Sat, 08 Jan 2011 20:59:08 +0000</pubDate>
		<dc:creator>SvenGoergens</dc:creator>
				<category><![CDATA[ACTA]]></category>
		<category><![CDATA[Entschließungsanträge]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.alexander-alvaro.de/?p=1518</guid>
		<description><![CDATA[ENTSCHLIESSUNGSANTRAG Siehe auch den gemeinsamen Entschließungsantrag RC-B7-0617/2010 17.11.2010 PE450.452v01-00 B7-0619/2010 eingereicht im Anschluss an eine Erklärung der Kommission gemäß Artikel 110 Absatz 2 der Geschäftsordnung zu ACTA – Vorbereitung für das Verfahren der Zustimmung Niccolò Rinaldi, Marietje Schaake, Alexander Alvaro, Marielle De Sarnez, Renate Weber im Namen der ALDE-Fraktion Entschließung des Europäischen Parlaments zu ACTA [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">ENTSCHLIESSUNGSANTRAG</p>
<p style="text-align: justify;">Siehe auch den gemeinsamen Entschließungsantrag 	RC-B7-0617/2010</p>
<p style="text-align: justify;">17.11.2010</p>
<p style="text-align: justify;">PE450.452v01-00</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">B7-0619/2010</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">eingereicht im Anschluss an eine Erklärung der Kommission</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">gemäß Artikel 110 Absatz 2 der Geschäftsordnung</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">zu ACTA – Vorbereitung für das Verfahren der Zustimmung</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">Niccolò Rinaldi, Marietje Schaake, Alexander Alvaro, Marielle De Sarnez, Renate Weber im Namen der ALDE-Fraktion</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">Entschließung des Europäischen Parlaments zu ACTA – Vorbereitung für das Verfahren der Zustimmung</p>
<p style="text-align: justify;">B7‑0619/2010</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">Das Europäische Parlament,</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">–   in Kenntnis des konsolidierten Textes des Übereinkommens zur Bekämpfung von Produkt- und Markenpiraterie (ACTA) vom 15. November 2010,</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">–   unter Hinweis auf die Strategie für eine wirksame Umsetzung der Charta der Grundrechte durch die Europäische Union,</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 10. März 2010 zur Transparenz und zum Stand der Verhandlungen über das ACTA,</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">–   unter Hinweis auf seine schriftliche Erklärung 0012/2010 zu dem intransparenten Prozess des Übereinkommens zur Bekämpfung von Produkt- und Markenpiraterie (ACTA),</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">–   unter Hinweis auf die Aussprache im Plenum vom 20. Oktober 2010 über das Übereinkommen zur Bekämpfung von Produkt- und Markenpiraterie,</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">–   unter Hinweis auf die Entscheidung des Europäischen Bürgerbeauftragten zur Beschwerde 90/2009/(JD)OV über den Zugang zu Dokumenten über die Verhandlungen über das ACTA,</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">–   unter Hinweis auf die Erklärung der schwedischen Justizministerin vom 21. Oktober 2010 zum ACTA,</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">–   unter Hinweis auf die Stellungnahmen des Europäischen Datenschutzbeauftragten (EDSB) zu den laufenden Verhandlungen der Europäischen Union über ein Übereinkommen zur Bekämpfung von Produkt- und Markenpiraterie sowie auf das Schreiben der Arbeitsgruppe Datenschutz an die Europäische Kommission,</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">–   unter Hinweis auf die Richtlinie 2000/31/EG über den elektronischen Geschäftsverkehr, die Richtlinie 2001/29/EG über die Informationsgesellschaft und die Mitteilung der Kommission über eine Digitale Agenda für Europa,</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">–   unter Hinweis auf den Bericht über das Urheberrecht im Internetzeitalter („Rethinking creative rights for the Internet age“) des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Bildung des Europarats (Dok. 12101, 7. Januar 2010),</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">–   unter Hinweis auf den Beschluss des Europäischen Parlaments vom 20. Oktober 2010 zur Revision der Rahmenvereinbarung über die Beziehungen zwischen dem Europäischen Parlament und der Kommission,</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">–   unter Hinweis auf die interinstitutionelle Vereinbarung zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über „Bessere Rechtsetzung“ (2003/C 321/01),</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">–   unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates zur Politikkohärenz im Interesse der Entwicklung,</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">–   unter Hinweis auf die Verordnung (EG) Nr. 1383/2003 des Rates,</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">–   unter Hinweis auf das Übereinkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums der Welthandelsorganisation (WTO) (TRIPS-Übereinkommen),</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">–   in Kenntnis der Erklärung von Doha zum TRIPS-Übereinkommen und zur öffentlichen Gesundheit, die von der WTO am 14. November 2001 angenommen wurde,</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">–   unter Hinweis auf die WTO-Streitsache DS409 betreffend die Europäische Union und einen Mitgliedstaat im Zusammenhang mit der Beschlagnahme von Generika im Transit,</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">–   unter Hinweis auf die WTO-Streitsache DS362 betreffend China im Zusammenhang mit Maßnahmen zum Schutz und zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums,</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">–   unter Hinweis auf die Maßnahmen bezüglich des ACTAS, die einige Mitglieder der WTO in der Sitzung des TRIPS-Rates der WTO am 26./27. Oktober 2010 beschlossen haben,</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">–   unter Hinweis auf die WTO-Pressemeldung zur Sitzung des TRIPS-Rates vom 8./9. Juni 2010,</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">–   unter Hinweis auf das Wiener Übereinkommen über das Recht der Verträge, das am 23. Mai 1969 in Wien unterzeichnet wurde,</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">–   gestützt auf Artikel 110 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">A. in der Erwägung, dass die Verhandlungsführer von ACTA betont haben, dass die wirksame Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums für die Unterstützung des Wirtschaftswachstums in allen Industriezweigen und weltweit von wesentlicher Bedeutung ist, sowie in der Erwägung, dass die Verhandlungsführer von ACTA den weitgehend fertig gestellten Wortlaut des Übereinkommens am 6. Oktober veröffentlicht haben und die Kommission das Parlament und seinen zuständigen Ausschuss kurz darüber informiert hat, und dass die übrigen Parteien eine endgültige Paketlösung akzeptiert haben, mit der die am Ende der Tokyo-Runde geäußerten Vorbehalte gegen den Wortlaut