Vorratsdatenspeicherung

Donnerstag, 17. Juni 2010

Die Vorratsdatenspeicherung zum Zweck der Verhütung und Verfolgung von schweren Straftaten bezeichnet die Verpflichtung der Anbieter von Telekommunikationsdiensten zur Registrierung von elektronischen Kommunikationsvorgängen, ohne dass ein Anfangsverdacht oder eine konkrete Gefahr besteht.

Das Bundesverfassungsgericht urteilte am 2. März 2010, dass die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland in ihrer bisherigen Umsetzung verfassungswidrig sei, da das Gesetz zur anlasslosen Speicherung umfangreicher Daten sämtlicher Nutzer elektronischer Kommunikationsdienste keine konkreten Maßnahmen zur Datensicherheit vorsehe und hat zudem die Hürden für den Abruf dieser Daten als zu niedrig bewertet.

Das Urteil verpflichtete deutsche Telekommunikationsanbieter zur sofortigen Löschung der bis dahin gesammelten Daten. Es stellte jedoch fest, dass die Vorratsdatenspeicherung unter schärferen Sicherheits- und Transparenzvorkehrungen sowie begrenzten Abrufmöglichkeiten für die Sicherheitsbehörden grundsätzlich zulässig sei.

Der Vorschlag des Rates in der dritten Säule fand keine Mehrheit im Rat. Parlament und Kommission bezweifelten die Wahl der Rechtsgrundlage.

Daraufhin wurde ein Vorschlag im Mitentscheidungsverfahren durch die Kommission im September 2005 vorgelegt. Zwischen Erstellung des Richtlinienentwurfs und der entscheidenden Lesung lagen drei Monate; Es war bis dato das schnellste Gesetzgebungsverfahren der EU-Geschichte und stand am 14. Dezember 2005 zur Abstimmung im Plenum. Der Richtlinienvorschlag wurde mit 378 Stimmen angenommen, wobei der angenommene Text aus den Änderungsvorschlägen des Rates, eingebracht als Änderungsanträge der Christdemokraten und Sozialisten, besteht. Alexander Alvaro wollte dies als Berichterstatter nicht verantworten und zog seinen Namen von dem Bericht zurück. Die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung (2006/24/EG) ist am 13. April 2006 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht worden. Sie trat am 3. Mai 2006 in Kraft und sollte bis zum 15. September 2007 umgesetzt werden.

Die EU-Richtlinie aus dem Jahr 2006 verlangt von jedem EU-Mitgliedsstaat, Telefon- und Internetanbieter zu verpflichten, Informationen über sämtliche Verbindungen ihrer Kunden aufzuzeichnen.

Bis Anfang 2008 hatten nur acht von 27 EU-Mitgliedstaaten die Richtlinie umgesetzt. Alvaro wurde Ende 2008 in die Expertengruppe der Kommission zur Evaluierung der Vorratsdatenspeicherung berufen, deren Ergebnisse in die Überarbeitung der Vorratsdatenspeicherung einfließen sollen. Die Kommission muss dem Europa-Parlament und dem Ministerrat im September 2010 eine Bewertung zur praktischen Anwendung des EU-Gesetzes vorlegen, auf deren Grundlage dann weitere Schritte beschlossen werden könnten.

Im September 2009 entschied der Verfassungsgerichtshof Rumäniens, dass eine solche allgemeine Vorratsdatenspeicherung gegen das “Recht auf Achtung der Privatsphäre, der Kor¬respondenz und der freien Meinungsäußerung” verstoße.

Am 2. März 2010 hat, wie gesagt, das Bundesverfassungsgericht auf die Beschwerden von über 34.000 Bürgerinnen und Bürgern die deutschen Vorschriften zur Vorratsspeicherung aller Verbindungsdaten für verfassungswidrig und nichtig erklärt.

Die EU-Kommission prüft derzeit eine Änderung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung.

Der FDP-Bundesparteitag beschloss am 25. April 2010 unter anderem auf Antrag der Bundesjustizministerin und Alexander Alvaro, es dürfe “nicht vom Grundsatz abgerückt werden, der für den Rechtsstaat konstitutiv ist, dass mit staatlicher Überwachung und Verfolgung nur derjenige rechnen muss, gegen den ein Verdacht vorliegt. Eine anlasslose Überwachung aller Bürgerinnen und Bürger unabhängig von einem Verdacht wie durch die Vorratsdatenspeicherung widerspricht diesem Grundsatz. Die FDP setzt sich daher dafür ein, dass die Ermittlungsbehörden personell und sächlich besser ausgestattet werden”

Nützliche Texte:

Richtlinie 2006/24/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2006 über die Vorratsspeicherung von Daten, die bei der Bereitstellung öffentlich zugänglicher elektronischer Kommunikationsdienste oder öffentlicher Kommunikationsnetze erzeugt oder verarbeitet werden, und zur Änderung der Richtlinie 2002/58/EG

14.12. 2005 Nach der Plenarabstimmung zieht Alexander Alvaro seinen Namen zurück

14.12. 2005 Plenarrede vor der Abstimmung zur Vorratsdatenspeicherung

13. 12. 2005 Plenarrede von Alexander Alvaro vor der Abstimmung zur Vorratsdatenspeicherung

Bericht von Alexander Alvaro vom 28.11.2005 über den Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Vorratsspeicherung von Daten, die bei der Bereitstellung öffentlicher elektronischer Kommunikationsdienste verarbeitet werden, und zur Änderung der Richtlinie 2002/58/EG (KOM(2005)0438 – C6-0293/2005 – 2005/0182(COD))

Berichtsentwurf von Alexander Alvaro vom 19.10. 2005, wie er in der LIBE Sitzung vom 23.11. 2005 zur Abstimmung stand. Sämtliche Änderungsanträge und Stellungnahmen sind unter Tagesordnungspunkt 16 einzusehen.

Bericht von Alexander Alvaro vom 31. 5. 2005 über die Initiative der Französischen Republik, Irlands, des Königreichs Schweden und des Vereinigten Königreichs für einen Rahmenbeschluss des Rates über die Vorratsspeicherung von Daten, die in Verbindung mit der Bereitstellung öffentlicher elektronischer Kommunikationsdienste verarbeitet und aufbewahrt werden, oder von Daten, die in öffentlichen Kommunikationsnetzen vorhanden sind, für die Zwecke der Vorbeugung, Unter¬suchung, Feststellung und Verfolgung von Straftaten, einschließlich Terrorismus  (8958/2004 – C6-0198/2004 – 2004/0813(CNS))

Urteil des Irischen High Court vom 05.05.2010

Urteil des Verfassungsgerichtshofs Rumäniens

Evaluierung der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung

Stellungnahme Deutschlands zur EU-Richtlinie

Beschluss des FDP-Bundesparteitags zur Vorratsdatenspeicherung

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