Der Vertrag von Lissabon (VL) bedeutet erhebliche Veränderungen in der Finanzarchitektur der EU. Die Auswirkungen dieser Veränderungen wurden in der Entschließung zu den finanziellen Aspekten des Vertrags von Lissabon analysiert. Die aus dem VL resultierenden Veränderungen im Bereich der
Finanzangelegenheiten betreffen in erster Linie den Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) sowie das jährliche Haushaltsverfahren. Im Hinblick auf den jährlichen Haushaltsplan besteht die wichtigste Veränderung in der Aufhebung der Unterscheidung zwischen obligatorischen Ausgaben (OA) und nichtobligatorischen Ausgaben (NOA), was bedeutet, dass EP und Rat in gleicher Weise für die gesamten Ausgaben der EU verantwortlich sind und gemeinsam darüber entscheiden. Durch den VL wird das Verfahren weiter vereinfacht: Jedes Organ fuhrt lediglich eine Lesung durch; im Anschluss daran wird ein Vermittlungsausschuss einberufen, falls die beiden Arme der Haushaltsbehörde nicht zu einer Einigung gelangt sind.
Das Parlament hat im Vorfeld der Haushaltsverhandlungen unten den Institutionen seine Prioritäten für die Haushaltsplanung 2011 verabschiedet, und zwar sowohl, was den Haushalt des Parlaments angeht als auch die weitergreifenden Finanzierung aller EU- geförderten Maßnahmen, das Kommissionsbudget.
Die Kommission hat am 27. April 2010 ihre Haushaltsplanung für das Jahr 2011 vorgelegt. Dabei war festzustellen, dass im Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) 2007-2013 für 2011 ein Gesamtvolumen an Verpflichtungsermächtigungen (VE) in Höhe von 142,629 Milliarden EUR vorgesehen ist, was eine potentielle maximale Zunahme um lediglich 0,83%gegenüber dem vom Europäischen Parlament angenommenen Haushaltsplan für 2010 darstellt ( 141,453 Milliarden EUR an VE). Das Volumen der Zahlungsermächtigungen (ZE) wird auf 134,263 Milliarden EUR festgelegt, was einen Anstieg um 9,2% gegenüber dem Haushaltsplan 2010 bedeutet (122,937 Millionen EUR an ZE).
Eine Verpflichtungsermächtigung ist die im Haushaltsplan ausgesprochene Ermächtigung, Verpflichtungen zur Leistung von Ausgaben von künftigen Jahren einzugehen, demgegenüber bezeichnet die Zahlungsermächtigung (ZE), die tatsächlich zu leistenden Zahlungen.
Der Rat hat nach seiner Lesung dem EP folgende Zahlen übermittelt, die nach den Verhandlungen der Mitgliedstaaten im August offziell akzeptiert worden waren.
Was die Gesamtzahlen anbelangt, so nahm der Rat am Haushaltsentwurf 2011 eine sich auf alle Rubriken erstreckende Kürzung der Mittel für Verpflichtungen um 788 Mio. EUR vor, womit die Erhöhung gegenüber dem Haushaltsplan 2010 auf 0,21 % zusammenschmolz (im Vergleich dazu betrug die von der Kommission vorgeschlagene, ebenfalls bereits geringfügige Erhöhung 0,77 %). Bei den Mitteln für Zahlungen nahm der Rat erneut eine sich auf alle Rubriken erstreckende einschneidende Kürzung vor.
Insgesamt wurden die Mittel durch den Rat um 3,6 Mrd. EUR auf 126,538 Mrd. EUR gesenkt. Im Standpunkt des Rates klafft daher zwischen Mitteln für Verpflichtungen und Mitteln für Zahlungen eine Lücke von mehr als 15 Mrd. EUR.
Das Parlament wird über seine Haushaltswünsche, die in den einzelnen Fachausschüssen sowie im Haushaltsausschuss beraten werden, endgültig im November abstimmen. Zuvor müssen die politischen Differenzen zwischen Rat und Parlament im Rahmen eines drei-wöchigen Vermittlungsverfahrens ausgeräumt werden. Mehr Informationen finden Sie hier.

