des ACTA ausgeräumt wurden, und der Text des Übereinkommens dann am 15. November 2010 veröffentlicht wurde,</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">B.  in der Erwägung, dass die Kommission wiederholt bekräftigt hat, wie wichtig die Durchsetzung des Schutzes geografischer Herkunftsangaben ist, und dass von den Parteien vereinbart wurde, dass im ACTA die Durchsetzung geografischer Herkunftsangaben in den allgemeinen Abschnitten sowie in den Abschnitten Zivilrecht, Zölle und Digitalbereich geregelt sein soll,</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">C. in der Erwägung, dass die Kommission auf die Entscheidung des Bürgerbeauftragten verwiesen hat, um zu rechtfertigen, dass das ACTA als Handelsübereinkommen verhandelt wird und nicht als Vollstreckungsübereinkommen, und dass der Bürgerbeauftragte der Ansicht war, dass der Abschluss des ACTA in der Tat dazu führen könnte, dass die EU Vorschläge für neue Rechtsvorschriften erarbeiten bzw. für deren Durchsetzung sorgen muss, und dass das ACTA in diesem Fall der einzige bzw. der wichtigste Grund für die Untermauerung dieser Rechtsvorschriften wäre und die Bürger ein eindeutiges Interesse daran hätten, über das ACTA informiert zu werden, sowie in der Erwägung, dass einige Regierungen der Auffassung sind, dass das ACTA Änderungen am innerstaatlichen Recht erfordert, damit die Polizei mehr Befugnisse erhält und auf eigene Initiative die Rechte des geistigen Eigentums durchsetzen kann,</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">D. in der Erwägung, dass der ACTA-Ausschuss im Rahmen der institutionellen Regelungen für das ACTA unter anderem Befugnisse in Bezug auf die Umsetzung und Anwendung des Übereinkommens, die Änderung des Übereinkommens, die Beteiligung nichtstaatlicher Akteure sowie Beschlüsse zu seiner Geschäftsordnung und seinen Verfahren erhält, sowie in der Erwägung, dass die Union nach Artikel 21 EUV gehalten ist, die Demokratie zu fördern,</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">E.  in der Erwägung, dass im Wiener Übereinkommen über das Recht der Verträge festgelegt ist, dass vorbereitende Arbeiten für die Auslegung von Verträgen herangezogen werden können, sowie in der Erwägung, dass einige Erklärungen der Kommission zu Elementen des ACTA, insbesondere zum „Three-Strikes-Verfahren“, im Widerspruch zu den wenigen öffentlich verfügbaren vorbereitenden Texten stehen,</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">F.  in der Erwägung, dass die Kommission am 19. Oktober 2010 im Plenum erklärt hat, dass das Vorgehen der Union in Bezug auf die Grundrechte über alle Zweifel erhaben sein muss und die Union diesbezüglich ein Beispiel geben muss, wohingegen sie am 20. Oktober 2010 erklärte, dass das ACTA noch nicht paraphiert ist und es das Vorrecht der Kommission als Verhandlungsführerin ist, den Zeitpunkt zu bestimmen, zu dem die Verhandlungen aus technischer Sicht abgeschlossen sind und das Abkommen paraphiert werden kann,</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">G. in der Erwägung, dass die Richtlinie 2001/29/EG auf die Schaffung eines einheitlichen Rechtsrahmens für das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte abzielt, und dass Artikel 5 der Richtlinie eine erschöpfende Auflistung möglicher Ausnahmen und Beschränkungen enthält und die Möglichkeit der Mitgliedstaaten, neue Ausnahmen und Beschränkungen festzulegen, einschränkt, was vom Europarat als „Mangel“ bezeichnet wurde, sowie in der Erwägung, dass im ACTA eine mögliche Ausweitung der bestehenden Ausnahmen und Beschränkungen nicht geregelt ist und dass das Abkommen den Ermessensspielraum nationaler Gerichte hinsichtlich einer flexiblen Auslegung bestehender Ausnahmen einschränken könnte und dass der technologische Fortschritt eine Vielzahl und große Vielfalt an Verfahren für die Schaffung, Herstellung und Verwertung kreativer Werke hervorgebracht hat und dass ein angemessenes Gleichgewicht der Interessen von Rechteinhabern und Nutzern neue Strategien für einen flexibleren Zugang zu diesen Werken durch digitale Technologien erfordert, sowie in der Erwägung, dass die Kommission einen Legislativvorschlag zu verwaisten Werken vorbereitet, um die Digitalisierung und Verbreitung von kulturellen Werken in Europa zu erleichtern,</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">H. in der Erwägung, dass die Vertragsparteien des ACTA vereinbart haben, dass der Schutz von Patenten im Abschnitt zivilrechtliche Durchsetzung fakultativ ist, dass die ACTA-Verhandlungsführer erklärt haben, dass das ACTA den grenzüberschreitenden Verkehr rechtmäßig hergestellter Generika nicht behindern wird, sowie in der Erwägung, dass es in seiner Entschließung und seiner schriftlichen Erklärung erklärt hat, dass alle Maßnahmen zur Stärkung der Befugnisse für eine grenzübergreifende Inspektion und Beschlagnahme von Waren den allgemeinen Zugang zu rechtmäßigen, erschwinglichen und sicheren Arzneimitteln nicht beeinträchtigen sollte, sowie in der Erwägung, dass die Verordnung Nr. 1383/2003 des Rates, deren Bestimmungen derzeit in einer WTO-Streitsache diskutiert werden, Grenzkontrollmaßnahmen für Transitgüter vorsieht, und dass Unternehmen, Hersteller von Generika und weltweit im Gesundheitsbereich engagierte Personen vor der Einbeziehung von Patenten in das ACTA sowie den möglichen schädlichen Auswirkungen auf die technologische Innovation, den Zugang zu Arzneimitteln und den Generikawettbewerb gewarnt haben,</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">I.   in der Erwägung, dass es in seiner schriftlichen Erklärung die Ansicht vertritt, dass Internetdienstanbieter nicht für die im Rahmen ihrer Dienste übertragenen oder bereitgestellten Daten haftbar gemacht werden können, wenn die Daten dazu im Vorfeld kontrolliert oder gefiltert werden müssten, und dass in der Stellungnahme des Europäischen Datenschutzbeauftragten zum ACTA davor gewarnt wird, dass Internetdienstanbieter Klauseln in die Verträge mit ihren Kunden aufnehmen könnten, die eine Überwachung ihrer Daten und eine Einstellung ihrer Abonnements ermöglichen,</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">J.   in der Erwägung, dass das Parlament in seiner Entschließung vom 10. März seiner tiefen Besorgnis darüber Ausdruck verliehen hat, dass vor dem Beginn der Verhandlungen über das ACTA keine Rechtsgrundlage festgelegt wurde, in der Erwägung, dass derjenige Teil des ACTA, in dem es um die strafrechtliche Belangung geht, Bestimmungen zum Strafprozessrecht, zur strafrechtlichen Haftung, zu strafbaren Handlungen, zur strafrechtlichen Belangung und zu strafrechtlichen Sanktionen enthält und dass der Ratsvorsitz die ACTA-Bestimmungen über die strafrechtliche Belangung ausgehandelt hat, und in der Erwägung, dass die Definition von strafbaren Handlungen „in gewerblichem Ausmaß“ im ACTA weiter geht als die Auslegung der WTO im Fall der Belangung von China,</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">K. in der Erwägung, dass die Vertragsparteien des ACTA zugesagt haben, die Verpflichtungen nach Artikel 