ALVARO: Europaparlament bleibt bei ACTA wachsam

Dienstag, 7. September 2010

Nach der heute erzielten Mehrheit für die schriftliche Erklärung des Europäischen Parlaments zum Handelsabkommen gegen Produktpiraterie (ACTA – Anti Counterfeiting Trade Agreement) erklärt Alexander Alvaro, innenpolitischer Sprecher der FDP im EP:

„Ich freue mich über die Mehrheit für die von mir unterstützte überparteiliche Initiative. Von bisher 67 schriftlichen Erklärungen ist dies erst die fünfte in dieser Legislaturperiode, die vom Europäischen Parlament angenommen wurde. Mit dem heutigen Ergebnis hat das EP unmissverständlich klar gestellt, welch hohen Stellenwert es diesem Abkommen beimisst.“

„Das Parlament fordert volle Transparenz und ist nicht bereit, durch Handelsabkommen Grundrechte wie Meinungsfreiheit und das Recht auf Privatsphäre einzuschränken. Zugleich lehnt es sowohl die Einführung von Internetsperren, Dritthaftung für Internetserviceprovider, als auch die Überprüfung der Inhalte von Laptops bei internationalen Reisen ab.

„Produktpiraterie und Urheberrechtsverletzung müssen ohne Zweifel bekämpft werden. Dieser legitime Kampf darf jedoch nicht für die Umgehung europäischer Gesetzgebung missbraucht werden. Ich bin zuversichtlich, dass sowohl die Kommission, als auch die internationalen Verhandlungspartner unsere heute demonstrierte Entschlossenheit in dieser Hinsicht verstanden haben“, so Alvaro abschließend.

+++ TEXT DER SCHRIFTLICHEN ERKLÄRUNG IM WORTLAUT +++  Schriftliche Erklärung ACTA +++

Schriftliche Erklärung zu dem intransparenten Prozess und dem möglicherweise zu beanstandenden Inhalt des Abkommens zur Bekämpfung von Produkt- und Markenpiraterie (ACTA)

Das Europäische Parlament,

- gestützt auf Artikel 123 seiner Geschäftsordnung,

A. in der Erwägung, dass derzeit Verhandlungen über das Abkommen zur Bekämpfung von Produkt- und Markenpiraterie (ACTA) laufen,

B. in der Erwägung, dass dem Europäischen Parlament gemäß dem Vertrag von Lissabon in Handelsfragen eine Mitentscheidungsfunktion zukommt und es Zugang zu Verhandlungsdokumenten erhalten muss,

1. ist der Auffassung, dass es durch das vorgeschlagene Abkommen nicht indirekt zu einer Harmonisierung des Urheberrechts, Patentrechts oder Markenrechts in der EU kommen darf und das Subsidiaritätsprinzip beachtet werden sollte;

2. erklärt, dass die Kommission alle Unterlagen im Zusammenhang mit den laufenden Verhandlungen unverzüglich öffentlich zugänglich machen sollte;

3. ist der Auffassung, dass mit dem vorgeschlagenen Abkommen keine Beschränkung ordnungsgemäßer Gerichtsverfahren einhergehen sollte und die Grundrechte wie das Recht der freien Meinungsäußerung und das Recht auf Privatsphäre nicht geschwächt werden sollten;

4. betont, dass vor der Verhängung strafrechtlicher Sanktionen eine Bewertung der Wirtschafts- und Innovationsrisiken vorgenommen werden muss, wenn bereits zivilrechtliche Maßnahmen ergriffen wurden;

5. ist der Auffassung, dass Anbieter von Internetdiensten nicht für die Daten haftbar gemacht werden sollten, die sie über ihre Dienste übermitteln oder anbieten, sofern dafür eine vorherige Kontrolle oder Filterung der Daten erforderlich wäre;

6. weist darauf hin, dass mögliche Maßnahmen zur Stärkung der grenzüberschreitenden Kontrolle und Beschlagnahmung von Waren keine Beschränkung des weltweiten Zugangs zu legalen, erschwinglichen und sicheren Arzneimitteln mit sich bringen dürfen;

7. beauftragt seinen Präsidenten, diese Erklärung mit den Namen der Unterzeichner dem Rat, der Kommission und den Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.

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