Die Digitale Agenda für Europa ist eine der sieben Leitinitiativen der Strategie Europa 2020, die aufgestellt wurde, um die grundlegende Rolle zu definieren, die dem Einsatz der Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) zukommen muss, wenn Europa seine ehrgeizigen Ziele für 2020 verwirklichen will. In Europa nutzen täglich mehr als 250 Millionen Menschen das Internet und fast alle Europäer besitzen ein Mobiltelefon. Gleichzeitig erwirtschaftet der IKT-Sektor einen jährlichen Marktvolumen von rund 660 Milliarden EUR.
Jeder – sei es als Bürger, Verbraucher oder Arbeitnehmer – möchte jedoch die neuen digitalen Angebote nutzen können, ohne dass dies durch Datenschutzbedenken und Sicherheitsprobleme, einen unzureichenden Internetzugang, mangelnde Benutzbarkeit, fehlende Kenntnisse oder ungenügende Barrierefreiheit getrübt wird. In einem ambitionierten Programm schlägt die Kommission daher in ihrer Mitteilung zu einer Digitalen Agenda für Europa die Verwirklichung des Binnenmarktes auch im IKT Sektor vor.
- Das Internet ist grenzenlos – Europa bildet noch immer einen Flickenteppich aus nationalen Online-Märkten
- Europa zieht noch nicht den größtmöglichen Nutzen aus der Interoperabilität
- Wir brauchen verläßliche Strategien gegen Cyberkriminalität
- Gleichzeitig muss der Schutz der Grundrechte der europäischen Bürger bezüglich ihrer personenbezogenen Daten und ihrer Privatsphäre gewährleistet bleiben
- Weiterhin nötig ist die flächendeckende Einführung und Verbreitung von schnellen Breitbandanschlüssen für alle
- Forschung und Entwicklung im IKT-Bereich darf nicht zu kurz kommen
- genausowenig wie angemessene Ausbildung bzw. Kompetenzbildung, die Integration Behinderter, der Aufbau effizienterer öffentlicher Dienste oder “green ICT”
Das heutige EU-Recht garantiert den EU-Bürgern eine Reihe von Rechten, die für das digitale Umfeld von Bedeutung sind, z. B. Meinungs- und Informationsfreiheit, Schutz personenbezogener Daten und Wahrung der Privatsphäre, Transparenzanforderungen, Universaldienst für Telefon- und funktionale Internetdienste sowie Mindestanforderungen an die Dienstqualität. Die europaweite Umsetzung ist jedoch meist sehr unterschiedlich. Gerade in Bezug auf den Schutz persönlicher Daten ist es begrüßenswert, dass die Kommission bisher auf die konsequente Umsetzung der bestehenden Gesetze, zumal im neugefassten EU-Rechtsrahmen für die elektronische Kommunikation die Verantwortlichkeiten der Netzbetreiber und Diensteanbieter klargestellt werden Dazu gehört auch die Verpflichtung, Verstöße gegen die Sicherheit persönlicher Daten zu melden (e-Privacy Richtlinie).
Die FDP wird bei allen Vorschlägen zur künftigen Gestaltung von Gesetzen im Rahmen der Digitalen Agenda darauf achten, dass das Recht auf Privatsphäre und der Schutz der personenbezogenen Daten als Grundrechte in der EU auch online unangefochten bleiben. Besser noch, da der angemessene Schutz der Privatspäre Vertrauen schafft, sollte sich dies im IKT-Bereich eigentlich als “added value2 problemlos von selbst durchsetzen. In der Branche wird derzeit an verläßlichen Systemen gearbeitet, die bereits von vornherein den Schutz personenbezogener Daten garantieren (Privacy by Design). Zwar werden in der Mitteilung der Kommission auch “abschreckenden Sanktionen” bei Verstößen gegen die Sicherheit persönlicher Daten oder online-Piraterie erwähnt; für die FDP gilt jedoch nach wie vor der Grundsatz, dass das Sperren von Internetzugängen keine Maßnahme ist, die hier in Betracht gezogen werden darf.
Die Informationsseite der Kommission zur Digitalen Agenda
Die Mitteilung der Kommission zur Digitalen Agenda
Internetsperren zur Sanktion von Urheberrechtsverletzungen kommen für die FDP nicht in Frage

