7 des TRIPS-Übereinkommens einzuhalten und zur Förderung technologischer Innovationen beizutragen, sowie in der Erwägung, dass die wesentlichen politischen Maßnahmen der EU im Zusammenhang mit der Interoperabilität auf den Bestimmungen des gemeinschaftlichen Besitzstands zur Unterstützung des Reverse Engineering beruhen,</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">L.  in der Erwägung, dass in die letzten Fassungen des ACTA einige wichtige Schutzklauseln aufgenommen wurden, und zwar sowohl in der Präambel als auch im Regelungstext, und dass gemäß den Bestimmungen des ACTA möglicherweise statutorische Ausnahmen nach nationalem Recht immer noch eingeschränkt sind, Änderungen der Rechtsvorschriften zur Einhaltung der strengeren Normen betreffend Schadensersatz und andere Sanktionen erforderlich werden oder die Einführung einer Art von Haftungsregelung ausgeschlossen wird, um bei Verstößen für Abhilfe zu sorgen, sowie in der Erwägung, dass in Artikel 1.2 des Abkommens geregelt ist, dass es jeder Vertragspartei freisteht, innerhalb ihres eigenen Rechtssystems und im Rahmen ihrer Rechtspraxis die geeignete Methode zur Umsetzung der Bestimmungen dieses Abkommens festzulegen, sowie in der Erwägung, dass es keine allgemeinen Bestimmungen gibt, die es einer Partei ermöglichen, die im ACTA enthaltenen spezifischen Verpflichtungen zu ignorieren,</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">M. in der Erwägung, dass die Verhandlungsparteien beabsichtigen, das ACTA auf Entwicklungs- und Schwellenländer, mit denen sie Handel treiben, auszudehnen, und dass wichtige Handelspartner im TRIPS-Rat der WTO erklärt haben, dass das ACTA möglicherweise im Widerspruch zum TRIPS-Übereinkommen und anderen WTO-Übereinkommen steht, eine Gefahr für das WTO-Recht und die WTO-Verfahren darstellt, da es außerhalb des Rechtsrahmens der WTO angesiedelt ist, das ausgewogene Verhältnis der Rechte, Pflichten und Flexibilitätsbestimmungen untergräbt, die in verschiedenen WTO-Abkommen sorgfältig ausgehandelt wurden, zu Handelsverzerrungen bzw. Handelshemmnissen führt und die Flexibilitätsbestimmungen etwa zur öffentlichen Gesundheit und zum Handel mit Generika aushöhlt, die in das TRIPS-Übereinkommen und die Erklärung von Doha zum TRIPS-Übereinkommen und zur öffentlichen Gesundheit aufgenommen wurden,</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">1.  beglückwünscht die Kommission zu ihren Bemühungen zur Verbesserung der Transparenz der Verhandlungen über das ACTA und zu ihrem Engagement für den Schutz der Innovationskraft und der Wettbewerbsfähigkeit der EU; erkennt an, dass eine sorgfältige Abwägung der Interessen der Rechteinhaber und der Gesellschaft insgesamt wesentlich ist, um die Führungsrolle der EU in der Wissensgesellschaft sicherzustellen; begrüßt die konstruktive Zusammenarbeit von Kommission und Parlament im Geiste des überarbeiteten Rahmenabkommens;</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">2.  unterstützt die Kommission in ihrem Bemühen, für die vollständige Durchsetzung des gemeinschaftlichen Besitzstands im Bereich geografischer Herkunftsangaben zu sorgen, bedauert jedoch, dass es bisher noch keine nennenswerten Verbesserungen hinsichtlich der Durchsetzung der geografischen Herkunftsangaben gibt; legt der Kommission nahe, sich aktiv dafür einzusetzen, dass europäische Erzeugnisse in der Weltwirtschaft durch die wirksame Durchsetzung geografischer Herkunftsangaben im Rahmen des ACTA und deren Gleichbehandlung gegenüber anderen Rechten des geistigen Eigentums weiter hohes Ansehen genießen;</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">3.  nimmt die Entscheidung des Bürgerbeauftragten zur Kenntnis und vertritt die Ansicht, dass die Bürger ein eindeutiges Interesse daran haben, informiert zu werden und zu verfolgen, ob dem öffentlichen Interesse gedient wird, insbesondere wenn für das ACTA Rechtsvorschriften erlassen werden müssen; sieht in der öffentlichen Kritik an der Geheimhaltung der Verhandlungen ein klares Signal dafür, dass das für die Verhandlungen angewandte Verfahren unter politischen Gesichtspunkten nicht haltbar ist; erinnert die Kommission an ihre vertragliche Verpflichtung gemäß Artikel 15 AEUV, „eine verantwortungsvolle Verwaltung zu fördern und die Beteiligung der Zivilgesellschaft sicherzustellen“, sowie „unter weitestgehender Beachtung des Grundsatzes der Offenheit zu handeln“; beauftragt die Kommission, den Unionsbürgern vor der Paraphierung des Abkommenstextes die Gelegenheit zu bieten, sich dazu zu äußern, und den Beiträgen der Unionsbürger angemessen Rechnung zu tragen;</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">4.  vertritt die Ansicht, dass die Arbeiten des ACTA-Ausschusses auf offene, umfassende und transparente Art und Weise vonstatten gehen sollten; beauftragt die Kommission, vor der Paraphierung des Übereinkommens Empfehlungen für eine demokratische Führung des ACTA-Ausschusses abzugeben, insbesondere hinsichtlich der Beteiligung der einschlägigen Akteure, und die spezifischen Verfahren für die Änderung des Übereinkommens zu skizzieren, einschließlich Verfahren zur Gewährleistung der Transparenz, eine Mitwirkung der Öffentlichkeit in Einklang mit den Verpflichtungen der EU nach Artikel 15 AEUV zu ermöglichen und die Rolle des Parlaments genauer zu erläutern;</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">5.  fordert die Kommission auf, alle einschlägigen Vorbereitungsarbeiten öffentlich zugänglich zu machen, damit das Parlament eine sachgerechte Entscheidung über die Bedeutung der Texte des Übereinkommens treffen kann;</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">6.  besteht darauf, dass die Kommission das ACTA erst dann paraphiert, wenn sie die Bewertung der Auswirkungen des ACTA auf die Grundrechte in Einklang mit ihrer Erklärung vom 19. Oktober 2010 abgeschlossen und veröffentlicht hat;</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">7.  fordert die Kommission auf, den zuständigen Ausschüssen rechtzeitig vor der Paraphierung des Übereinkommens schriftliche Nachweise dafür vorzulegen, dass durch das ACTA die Harmonisierung der Ausnahmen und Beschränkungen für das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte nicht eingeschränkt wird, dass die Möglichkeit einer künftigen Ausweitung der Ausnahmen und Beschränkungen über die in der Richtlinie 2001/29/EG aufgelisteten Ausnahmen und Beschränkungen hinaus nicht eingeschränkt wird, dass angesichts der technologischen Fortschritte durch die Berufung auf Ausnahmen keine zukünftigen politischen Optionen und gerichtlichen Maßnahmen für eine Ausdehnung auf kreative Werke ausgeschlossen werden, und dass durch das ACTA die Prüfung legislativer Optionen für verwaiste Werke durch die Kommission nicht eingeschränkt wird bzw. die Mitgliedstaaten nicht daran gehindert werden, Rechtsvorschriften für eine Ausweitung des Zugangs zu verwaisten urheberrechtlich geschützten Werken zu erlassen, mit denen die Rechtsbehelfe gegen Verstöße gegen solche Werke beschränkt werden;</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">8.  