Roaming

Freitag, 9. Juli 2010

Am 12. Juli 2006 schlug die Kommission eine EU-Verordnung über das Roaming in öffentlichen Mobilfunknetzen in der Gemeinschaft vor, um eine Senkung der Roamingentgelte um bis zu 70 % zu bewirken. Nach einer politischen Einigung in Rekordzeit – zwischen Europäischem Parlament, Rat und Kommission –wurde die EU-Roamingverordnung nur 11 Monate später, am 7. Juni 2007, angenommen.

Dank der EU-Verordnung profitieren Verbraucher von einem so genannten „Eurotarif“ , bei dem Höchstpreise für ausgehende und eingehende Anrufe im Ausland festgelegt sind. Es wird davon ausgegangen, dass die Betreiber unterhalb dieser Obergrenzen miteinander konkurrieren werden. Die Höchstpreise wurden 2008 und 2009 weiter gesenkt.

Zusammengefasst sieht das Ergebnis folgendermaßen aus:

- Mobilfunkbetreiber mußten allen Kunden bis spätestens 30. Juli 2007 einen Eurotarif anbieten.

- Kunden, die bereits eine Roaming-Option haben, konnten sich ebenfalls für einen Eurotarif entscheiden und mußten ihren Betreiber von dieser Wahl unterrichten.

- Seit 1. Juli 2009 gilt die sogenannte Roaming II Verordnung, die bindende Eurotarife auch für SMS einführt und Empfehlungen für die Kostengestaltung beim Datenroaming enthält.

- Außerdem wird nach den ersten 30 Sekunden eines Gesprächs nur noch im Sekundentakt abgerechnet.

- Mobilfunkbetreiber sind verpflichtet, Kunden zu informieren bzw. deren Datenroaming zu unterbrechen, wenn die Kosten 50€ (ohne MwSt) übersteigen, außer der Kunde hat ein anderes Vertragsmodell gewählt.

- Abgehende Roaming-Gespräche dürfen derzeit (seit 1. Juli 2010) maximal € 0.39 (ohne MwSt) und angenommene Gespräche maximal € 0.15 (ohne MwSt) kosten.

- Für SMS gilt ein Maximum von € 0.11 (ohne MwSt) fürs Verschicken. Für eingehende SMS fallen keine Kosten an.

- Im Ausland abgerufene Voicemail Nachrichten sind ebenfalls kostenlos.

Die EU-Roamingverordnung verpflichtet die Betreiber darüber hinaus, alle Kunden über Roaming-Preise zu informieren. Durch die so entstehende Transparenz können die Verbraucher leicht die besten Roaming-Angebote ausfindig machen. Sie sind insbesondere dann über die Preise informiert, wenn es für sie am wichtigsten ist, nämlich während sie ihr Handy im Ausland benutzen.

Zwar war die FDP der Meinung, dass es aus marktwirtschaftlichen Gründen wenig Sinn hat, Mobilfunkbetreibern Geschäftsmodelle und Preisobergrenzen vorzuschreiben. Da jedoch die Branche jahrelang wenig Selbsregulierung betrieben hatte und daher Roamingkosten für Verbraucher künstlich hoch blieben, sah die Mehrheit der Parlamentarier letztlich keine Alternative, als den Markt mittelfristig so zu regulieren. Langfristig effektiver wäre wohl eine Marktregulierung unter den Mobilfunkbetreibern gewesen, die einander künstlich hohe Kosten für den gegenseitigen verkauf an Roamingkapazitäten berechnet haben. Die Kommission überprüft das Funktionieren dieser Verordnung und erstattet dem Europäischen Parlament und dem Rat nach einer umfassenden öffentlichen Konsultation bis spätestens 30. Juni 2011 darüber Bericht. Dabei soll die Kommission auch andere Methoden als die Preisregulierung, die dazu eingesetzt werden könnten, einen wettbewerbsbestimmten Roaming — Binnenmarkt herbeizuführen eingehend prüfen, damit die Preisregulierung gegebenfalls nach Ende 2012 beendet werden kann. Schon vor dem Hintergrnud fortschreitender technologischer Entwicklungen ist dies begrüßenswert.

Die Roaming-Website der Europäischen Kommission mit Beispielen für die in den einzelnen Ländern praktizierten Roamingentgelte finden Sie hier.

Roaming Verordnung vom 18. Juni 2009

Pressemitteilungen von Alexander Alvaro, MdEP:

Alvaro: “Roamingsozialismus ist unverständlich”

Alvaro: „EU-Sozialismus im Mobilfunk“

Weitere Presseveröffentlicheungen finden sie hier.

 

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