stellt fest, dass Patente zweifellos weiter in den Geltungsbereich verschiedener Abschnitte des ACTA fallen; verleiht seiner Besorgnis darüber Ausdruck, dass durch die Anwendung der im ACTA vorgesehenen Maßnahmen zur zivilrechtlichen Durchsetzung auf Patente der Zugang zu rechtmäßigen, erschwinglichen und lebensrettenden Arzneimitteln ernsthaft behindert werden kann und sich dadurch möglicherweise der Marktzugang von Generika verzögert und der Wettbewerb verzerrt wird; stellt fest, dass ein erheblicher Anstieg der Schadenersatzansprüche und strengere Sanktionen bei möglichen Verletzungen der Rechte des geistigen Eigentums zu zunehmender Rechtsunsicherheit führen und die Hersteller von Generika und an der Herstellung, dem Verkauf oder dem Vertrieb von Generika beteiligte Dritte wie Hersteller von Arzneimittelwirkstoffen, humanitäre Organisationen, Träger von Gesundheitsprogrammen und Arzneimittelregulierungsbehörden abschrecken wird, insbesondere wenn diese Bestimmungen auf Transitgüter angewendet werden;</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">9.  stellt fest, dass Anfechtungen von Patenten häufig die Form von Handelsstreitigkeiten annehmen, und ist darüber besorgt, dass sich möglicherweise durch die Anwendung der ACTA-Bestimmungen zur zivilrechtlichen Durchsetzung auf Patente das Investitionsrisiko erhöht, zunehmende Marktunsicherheit entsteht und technologische Innovationen gefährdet werden, insbesondere in Sektoren, in denen Verstöße schwer feststellbar sind, dass sich die Verbreitung umweltfreundlicher Technologien, die für die weltweiten Anstrengungen zur Bekämpfung des Klimawandels so wichtig sind, verlangsamen könnte, dass die wirksame Weitergabe von Wissen, die Entwicklung der Gemeinwirtschaft und die Dynamik des öffentlichen Bereichs bedroht werden könnten und sich das Gleichgewicht hinsichtlich der Durchsetzung von Patenten auf Lebewesen, indigene Produkte und herkömmliche Arzneimittel zuungunsten des öffentlichen Interesses verschieben könnte; fordert die Kommission auf, sich vor der Paraphierung des Übereinkommens mit den in dieser Entschließung aufgelisteten umfassenden Bedenken hinsichtlich der möglichen Anwendung zivilrechtlicher Bestimmungen auf Patente zu befassen und dem Parlament anschließend darüber Bericht zu erstatten;</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">10. bezweifelt, dass mit dem ACTA insgesamt Verbesserungen und sinnvolle Veränderungen für die Europäische Union, ihre Bürger, Unternehmen und Künstler erzielt werden;</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">11. beauftragt die Kommission, dem Parlament vor der Paraphierung des Übereinkommens eine rechtliche Analyse der Bedeutung, Rechtmäßigkeit und Durchsetzbarkeit der durch das ACTA erhofften politischen Maßnahmen hinsichtlich der Zusammenarbeit von Dienstleistungserbringern und Rechteinhabern vorzulegen und dabei insbesondere darauf einzugehen, inwiefern die Grundrechte der Bürger, einschließlich des Rechts auf Privatsphäre, des Rechts auf freie Meinungsäußerung und des Rechts auf ein ordentliches Gerichtsverfahren durch gemeinsame Anstrengungen der Wirtschaft nicht eingeschränkt werden; erinnert die Kommission daran, dass die interinstitutionelle Vereinbarung von 2003 verbietet, Mechanismen zur Selbst- und Koregulierung zu unterstützen, wenn Grundrechte wie das Recht auf freie Meinungsäußerung auf dem Spiel stehen; fordert die Kommission auf, zu prüfen, ob sich durch das ACTA das im EU-Recht derzeit herrschende Gleichgewicht zwischen den rechtlichen Verpflichtungen der Internetdienstanbieter zum Schutz der personenbezogenen Daten der Endverbraucher und zur Offenlegung solcher Daten gegenüber den Inhabern von Rechten des geistigen Eigentums oder Verwaltungs- und Justizbehörden insgesamt verändert;</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">12. wiederholt seine am 10. März geäußerte tiefe Besorgnis hinsichtlich des Mangels einer Rechtsgrundlage; fordert die Kommission auf, die Zuständigkeitsverteilung zwischen dem Rat und der Kommission im Hinblick auf den Abschnitt des ACTA über die strafrechtliche Belangung zu klären, und zwar auch in Bezug auf dessen Paraphierung; beharrt darauf, dass ihm Nachweise vorgelegt werden, dass die Rechtsgrundlage für die Verhandlungen über das ACTA vollständig mit dem Vertrag von Lissabon vereinbar ist, bevor das Übereinkommen paraphiert wird; beauftragt den Rat und die Kommission, vor der Paraphierung des Übereinkommens eine rechtliche Bewertung darüber vorzunehmen, ob die Definition des Begriffs „gewerbliches Ausmaß“ im ACTA mit der WTO-Entscheidung zu China in Einklang steht, voll und ganz mit den in der EU geltenden Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit und der Subsidiarität zu vereinbaren ist und ob dadurch nicht die Möglichkeit der Mitgliedstaaten eingeschränkt wird, sich auf nationale Ausnahmen hinsichtlich strafrechtlicher Maßnahmen zu berufen;</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">13. fordert die Kommission auf, rechtzeitig vor der Paraphierung des Übereinkommens ausdrücklich zu bekräftigen, dass der gemeinschaftliche Besitzstand von den Bestimmungen des ACTA unberührt bleibt, insbesondere die Software-Richtlinie 91/250/EWG und die Richtlinie 2001/29/EG über die Informationsgesellschaft sowie deren Umsetzung durch die Mitgliedstaaten, die in einigen Fällen ein „Reverse Engineering“ von Computerprogrammen und die Umgehung von technischen Schutzmaßnahmen erlauben, um Interoperabilität zu ermöglichen, wodurch Wettbewerb und Innovationen gefördert werden;</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">14. fordert die Kommission auf, rechtzeitig bevor das Zustimmungsverfahren im Parlament in die Wege geleitet wird, ausdrücklich zu bestätigen, dass das ACTA die Rechtsvorschriften der Vertragsparteien unangetastet lassen wird, mit denen eine Regelung zur Haftungsbeschränkung von Internetdienstanbietern und zum Verbot der Überwachung der durch Internetdienstanbieter für die Endnutzer zugänglich gemachten, übermittelten und gespeicherten Inhalte angenommen bzw. aufrechterhalten wird;</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">15. begrüßt die Verbesserungen im Entwurf des Textes des ACTA, die mehr Schutzbestimmungen für die Privatsphäre, die öffentliche Gesundheit und einige der Schutzklauseln des TRIPS-Übereinkommens vorsehen; fordert die Kommission auf, zu prüfen, ob die im ACTA enthaltenen Schutzbestimmungen in gleicher Weise wie die Umsetzungsbestimmungen durchsetzbar sind; fordert die Kommission auf, Nachweise dafür beizubringen, dass die Mitgliedstaaten oder die Union durch das ACTA nicht daran gehindert werden, die Flexibilitätsbestimmungen im Rahmen des TRIPS-Übereinkommens in Anspruch zu nehmen, um eine umfassende Reihe politischer Optionen für die Zukunft sicherzustellen; fordert die Kommission auf, eine rechtliche Bewertung darüber vorzunehmen, ob das ACTA in der Tat ein verbindliches Übereinkommen ist und ob Artikel 1 Absatz 2 eine allgemeine Flexibilität hinsichtlich aller Elemente regelt, die möglicherweise einen Widerspruch zwischen dem ACTA und innerstaatlichem Recht bedeuten; fordert die Kommission auf, die Mechanismen im Wortlaut des Übereinkommens oder in der Geschäftsordnung des ACTA-Ausschusses darzulegen, die den Parteien eine gewisse Flexibilität hinsichtlich der Festlegung rechtmäßiger Ausnahmen von den Verpflichtungen des Übereinkommens einräumen;</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">16. ist der Auffassung, dass die Kommission dafür eintreten sollte, dass die Verfahren und die Bedingungen für einen Beitritt zum ACTA angemessen flexibel sind und dass dabei das Entwicklungsniveau, die Bedürfnisse und die Ziele der beitrittswilligen Länder in Einklang mit den Schlussfolgerungen des Rates zur Politikkohärenz im Interesse der Entwicklung berücksichtigt werden; fordert die Kommission auf, es über die möglichen Auswirkungen des ACTA auf die Außen- und Entwicklungspolitik der EU zu unterrichten und dabei insbesondere auf ihre Rolle in der WTO und in der Weltorganisation für geistiges Eigentum sowie auf die TRIPS-plus-Bestimmungen im ACTA einzugehen;</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">17. wiederholt seine an die Kommission gerichtete Forderung vom 10. März, eine Abschätzung der Folgen der Umsetzung des ACTA für die Grundrechte und den Datenschutz, die derzeitigen Bemühungen der EU um eine Harmonisierung der Maßnahmen zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums und den elektronischen Geschäftsverkehr durchzuführen, bevor das Abkommen paraphiert wird; fordert darüber hinaus eine Abschätzung der potentiellen Kosten eines über den internationalen Rahmen des ACTA erfolgenden Einsatzes von Ressourcen für die Belangung bei zivilrechtlichen Verstößen im Hinblick auf das wichtigste Ziel des Übereinkommens, nämlich die Bekämpfung von Produkt- und Markenpiraterie;</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">18. erinnert die Kommission und den Rat daran, dass seine Zustimmung zum ACTA von der umfassenden und gleichberechtigten Zusammenarbeit mit dem Parlament und der vollständigen Umsetzung dieser Entschließung – insbesondere betreffend die Paraphierung des Übereinkommens – sowie einem Vorgehen unter gebührender Berücksichtigung seiner Stellungnahmen abhängt;</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">19. hebt hervor, dass die EU ihr Ratifizierungsverfahren erst dann abschließen soll, wenn die anderen Parteien dieses Übereinkommen ratifiziert haben;</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">20. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung der Kommission, dem Rat und den Regierungen und Parlamenten der Staaten zu übermitteln, die an den Verhandlungen über das ACTA beteiligt sind.</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">ABSTIMMUNGEN:</p>
<p style="text-align: justify;">Protokoll</p>
<p style="text-align: justify;">Mittwoch, 24. November 2010 &#8211; Straßburg	Endgültige Ausgabe</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">8.6. Abkommen zur Bekämpfung von Produkt- und Markenpiraterie (ACTA) (Abstimmung)</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">Die Aussprache hat am 20. Oktober 2010 (Punkt 16 des Protokolls vom 20.10.2010) stattgefunden.</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">Die Entschließungsanträge wurden am 24. November 2010 bekanntgegeben (Punkt 2 des Protokolls vom 24.11.2010).</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">Entschließungsanträge B7-0617/2010, B7-0618/2010, B7-0619/2010, B7-0620/2010/rev und B7-0621/2010</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">(Einfache Mehrheit erforderlich)</p>
<p style="text-align: justify;">(Abstimmungsergebnis: Anlage „Ergebnisse der Abstimmungen“, Punkt 6)</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">GEMEINSAMER ENTSCHLIESSUNGSANTRAG RC-B7-0617/2010</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">(ersetzt B7-0617/2010, B7-0619/2010, B7-0620/2010/rev und B7-0621/2010):</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">eingereicht von den Abgeordneten:</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">Kader Arif und Véronique De Keyser im Namen der S&amp;D-Fraktion,</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">Niccolò Rinaldi, Marietje Schaake, Alexander Alvaro, Marielle De Sarnez, Renate Weber und Metin Kazak im Namen der ALDE-Fraktion,</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">Carl Schlyter, Eva Lichtenberger und Sandrine Bélier im Namen der Verts/ALE-Fraktion,</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">Helmut Scholz, Rui Tavares, Miloslav Ransdorf und Marisa Matias im Namen der GUE/NGL-Fraktion</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">Abgelehnt</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">ENTSCHLIESSUNGSANTRAG B7-0618/2010</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">Angenommen (P7_TA(2010)0432)</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">(Die Entschließungsanträge B7-0619/2010, B7-0620/2010.rev. und B7-0621/2010 sind hinfällig.)</p>
<p style="text-align: justify;">
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.alexander-alvaro.de/archives/1518/entschliessungsantrag-b7-06192010-betrifft-acta-vorbereitung-fuer-das-verfahren-der-zustimmung/feed</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>ENTSCHLIESSUNGSANTRAG &#8211; B7-0038/2009 &#8211; BETRIFFT: zu dem geplanten internationalen Abkommen, demgemäß dem Finanzministerium der Vereinigten Staaten Finanztransaktionsdaten zum Zwecke der Prävention und Bekämpfung des Terrorismus und der Terrorismusfinanzierung zur Verfügung gestellt werden sollen</title>
		<link>http://www.alexander-alvaro.de/archives/1534/entschliessungsantrag-b7-00382009-betrifft-zu-dem-geplanten-internationalen-abkommen-demgemaess-dem-finanzministerium-der-vereinigten-staaten-finanztransaktionsdaten-zum-zwecke-der-praevention</link>
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		<pubDate>Mon, 08 Feb 2010 21:19:20 +0000</pubDate>
		<dc:creator>SvenGoergens</dc:creator>
				<category><![CDATA[Entschließungsanträge]]></category>
		<category><![CDATA[SWIFT]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.alexander-alvaro.de/?p=1534</guid>
		<description><![CDATA[ENTSCHLIESSUNGSANTRAG 15.9.2009 PE428.642v01-00 B7-0038/2009 eingereicht im Anschluss an eine Erklärung des Rates gemäß Artikel 110 Absatz 2 der Geschäftsordnung zu dem geplanten internationalen Abkommen, demgemäß dem Finanzministerium der Vereinigten Staaten Finanztransaktionsdaten zum Zwecke der Prävention und Bekämpfung des Terrorismus und der Terrorismusfinanzierung zur Verfügung gestellt werden sollen Simon Busuttil, Ernst Strasser, Manfred Weber im Namen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">ENTSCHLIESSUNGSANTRAG</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">15.9.2009</p>
<p style="text-align: justify;">PE428.642v01-00</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">B7-0038/2009</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">eingereicht im Anschluss an eine Erklärung des Rates</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">gemäß Artikel 110 Absatz 2 der Geschäftsordnung</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">zu dem geplanten internationalen Abkommen, demgemäß dem Finanzministerium der Vereinigten Staaten Finanztransaktionsdaten zum Zwecke der Prävention und Bekämpfung des Terrorismus und der Terrorismusfinanzierung zur Verfügung gestellt werden sollen</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">Simon Busuttil, Ernst Strasser, Manfred Weber im Namen der PPE-Fraktion</p>
<p style="text-align: justify;">Claude Moraes, Udo Bullmann, Carmen Romero López, Birgit Sippel im Namen der S&amp;D-Fraktion</p>
<p style="text-align: justify;">Sophia in &#8216;t Veld, Jeanine Hennis-Plasschaert, Sarah Ludford, Louis Michel, Alexander Alvaro, Nathalie Griesbeck, Sharon Bowles im Namen der ALDE-Fraktion</p>
<p style="text-align: justify;">Timothy Kirkhope im Namen der ECR-Fraktion</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">Entschließung des Europäischen Parlaments zu dem geplanten internationalen Abkommen, demgemäß dem Finanzministerium der Vereinigten Staaten Finanztransaktionsdaten zum Zwecke der Prävention und Bekämpfung des Terrorismus und der Terrorismusfinanzierung zur Verfügung gestellt werden sollen</p>
<p style="text-align: justify;">B7‑0038/2009</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">Das Europäische Parlament,</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">–   gestützt auf Artikel 6 Absatz 2 des Vertrags über die Europäische Union und Artikel 286 des EG-Vertrags,</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">–   gestützt auf Artikel 95 und 300 des EG-Vertrags,</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">–   unter Hinweis auf die Europäische Menschenrechtskonvention, insbesondere deren Artikel 5, 6, 7 und 8,</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">–   unter Hinweis auf die Charta der Grundrechte der Europäischen Union, insbesondere deren Artikel 7, 8, 47, 48 und 49,</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">–   in Kenntnis des Übereinkommens Nr. 108 des Europarats zum Schutz der Rechte von Personen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Daten,</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">–   unter Hinweis auf die Richtlinie 95/46/EG vom 24. Oktober 1995 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr(1),</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">–   unter Hinweis auf die Verordnung (EG) Nr. 45/2001 vom 18. Dezember 2000 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe und Einrichtungen der Gemeinschaft und zum freien Datenverkehr(2),</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">–   unter Hinweis auf die Richtlinie 2005/60/EG zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung(3) und die Verordnung (EG) Nr. 1781/2006 über die Übermittlung von Angaben zum Auftraggeber bei Geldtransfers(4),</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">–   unter Hinweis auf das Abkommen zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten von Amerika über Rechtshilfe aus dem Jahr 2003, insbesondere dessen Artikel 4 (Ermittlung von Bankinformationen)(5),</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">–   unter Hinweis auf das auf dem Exekutiverlass 13224(6) basierende Programm des US-Finanzministeriums zum Aufspüren der Finanzierung des Terrorismus (TFTP), das es im Fall einer nationalen Notlage insbesondere dem US-Finanzministerium gestattet, mittels „administrativer Anordnungen“ die Herausgabe von Banktransaktionsdaten zu erwirken, die über Nachrichtensysteme wie das von der Worldwide Interbank Financial Telecommunications (SWIFT) betriebene laufen,</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">–   unter Hinweis auf die vom US-Finanzministerium festgelegten Bedingungen für den Zugang zu SWIFT-Daten (wie in den „Zusicherungen“ der USA definiert(7)) und unter Berücksichtigung der von der Europäischen Kommission durch die „renommierte Persönlichkeit“ bezüglich der Einhaltung der oben genannten Zusicherungen durch die US-Behörden erhaltenen Informationen,</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">–   unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen, in denen SWIFT aufgefordert wird, den EU-Rechtsrahmen streng einzuhalten, insbesondere wenn europäische Finanztransaktionen auf EU-Hoheitsgebiet erfolgen(8),</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">–   unter Hinweis auf die Verhandlungsrichtlinien für den Ratsvorsitz und das geplante internationale Abkommen zwischen der EU und den USA über die Übermittlung von SWIFT-Daten, die als „EU – nur für den Dienstgebrauch“ klassifiziert wurden,</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">–   unter Hinweis auf die Stellungnahme des Europäischen Datenschutzbeauftragten vom 3. Juli 2009, die als „EU – nur für den Dienstgebrauch“ klassifiziert wurde,</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">–   gestützt auf Artikel 110 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">A. in der Erwägung, dass SWIFT im Oktober 2007 ein neues Übermittlungssystem ankündigte, das Ende 2009 operationell sein soll,</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">B.  in der Erwägung, dass die betreffende Veränderung der Rechnerstruktur zur Folge hätte, dass die meisten Finanzdaten, die SWIFT bisher auf Anordnung im Rahmen des TFTP-Programms an das US-Finanzministerium übermittelt hatte, diesem nicht mehr zur Verfügung gestellt würden,</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">C. in der Erwägung, dass der Rat am 27. Juli 2009 dem von der Kommission unterstützten Vorsitz einstimmig das Mandat erteilte, mit den USA ein internationales Abkommen auf der Grundlage von Artikel 24 und 38 des Vertrags über die Europäische Union auszuhandeln, um die Übermittlung von SWIFT-Daten im Rahmen des TFTP der USA fortzusetzen,</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">D. in der Erwägung, dass die Verhandlungsrichtlinien sowie das Rechtsgutachten des Juristischen Diensts des Rates zur Wahl der Rechtsgrundlage nicht veröffentlicht wurden, da sie als „EU – nur für den Dienstgebrauch“ klassifiziert sind,</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">E.  in der Erwägung, dass das internationale Abkommen ab dem Zeitpunkt der Unterzeichnung bis zu seinem Inkrafttreten vorläufig und unverzüglich angewandt werden soll,</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">F.  in der Erwägung, dass die EU selbst nicht über ein TFTP verfügt,</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">G. in der Erwägung, dass der Zugriff auf die von SWIFT verwalteten Daten es nicht nur ermöglicht, Überweisungen im Zusammenhang mit illegalen Aktivitäten aufzuspüren, sondern auch Informationen über die wirtschaftlichen Tätigkeiten der betroffenen Privatpersonen und Länder festzustellen, was zu Formen der Wirtschafts- und Industriespionage großen Ausmaßes führen könnte,</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">H. in der Erwägung, dass SWIFT ein Memorandum of Understanding mit dem US-Finanzministerium unterzeichnet hat, in dem der Verwendungszweck der übermittelten Daten und der Datenabfrage auf spezifische Fälle der Terrorismusbekämpfung beschränkt und eine unabhängige Aufsicht und Kontrolle, einschließlich einer Überprüfung in Echtzeit, verankert wurde,</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">I.   in der Erwägung, dass jegliches Abkommen zwischen der EU und den USA die Aufrechterhaltung der Schutzvorkehrungen gemäß dem Memorandum of Understanding und die Einhaltung der Zusicherungen des US-Finanzministeriums voraussetzt, die z. B. im Falle der von dem SWIFT-Rechenzentrum in den USA auf Anordnung des US-Finanzministeriums übermittelten Daten gelten,</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">1.  verweist auf seine Entschlossenheit, den Terrorismus zu bekämpfen, und seine Überzeugung, dass ein angemessenes Gleichgewicht zwischen Sicherheitsmaßnahmen und dem Schutz der bürgerlichen Freiheiten und Grundrechte gefunden werden muss, während gleichzeitig die größtmögliche Achtung der Privatsphäre und des Datenschutzes sichergestellt wird; bekräftigt, dass Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit die entscheidenden Grundsätze sind, ohne die die Terrorismusbekämpfung nie wirksam sein wird;</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">2.  betont, dass sich die Europäische Union auf Rechtsstaatlichkeit gründet und dass alle Transfers von europäischen personenbezogenen Daten an Drittländer zu Sicherheitszwecken Verfahrensgarantien und den Rechten der Verteidigung und den Datenschutzrechtsvorschriften auf nationaler und europäischer Ebene unterliegen sollten(9);</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">3.  weist den Rat und die Kommission darauf hin, dass im transatlantischen Rahmen des Abkommens zwischen der EU und den USA über Rechtshilfe, das am 1. Januar 2010 in Kraft tritt, Artikel 4 den Zugang zu gezielten Finanzdaten auf Ersuchen einzelstaatlicher Behörden vorsieht und eine adäquatere Rechtsgrundlage für die Übermittlung von SWIFT-Daten darstellen könnte als das vorgeschlagene Interimsabkommen, und fordert den Rat und die Kommission auf, die Notwendigkeit eines Interimsabkommens zu erläutern;</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">4.  begrüßt den Beschluss von SWIFT vom Juni 2007, alle EU-internen Finanzüberweisungsdaten in zwei europäische Rechenzentren zu verlagern; weist den Rat darauf hin, dass dieser Beschluss im Einklang mit der belgischen Datenschutzbehörde, der Forderung der Arbeitsgruppe der EU gemäß Artikel 29 und der Auffassung des Europäischen Parlaments gefasst wurde;</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">5.  stellt fest, dass der Rat die Verhandlungsrichtlinien erst fast zwei Jahre, nachdem SWIFT die Veränderung seiner Rechnerstruktur ankündigte, beschloss;</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">6.  ist beunruhigt, dass die Juristischen Dienste der Organe bezüglich der für das geplante Abkommen gewählten Rechtsgrundlage unterschiedliche Auffassungen vertreten, und nimmt zur Kenntnis, dass der Juristische Dienst des Rates der Ansicht ist, dass hier eine Gemeinschaftszuständigkeit gegeben ist;</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">7.  hält ein internationales Abkommen zwar für notwendig und obligatorisch, ist aber der Auffassung, dass dadurch zumindest sichergestellt werden muss, dass:</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">a)        Daten nur zur Terrorismusbekämpfung übermittelt und verarbeitet werden, gemäß der Definition in Artikel 1 des Rahmenbeschlusses des Rates 2002/475/JI und im Zusammenhang mit auch von der EU entsprechend anerkannten Einzelpersonen oder Terrororganisationen,</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">b)        die Verarbeitung solcher Daten, was ihre Übermittlung (nur mittels „push“-System), Speicherung und Nutzung angeht, nicht unverhältnismäßig zum Ziel sein darf, für das diese Daten übermittelt und anschließend verarbeitet werden,</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">c)        die Übermittlungsersuchen sich auf spezifische, gezielte Fälle stützen sollten, die zeitlich begrenzt sind und einer richterlichen Genehmigung unterliegen, und jegliche anschließende Verarbeitung auf Daten beschränkt sein muss, die eine Verbindung zu Personen oder Organisationen offenbaren, die in den USA überprüft werden, Daten, die keine derartigen Verbindungen offenbaren, sollten gelöscht werden,</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">d)        für EU-Bürger und -Unternehmen in gleichem Maße Rechte der Verteidigung und Verfahrensgarantien sowie das Recht auf Zugang zum Recht gelten sollten, wie sie in der EU existieren, und Rechtmäßigkeit und Verhältnismäßigkeit der Übermittlungsersuchen in den USA gerichtlich überprüft werden können sollten,</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">e)        übermittelte Daten den gleichen Rechtsmittelverfahren unterliegen sollten wie innerhalb der EU gespeicherte Daten, einschließlich Schadenersatz im Fall einer rechtswidrigen Verarbeitung personenbezogener Daten,</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">f)         mit dem Abkommen jegliche Verwendung von SWIFT-Daten durch US-Behörden für andere Zwecke als solche im Zusammenhang mit der Terrorismusfinanzierung und die Übermittlung derartiger Daten an andere Dritte als die für die Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung zuständigen staatlichen Behörden ebenfalls untersagt werden sollte,</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">g)        das Prinzip der Gegenseitigkeit strikt eingehalten wird, durch das die zuständigen US-Behörden verpflichtet werden, einschlägige Finanztransaktionsdaten auf Ersuchen an die zuständigen EU-Behörden zu übermitteln,</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">h)        das Abkommen durch eine 12 Monate nicht überschreitende Auflösungsklausel und unbeschadet des gemäß dem Vertrag von Lissabon für ein mögliches neues Abkommen in diesem Bereich anzuwendenden Verfahrens ausdrücklich für einen Übergangszeitraum geschlossen wird,</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">i)         das Interimsabkommen eindeutig vorsieht, dass die US-Regierung unmittelbar nach dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon notifiziert werden sollte und ein mögliches neues Abkommen gemäß dem neuen EU-Rechtsrahmen ausgehandelt werden wird, der das Europäische Parlament und die nationalen Parlamente umfassend einbezieht;</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">8.  fordert, dass der Rat und die Kommission die genaue Rolle der „öffentlichen Behörde“ erläutert, die benannt und mit der Zuständigkeit beauftragt werden soll, Ersuchen des US-Finanzministeriums entgegenzunehmen, wobei insbesondere die Art der Befugnisse zu berücksichtigen ist, die einer solchen „Behörde“ übertragen würden, und die Art und Weise, in der derartige Befugnisse geltend gemacht werden könnten;</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">9.  fordert, dass der Rat und die Kommission bestätigen, dass Datensätze und umfangreiche Dossiers wie Transaktionen im Zusammenhang mit dem Europäischen Zahlungsverkehrsraum (SEPA) von den Daten ausgenommen werden, um die das US-Finanzministerium ersuchen kann oder die für eine Übermittlung an das US-Finanzministerium in Frage kommen;</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">10. betont, dass SWIFT eine entscheidende Infrastruktur für die Systemfestigkeit der Zahlungssysteme und der Wertpapiermärkte Europas ist und gegenüber konkurrierenden Finanzdienstleistern nicht unfair benachteiligt werden sollte;</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">11. unterstreicht die Bedeutung von Rechtssicherheit und Immunität für Bürger und private Organisationen bei Datentransfers gemäß solchen Vereinbarungen wie dem vorgeschlagenen Abkommen zwischen der EU und den USA;</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">12. weist darauf hin, dass es sich als nützlich erweisen könnte, wenn die Kommission die Notwendigkeit der Auflegung eines europäischen TFTP bewerten würde;</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">13. fordert, dass die Kommission und der Vorsitz sicherstellen, dass das Europäische Parlament und alle nationalen Parlamente uneingeschränkten Zugang zu den Verhandlungsunterlagen und -richtlinien erhalten;</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">14. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, der Europäischen Zentralbank, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und Beitrittsländer und der Regierung und den beiden Häusern des Kongresses der Vereinigten Staaten zu übermitteln.</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">(1)</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">ABl. L 281 vom 23.11.1995, S. 31.</p>
<p style="text-align: justify;">(2)</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">ABl. L 8 vom 12.1.2001, S. 1.</p>
<p style="text-align: justify;">(3)</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">ABl. L 309 vom 25.11.2005, S. 15.</p>
<p style="text-align: justify;">(4)</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">ABl. L 345 vom 8.12.2006, S. 1.</p>
<p style="text-align: justify;">(5)</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">ABL. L 181 vom 19.7.2003, S. 34.</p>
<p style="text-align: justify;">(6)</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">Exekutiverlass 13224 wurde von Präsident Bush am 23. September 2001 gemäß dem Gesetz über wirtschaftliche Befugnisse bei einer internationalen Notlage (IEEPA), 50 USC, Abschnitte 1701-1706, erlassen. Der Präsident delegierte seine Befugnisse gemäß dem Exekutiverlass an den Finanzminister. Das Finanzministerium erließ seine Anordnungen an SWIFT gemäß dem Exekutiverlass 13224 und seiner Durchführungsbestimmungen.</p>
<p style="text-align: justify;">(7)</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">Verarbeitung personenbezogener Daten aus der EU durch das Finanzministerium der Vereinigten Staaten zu Zwecken der Terrorismusbekämpfung – SWIFT, ABl. C 166 vom 20.7.2007, S. 18.</p>
<p style="text-align: justify;">(8)</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">P6_TA(2007)0039; B6 0395/2006.</p>
<p style="text-align: justify;">(9)</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">Vor allem der Europäischen Menschenrechtskonvention, insbesondere deren Artikel 5, 6, 7 und 8, der Charta der Grundrechte, insbesondere deren Artikel 7, 8, 47, 48 und 49, dem Übereinkommen Nr. 108 des Euorparats zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Daten, der Richtlinie 95/46/EG und der Verordnung (EG) Nr. 45/2001.</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">ABSTIMMUNGEN:</p>
<p style="text-align: justify;">Protokoll</p>
<p style="text-align: justify;">Donnerstag, 17. September 2009 &#8211; Straßburg	Endgültige Ausgabe</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">4.3. SWIFT (Abstimmung)</p>
<p style="text-align: justify;">CRE</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">Entschließungsanträge B7-0038/2009, B7-0050/2009 und B7-0052/2009</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">(Einfache Mehrheit erforderlich)</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">(Abstimmungsergebnis: Anlage „Ergebnisse der Abstimmungen“, Punkt 3)</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">ENTSCHLIESSUNGSANTRAG B7-0038/2009</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">Angenommen (P7_TA(2009)0016)</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">(Die Entschließungsanträge B7-0050/2009 und B7-0052/2009 sind hinfällig.)</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">Wortmeldungen</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">Jeanine Hennis-Plasschaert im Namen der ALDE-Fraktion, die sich gegen die Forderungen der Verts/ALE-Fraktion ausspricht, den Text der Änderungsanträge 1 und 2 zu verschieben (das Parlament lehnt diese Anträge ab).</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.alexander-alvaro.de/archives/1534/entschliessungsantrag-b7-00382009-betrifft-zu-dem-geplanten-internationalen-abkommen-demgemaess-dem-finanzministerium-der-vereinigten-staaten-finanztransaktionsdaten-zum-zwecke-der-praevention/feed</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Entschließungsantrag zu SWIFT</title>
		<link>http://www.alexander-alvaro.de/archives/716/entschliessungsantrag-zu-swift</link>
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		<pubDate>Tue, 15 Sep 2009 09:42:22 +0000</pubDate>
		<dc:creator>BueroBruessel</dc:creator>
				<category><![CDATA[Bürgerrechte/Inneres]]></category>
		<category><![CDATA[Entschließungsanträge]]></category>
		<category><![CDATA[SWIFT]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.alexander-alvaro.de/?p=716</guid>
		<description><![CDATA[Entschließung des Europäischen Parlaments zu dem geplanten internationalen Abkommen, demgemäß dem Finanzministerium der Vereinigten Staaten Finanztransaktionsdaten zum Zwecke der Prävention und Bekämpfung des Terrorismus und der Terrorismusfinanzierung zur Verfügung gestellt werden sollen. Den Wortlaut der Entschließung des Europäischen Parlaments vom 15. September 2009 können  Sie hier nachlesen.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Entschließung des Europäischen Parlaments zu dem geplanten internationalen Abkommen, demgemäß dem Finanzministerium der Vereinigten Staaten Finanztransaktionsdaten zum Zwecke der Prävention und Bekämpfung des Terrorismus und der Terrorismusfinanzierung zur Verfügung gestellt werden sollen. Den Wortlaut der Entschließung des Europäischen Parlaments vom 15. September 2009 können  Sie <a href="http://www.europarl.europa.eu/sidesSearch/search.do?type=MOTION&amp;language=DE&amp;term=7&amp;author=28246" target="_blank">hier</a> nachlesen.</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
	</channel>
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